Werbeverbot für Freiberufler?
Thread poster: Annika Neudecker
Annika Neudecker
Annika Neudecker  Identity Verified
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Jul 13, 2006

Liebe Kollegen,

könnte mir jemand sagen, auf welche Art und Weise (und in welchem Ausmaß) der freiberufliche Übersetzer werben darf - z.B. bei Google AdWords?

Vielen Dank!

Annika


 
Brasiversum
Brasiversum  Identity Verified
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das hätte ich auch... Jul 13, 2006

gern gewusst!

 
Andrzej Lejman
Andrzej Lejman  Identity Verified
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Woher überhaupt die Idee, Jul 13, 2006

dass ein Übersetzer nicht werben darf?

Ist so absurd, dass ich nie auf so was kommen würde.

Gruß

Andrzej


 
Astrid Elke Witte
Astrid Elke Witte  Identity Verified
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Besteht grundsätzlich nicht Jul 13, 2006

"D. Freie Kulturberufe

Für die Vertreter der Freien Kulturberufe (wie Journalisten, Künstler, Übersetzer, Dolmetscher etc.) kann auf das allgemeine Wettbewerbsrecht als zu beachtende inhaltliche gesetz-iche Schranke verwiesen werden. Regelmäßig bestehen zur Sicherung der Qualität und Integrität des Berufsstandes Verhaltenskodizes/Richtlinien durch die jeweilige Berufsorganisation.

All diesen Vorgaben ist gemeinsam, dass ihnen keine (allgemein-)gesetzliche, sonder
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"D. Freie Kulturberufe

Für die Vertreter der Freien Kulturberufe (wie Journalisten, Künstler, Übersetzer, Dolmetscher etc.) kann auf das allgemeine Wettbewerbsrecht als zu beachtende inhaltliche gesetz-iche Schranke verwiesen werden. Regelmäßig bestehen zur Sicherung der Qualität und Integrität des Berufsstandes Verhaltenskodizes/Richtlinien durch die jeweilige Berufsorganisation.

All diesen Vorgaben ist gemeinsam, dass ihnen keine (allgemein-)gesetzliche, sondern lediglich eine verbandsinterne, freiwillige Verbindlichkeit zukommt. Beispielhaft sei dies anhand der Dolmetscher und Übersetzer verdeutlicht:

Dolmetscher und Übersetzer

Für die dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) angeschlossenen Dolmetscher und Übersetzer gilt die verbandseigene Berufs- und Ehrenordnung, der zufolge sich die Mitglieder jeder unlauteren Form des Wettbewerbs enthalten. Diese Berufs- und Ehrenordnung ist als Bestandteil der Satzung für alle Mitglieder des Verbandes verbindlich. Weitere Beschränkungen in den Mitteln des Wettbewerbs bestehen nicht.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Verbandes www.bdue.de oder bei der Bundesgeschäftsstelle des BDÜ ([email protected])."

Ich glaube, man muß bei der BDÜ anfragen.

Astrid
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Leben wir in einer freien Wirtschaft oder habe ich da etwas verpasst? Jul 13, 2006

Wieso sind dann die dortmunder GelbenSeiten voll von Übersetzern? Wieso hat Kern überall eine Annonce stehen?
Wieso dürfen wir Homepages haben? Wie ist dann ProZ möglich, wenn wir "erst bei BDÜ fragen" müssen?
Sorry, aber ich bin kein Mitglied von BDÜ und lasse mich ungerne verwalten.
Ich für meinen Teil werbe in den GelbenSeiten und vor allem im Internet. Seit wann ist das verboten?

Oder habe ich wirklich etwas falsch verstanden?

LG
Jerzy


 
Annika Neudecker
Annika Neudecker  Identity Verified
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Danke, Astrid! Jul 13, 2006

Hallo Astrid,

vielen Dank für die Information! Hat mir sehr weiter geholfen....

Andrzej,

die "absurde Idee" kam mir nicht einfach so in den Sinn. Eine Google-Suche unter den Stichwörtern "Werbeverbot" und "Freiberufler" dürfte meine Frage erklären....



[Edited at 2006-07-13 12:57]


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Wettbewerb = Werbung? Jul 13, 2006

Na klar, dass ich was falsch verstanden habe.
Du hast nach Werbeverbot gefragt, aber den Wettbewerbsverbot gemeint. Sind doch grundsätzlich zwei Paar gaaaanz verschiedene Schuhe.
In diesem Sinne bleibe ich gerne bei meiner Werbung - und Dir steht auch nichts im Wege.

Zum Wettbewerbsverbot habe ich - außer der üblichen NDAs und ev. Nicht-Abwerbe-Klauseln - nie etws unterschrieben.

LG
Jerzy


 
Erik Hansson
Erik Hansson  Identity Verified
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Da gibt es viel zu lesen! Jul 13, 2006

Nach einer kurzen Recherche habe ich gesehen, daß es Massen von relevanten Sites und Artikeln über Freiberufler und Werbeverbote gibt.

Hier eine Anregung

http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l23015.htm

Genau wie Jerzy so treffend gesagt hat, leben wir in einer freien Wirtschaft und müssen auch irgendwie zu unseren Aufträgen kommen.

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Nach einer kurzen Recherche habe ich gesehen, daß es Massen von relevanten Sites und Artikeln über Freiberufler und Werbeverbote gibt.

Hier eine Anregung

http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l23015.htm

Genau wie Jerzy so treffend gesagt hat, leben wir in einer freien Wirtschaft und müssen auch irgendwie zu unseren Aufträgen kommen.

Dieses Verbot wurde wohl in der grauen Vorzeit eingeführt, als ein Freiberufler entweder ein Anwalt, ein Arzt, ein Steuerberater oder ein Architekt war (man möge mir verzeihen, daß ich hier die weiblichen Berufsbezeichnungen aus Gründen der Vereinfachung weggelassen habe, das hatten wir schon) - und die "freien Übersetzer" sind wohl erst später hinzugekommen. In absurdum getrieben müßte dann ein Dolmetscher, der viel auswärts arbeitet, vielleicht ein Reisegewerbe anmelden?

Erik

**********************************
Erik Hansson ( SFÖ )
Technical translator DE-SV
Hansson Übersetzungen GmbH
Am Birkenwäldchen 38
D-01900 Bretnig-Hauswalde, Germany
Internet www.hansson.de
Internet www.technical-translators.net
Internet www.wintitus.de
ProZ profile http://www.proz.com/pro/21654
***********************************


[Bearbeitet am 2006-07-13 12:56]

[Bearbeitet am 2006-07-13 13:03]
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Annika Neudecker
Annika Neudecker  Identity Verified
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Sorry - mein Fehler! Jul 13, 2006

Jerzy,

ich habe meinen obigen Post korrigiert. Ich hatte schon das Werbeverbot gemeint....


 
Victor Dewsbery
Victor Dewsbery  Identity Verified
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Werbung und Freiberufler Jul 13, 2006

Es gibt Beschränkungen für Ärzte, Anwälte, Steuerberater u.a. (nicht mehr so strikt wie früher, aber immerhin).
Aber für uns ist das nicht relevant. Wenn du eine aufwändige Anzeige mit viel Eigenlob in den Gelben Seiten schalten willst, ist das eine rein wirtschaftliche Frage. Natürlich darf die Werbung nicht "unlauter" sein - da hat nicht nur der BDÜ 'was gegen, sondern auch das Gesetz. Aber sonst stehen dir alle Freiheiten offen.

Jerzy, ich bin im BDÜ und auch im b
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Es gibt Beschränkungen für Ärzte, Anwälte, Steuerberater u.a. (nicht mehr so strikt wie früher, aber immerhin).
Aber für uns ist das nicht relevant. Wenn du eine aufwändige Anzeige mit viel Eigenlob in den Gelben Seiten schalten willst, ist das eine rein wirtschaftliche Frage. Natürlich darf die Werbung nicht "unlauter" sein - da hat nicht nur der BDÜ 'was gegen, sondern auch das Gesetz. Aber sonst stehen dir alle Freiheiten offen.

Jerzy, ich bin im BDÜ und auch im britischen IOL, musste aber noch nie fragen, was ich in meiner Werbung darf oder nicht darf. Ich habe verschiedene Werbekanäle; in der Reihenfolge der Effektivität würde ich sie so einstufen:
1. Eigene Webseite (mit Suche über Google o.ä.)
2. Informelle Datenweitergabe (z.B. Anwalt wechselt die Kanzlei und nimmt meine Daten mit).
3. BDÜ-Datenbank
4. Namensnennung in übersetzten Büchern
5. Proz
6. Gelbe Seiten
7. IOL-Datenbank
8. Verzeichnis des Landgerichts über beeidigte Übersetzer in Berlin.
(Die Gelben Seiten lasse ich dieses Jahr auslaufen, weil der Nutzen inzwischen eine stark untergeordnete Rolle spielt.)
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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@Victor Jul 13, 2006

Mitglied in Verbänden bin ich nicht, da ich bis jetzt keinen Nutzen davon für mich gesehen habe.

Zu der Aufzählung der Werbemaßnahmen, die Du dargelegt hast, möchte ich noch die Mundpropaganda hinzufügen. An der Reihenfolge hätte ich für mich ganz bestimmt Internet, ProZ und Munpropaganda auf den ersten Plätzen positioniert.
Gelbe Seiten sind keine schlechte Sache, zumal die "Werbung" darin nichts kostet. Vorausgesetzt, man belässt es bei der einen kostenlosen Zeile<
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Mitglied in Verbänden bin ich nicht, da ich bis jetzt keinen Nutzen davon für mich gesehen habe.

Zu der Aufzählung der Werbemaßnahmen, die Du dargelegt hast, möchte ich noch die Mundpropaganda hinzufügen. An der Reihenfolge hätte ich für mich ganz bestimmt Internet, ProZ und Munpropaganda auf den ersten Plätzen positioniert.
Gelbe Seiten sind keine schlechte Sache, zumal die "Werbung" darin nichts kostet. Vorausgesetzt, man belässt es bei der einen kostenlosen Zeile - so tue ich das seit Jahren, denn die Preise sind weit überzogen und die Wirkun ist keine - man bedenke nur, dass die Anzeige nur im regionalen Buch erscheint. Wenn man es in allen Büchern haben will, muss man entsprechend mehr zahlen. Ein Kollegenbüro hat dafür mehrere Zehntausend Märker ausgegeben. Der Sinn einer solchen Kampagnie für einen Einzelkäpfer, wie ich einer bin, entzieht sich meiner Logik.

Auch teuer bezahlte Homepages sind kein Muss. Für alle Platinum-Mitglieder hat ProZ das Hosting parat, mit dessen Hilfe eine eigene Homepage im Netz gehalten werden kann. Diese Leistung ist im Platinujm-Beitrag enthalten. Für etwas mehr gibt es dann auch das Advanced-Paket, was eine Reieh von Vorteilen bietet. Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, dass die Leistung von ProZ unsere heimischen Großanbietern durchaus zu toppen versteht.

Beste Grüße
Jerzy
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