Agentur braucht Info über Rentenversicherung??
Thread poster: Gillian Searl
Gillian Searl
Gillian Searl  Identity Verified
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Jul 20, 2006

Hallo!
Kann jemand bitte mir folgendes erklären:

"aufgrund der aktuellen Gesetzesgebung sind wir nicht mehr in der Lage, Personen als freie Mitarbeiter zu beauftragen, die uns nicht den Status ihrer Selbständigkeit nachweisen, oder deren Renten- und Sozialversicherungspflicht nicht geklärt ist."

Hat sich da etwas geändert? Ist diese Agentur etwa zu pflichtbewusst? Danke für eine Erklärung.


 
Miguel Jimenez
Miguel Jimenez  Identity Verified
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nein Jul 20, 2006

Nein, soweit ich weiss, muss der Selbstständige für alles selber zukommen.

 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Die hatten wohl 'ne SV-Prüfung... Jul 20, 2006

...das hab' ich auch gerade hinter mir.

Dabei geht's nicht um deine RV-Nummer, Beiträge oder so, sondern ggf. um den Nachweis der selbstständigen Tätigkeit. Der kann darin bestehen, dass du bestätigst, für mehrere Auftraggeber tätig zu sein (die "Hexenjagd" wegen Scheinselbstständigkeit hat durchaus nachgelassen); je nach Sachlage kann aber auch die Klärung der SV-Pflicht erforderlich sein.

Gruß Ralf


 
Vauwe
Vauwe
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Freiberufler rentenversicherungspflichtig? Jul 20, 2006

Ich denke, die Agentur möchte sichergehen, keinen Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Der Agentur kann es egal sein, ob ich als Freiberufler, Angestellter oder Beamter eine freie Mitarbeit im Rahmen eines Werkvertrags erledige.
Meinen Status als Freiberufler und Steuerzahler deklariere ich durch meine Steuernummer. Die gebe ich i.d.R. der Agentur an. Grundsätzlich sind selbstständige Freiberufler – wie alle anderen selbstständig Tätigen – nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. es
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Ich denke, die Agentur möchte sichergehen, keinen Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Der Agentur kann es egal sein, ob ich als Freiberufler, Angestellter oder Beamter eine freie Mitarbeit im Rahmen eines Werkvertrags erledige.
Meinen Status als Freiberufler und Steuerzahler deklariere ich durch meine Steuernummer. Die gebe ich i.d.R. der Agentur an. Grundsätzlich sind selbstständige Freiberufler – wie alle anderen selbstständig Tätigen – nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. es besteht keine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflege-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung. Wenn ich als Angestellter oder Beamter eine freie Mitarbeit eingehe, bin ich sozialversicherungspflichtig. Wie und ob ich das angebe, weiß ich nicht. Per Ehrenworterklärung? Angabe der SV-Nummer? Oder fällt dies schon unter Datenschutz?
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Yolande Haneder (X)
Yolande Haneder (X)  Identity Verified
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Ein bischen komplizierter Jul 20, 2006

Vor einiger Zeit hatte ich so ein Bericht gesehen.
Ein Person hatte eine Firma aus dem Internet für seine Baustelle bestellt. Leider für ihn (wie es besonders streng in der Baubranche durchgeführt wird) wurden die Arbeiter geprüft und es sicht heraustellte, dass die Firma nicht gemeldet war (also gesagt es waren Pfuscher, die sich als Firma herausgaben).

Dieser Person bekam ein Straffzettel wegen Beihilfe zur Schwarzarbeit weil der unwissenheit machte ihn nicht unschuldig
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Vor einiger Zeit hatte ich so ein Bericht gesehen.
Ein Person hatte eine Firma aus dem Internet für seine Baustelle bestellt. Leider für ihn (wie es besonders streng in der Baubranche durchgeführt wird) wurden die Arbeiter geprüft und es sicht heraustellte, dass die Firma nicht gemeldet war (also gesagt es waren Pfuscher, die sich als Firma herausgaben).

Dieser Person bekam ein Straffzettel wegen Beihilfe zur Schwarzarbeit weil der unwissenheit machte ihn nicht unschuldig und er hätte die Firma prüfen sollen.

Theoretisch wird es wenig in der Übersetzungsbranche kontrolliert, weil es sicherlich nicht das Gros der Scheinfirmen (Freiberufler haben keinen Interesse daran, nicht krankenversichert zu sein - Scheinfirmen in der Baubranche sind viel üblicher) aber wenn das Finanzamt prüft und auf Fehler sucht, können Sie das auch verlangen (genauso wie der Finanzamt mir einmal auf die Finger geklopft hatte, weil einer meiner Kunde sich bei Angabe des Ust-Nummer vertippt hatte und ich hätte das kontrollieren sollen).

[Edited at 2006-07-20 15:43]
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Claudia Digel
Claudia Digel  Identity Verified
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Die Agentur will sich nur absichern... Jul 20, 2006

Hallo Gillian,

die Agentur will wohl, wie Ralf schon geschrieben hat, nur sicherstellen, dass du nicht scheinselbständig bist, sie also keine Renten- und Sozialversicherungsbeiträge für dich abführen muss.

Mir ist es bisher einmal passiert, dass eine Agentur einen solchen Nachweis verlangt hat, sonst hat sich bisher noch niemand dafür interessiert.

Für solche Fälle gibt es bei der BFA das berühmte Formular V027, das du ausfüllen und an die BFA sch
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Hallo Gillian,

die Agentur will wohl, wie Ralf schon geschrieben hat, nur sicherstellen, dass du nicht scheinselbständig bist, sie also keine Renten- und Sozialversicherungsbeiträge für dich abführen muss.

Mir ist es bisher einmal passiert, dass eine Agentur einen solchen Nachweis verlangt hat, sonst hat sich bisher noch niemand dafür interessiert.

Für solche Fälle gibt es bei der BFA das berühmte Formular V027, das du ausfüllen und an die BFA schicken kannst, die dir dann wiederum bestätigt, dass du selbständig bist. - Ich nehme an, das ist genau das, was die Agentur von dir will. - Vielleicht einfach noch mal nachfragen...

Ein paar Infos dazu findest du auch unter http://www.proz.com/post/244439#244439

Viele Grüße
Claudia
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RobinB
RobinB  Identity Verified
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evtl. Prüfungsfolgen Jul 20, 2006

Hi Gillian,

es kann sein, dass diese Agentur neulich bei einer SV-Prüfung sozusagen "durchgefallen" ist, d.h. die Prüfer haben festgestellt, dass Scheinselbständigkeit doch vorlag.

Schließlich ist es immer noch gängige Praxis, auch bei einigen renommierten und angeblich "seriösen" Agenturen/Übersetzungsunternehmen (sogar bei direkten Wettbewerbern von uns!) sog. "In-House-Freelancer" längerfristig zu beschäftigen, um damit die lästigen SV-Beiträge zu umgehen
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Hi Gillian,

es kann sein, dass diese Agentur neulich bei einer SV-Prüfung sozusagen "durchgefallen" ist, d.h. die Prüfer haben festgestellt, dass Scheinselbständigkeit doch vorlag.

Schließlich ist es immer noch gängige Praxis, auch bei einigen renommierten und angeblich "seriösen" Agenturen/Übersetzungsunternehmen (sogar bei direkten Wettbewerbern von uns!) sog. "In-House-Freelancer" längerfristig zu beschäftigen, um damit die lästigen SV-Beiträge zu umgehen und deshalb (gesetzeswidrige) Wettbewerbsvorteile zu schaffen.

Es ist deshalb möglich, dass die SV-Träger von dieser Agentur verlangt haben, künftig keine Aufträge an Externen zu vergeben, ohne einen Nachweis der "echten" Selbständigkeit im Voraus anzufordern.

Robin
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