Bearbeitungsdauer und Handling bei Reklamationen Thread poster: Matthias Quaschning-Kirsch
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Ich würde Euch gern eine Erfahrung schildern und fragen, ob Ihr Vergleichbares kennt: Ein ehemaliger Kunde ( ein Übersetzungsbüro, mit dem ich leider immer noch nicht auseinander bin) ließ von mir eine Patentschrift übersetzen (ca. 1800 Zeilen). Am 9. August 2005, gut fünf Monate nach Lieferung, erfuhr ich anläßlich meiner 3. schriftlichen, mit der Androhung rechtlicher Schritte verbundenen Zahlungsaufforderung, daß die Übersetzung vom Endkunden reklamiert worden war. Die ... See more Ich würde Euch gern eine Erfahrung schildern und fragen, ob Ihr Vergleichbares kennt: Ein ehemaliger Kunde ( ein Übersetzungsbüro, mit dem ich leider immer noch nicht auseinander bin) ließ von mir eine Patentschrift übersetzen (ca. 1800 Zeilen). Am 9. August 2005, gut fünf Monate nach Lieferung, erfuhr ich anläßlich meiner 3. schriftlichen, mit der Androhung rechtlicher Schritte verbundenen Zahlungsaufforderung, daß die Übersetzung vom Endkunden reklamiert worden war. Die Regulierung befinde noch in der Schwebe. Das Übersetzungsbüro hatte mir gegenüber nicht reklamiert, so daß ich die Details der Mängelrüge nicht kenne. Was mir zur Kenntnis gebracht wurde, klang eher marginal. Naja, wie auch immer. Als es zum streitigen Mahnverfahren kam, legte mein Ex-Kunde (am 27.2.2006) dem Gericht gegenüber u.a. dar: "Als sich Herr Quaschning auch nach weiteren Aufforderungen weigerte, die Reklamation zu bearbeiten, mussten wir es schließlich selbst machen. Da wir in die Formvorschriften für Patentschriften nicht eingearbeitet waren, gab es mehrere Nachbearbeitungsdurchläufe. (...) Die komplette Erledigung des Auftrages hat sich bis in den Oktober [sc. 2005, MQK] hingezogen." Das heißt also: Das Übersetzungsbüro hat aufgrund meiner angeblichen Verweigerungshaltung sieben Monate gebraucht, um meine Übersetzung in einen tadellosen Zustand zu bringen. Mir kommen die Art der Bearbeitung (Eigenarbeit, anstatt mich oder auch einen anderen Kollegen damit zu betrauen und die Mehrarbeit ggf. mir in Rechnung zu stellen) und auch der lange Zeitraum (7 Monate für 1800 Zeilen) - aseptisch ausgedrückt - bemerkenswert vor. Gibt es anderswo vergleichbare Erfahrungen, oder ist diese eher von der ungewöhnlichen Art? Gruß Matthias ▲ Collapse | | |
Nein, mit Kriminellen (Meineid usw.) hatten wir gottseidank bislang nicht zu tun. Gruß Benjamin | | |
Sachverständiger für Übersetzungsarbeiten | Dec 21, 2006 |
Hallo Matthias, erst einmal danke, dass du uns an diesem Fall teilhaben lässt. Es ist wohl ziemlich selten, dass die Beanstandung einer Übersetzung vor Gericht behandelt wird. Hier stellt sich mir zuerst die Frage, ob das Gericht ÜBERHAUPT beurteilen kann, ob die Behauptung des Büros der Wahrheit entspricht, wenn es die gängigen Bearbeitungszeiten für Übersetzungen gar nicht kennt. Hier müsste man doch fairerweise einen zeitlichen Rahmen von einem unabhängigen Dritten ode... See more Hallo Matthias, erst einmal danke, dass du uns an diesem Fall teilhaben lässt. Es ist wohl ziemlich selten, dass die Beanstandung einer Übersetzung vor Gericht behandelt wird. Hier stellt sich mir zuerst die Frage, ob das Gericht ÜBERHAUPT beurteilen kann, ob die Behauptung des Büros der Wahrheit entspricht, wenn es die gängigen Bearbeitungszeiten für Übersetzungen gar nicht kennt. Hier müsste man doch fairerweise einen zeitlichen Rahmen von einem unabhängigen Dritten oder Sachverständigen (BDÜ?) einholen, der Erfahrungswerte aus der beruflichen Praxis angibt. Überhaupt: müsste hier doch ein Dritter die Übersetzung begutachten. Denn: Matthias Quaschning-Kirsch wrote: der lange Zeitraum (7 Monate für 1800 Zeilen) - aseptisch ausgedrückt - bemerkenswert vor. das lässt doch den Umkehrschluss zu, dass die dir gewährte Nachbesserungszeit dann eventuell zu kurz war. Matthias Quaschning-Kirsch wrote: Das Übersetzungsbüro hatte mir gegenüber nicht reklamiert, so daß ich die Details der Mängelrüge nicht kenne. Was mir zur Kenntnis gebracht wurde, klang eher marginal. Das ist aber doch ein wichtiger Punkt. Wie muss eine Reklamation aussehen? Muss sie eine Nachbesserungsfrist enthalten? Oder muss der Übersetzer Nachbesserung selber anbieten? LG Steffi ▲ Collapse | | |
Inhaltliche Klarstellung | Dec 21, 2006 |
Hallo Benjamin und Steffi! Kurz zur Aktenlage: Es geht schon längst nicht mehr um meine Übersetzung. Die war ja von meinem Kunden mir gegenüber nie offiziell reklamiert worden, sondern erst 5 Monate nach Lieferung wurde mir die Reklamation des Endkunden meinem Kunden gegenüber bekannt. Der besagte Schriftsatz wurde vom Kunden auf die gerichtliche Aufforderung hin eingereicht, sich zu meinen Ansprüchen zu äußern. Also noch vor dem Gerichtstermin - zu dem es dann ... See more Hallo Benjamin und Steffi! Kurz zur Aktenlage: Es geht schon längst nicht mehr um meine Übersetzung. Die war ja von meinem Kunden mir gegenüber nie offiziell reklamiert worden, sondern erst 5 Monate nach Lieferung wurde mir die Reklamation des Endkunden meinem Kunden gegenüber bekannt. Der besagte Schriftsatz wurde vom Kunden auf die gerichtliche Aufforderung hin eingereicht, sich zu meinen Ansprüchen zu äußern. Also noch vor dem Gerichtstermin - zu dem es dann nicht mehr kam, weil ich nach der Lektüre dieses Schriftsatzes keine Lust mehr hatte, mich weiter mit solchen Leuten abzugeben. Deren wahrheitswidrige Behauptungen stehen also im krassen Widerspruch zu den tatsächlichen Fakten, und das habe ich dann auch in einer Mailingliste deutlich geäußert. Infolgedessen bin ich nun mit dem Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede sowie Schadensersatzforderungen konfrontiert (habt bitte Verständnis dafür, daß ich aus diesem Grund derzeit keine Namen nennen mag). Deine Frage, Steffi, wer wem eine Nachbesserung anbieten muß, ist ein sehr wichtiger Punkt, denke ich. So weit ich weiß, haben wir nach BGB 633f.grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht. Eine Nachbesserung habe ich damals nicht angeboten, sondern im Konjunktiv II geantwortet, man hätte mir gegenüber reklamieren müssen, und dann hätte ich auch gern nachgebessert. Ich war überhaupt nicht auf die Idee gekommen, daß nach 5 Monaten die Nachbesserungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sein könnten. Und mein Kunde hatte außer der Information, DASS eine Reklamation vorliege, auch nur noch zwei Schreiben des Endkunden (über 4 Monate alt) sowie den Hinweis beigefügt, daß man sich bezüglich einer Minderung noch nicht geeinigt habe. Daß zu diesem Zeitpunkt (also August 2005) noch Arbeiten auszuführen seien, davon war dann erst in besagtem Schriftsatz gegenüber dem Gericht die Rede. Was mich also vor allem interessiert, ist, wie das Vorgehen meines Kunden zu bewerten ist. Ist es normal, daß er die Angelegenheit völlig ohne mich regeln wollte? Läßt die Tatsache, daß man sich selbst an einer Nachbesserung versuchte und dafür sieben Monate brauchte, auf Professionalität oder Stümperhaftigkeit schließen, oder ist so etwas normal? Wie sind die Erfahrungen? Gruß Matthias ▲ Collapse | |
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Leider nicht so ungewöhnlich, | Dec 21, 2006 |
ähnliche Situationen habe ich schon erlebt, wobei es bis vor Gericht noch nicht gekommen ist. Meiner Meinung sollte die angebliche Reklamation in diesem Mahnverfahren gegenstandslos sein. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Agentur bei dir gar nicht reklamiert. Der bloße Hinweis "der Kunde war nicht zufrieden und wir mussten nachbessern" (zumal als Reaktion auf eine Zahlungsaufforderung) ist doch keine Reklamation, sondern eher ein Indiz dafür, dass die Agentur nicht zahl... See more ähnliche Situationen habe ich schon erlebt, wobei es bis vor Gericht noch nicht gekommen ist. Meiner Meinung sollte die angebliche Reklamation in diesem Mahnverfahren gegenstandslos sein. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Agentur bei dir gar nicht reklamiert. Der bloße Hinweis "der Kunde war nicht zufrieden und wir mussten nachbessern" (zumal als Reaktion auf eine Zahlungsaufforderung) ist doch keine Reklamation, sondern eher ein Indiz dafür, dass die Agentur nicht zahlen will. Ich würde also darauf bestehen, dass die Agentur deine Lieferung inkl. Rechnung erhalten und nicht beanstandet hat und daher zahlen muss. Die Handhabung von Reklamationen ist für mich ein wichtiges Kriterium für die Qualität von Übersetzungagenturen (die sich selbstverständlich auch mit Scheinreklamationen von Endkunden auseinandersetzen müssen). Entweder die Agentur entscheidet sich, die Reklamation allein zu handhaben (dann hat der Übersetzer nichts damit zu tun und muss sein Honorar erhalten, egal wie die Reklamation ausfällt), oder der Übersetzer wird sofort mit einbezogen, d.h. die Agentur reklamiert die Leistung des Übersetzers mit allem drum und dran. ▲ Collapse | | |