Honorarvorauszahlung
Thread poster: Karin Maack
Karin Maack
Karin Maack  Identity Verified
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Jan 5, 2007

Hallo Ihr alle,
meine Frage betrifft die Zahlungsmodalitäten bei einem Pauschalhonorar. Vereinbart war, dass die Hälfte bei Vertragsabschluss, die andere Hälfte bei Abgabe der Enddaten gezahlt wird.
Ich arbeite zum ersten Mal auf dieser Basis und bin davon ausgegangen (zu naiv?), dass der Verlag den ersten Betrag auf mein Konto überweist, sobald ich den Vertrag unterschrieben zurückgeschickt habe. Den Vertrag habe ich mit Post vom 18. Dez. zurückgeschickt, bis jetzt ist auf me
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Hallo Ihr alle,
meine Frage betrifft die Zahlungsmodalitäten bei einem Pauschalhonorar. Vereinbart war, dass die Hälfte bei Vertragsabschluss, die andere Hälfte bei Abgabe der Enddaten gezahlt wird.
Ich arbeite zum ersten Mal auf dieser Basis und bin davon ausgegangen (zu naiv?), dass der Verlag den ersten Betrag auf mein Konto überweist, sobald ich den Vertrag unterschrieben zurückgeschickt habe. Den Vertrag habe ich mit Post vom 18. Dez. zurückgeschickt, bis jetzt ist auf meinem Konto (stand in der Fußzeile meines Begleitbriefes) nichts eingetroffen.
Auch wenn man Weihnachten und Jahreswechsel mit in Betracht zieht - wäre es nicht langsam an der Zeit? Oder muss ich dafür eine Rechnung schreiben? Die Frage kommt mir etwas dumm vor, aber ich bin gerade tatsächlich etwas verunsichert.
Für Eure Meinung hierzu wäre ich sehr dankbar.
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Karin Seelhof
Karin Seelhof  Identity Verified
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du muust die Rechnung schreiben. Jan 5, 2007

Die Gescäftsabläufe sind wie folgt:

Die Agentur ist der Auftraggeber. Du bist der Auftragnehmer.
Agentur startet Anfrage
Du schreibst ein Angebot
Agentur schreibt Auftrag an dich.
Du bestätigst mit Auftragsbestätigung.
Dann musst DU eine Anzahlungsrechnung und später eine Schlußrechnung schreiben.

Hoffe, ich konnte Licht ins dunkel bringen


 
Daniel Gebauer
Daniel Gebauer  Identity Verified
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Rechnung schreiben! Jan 6, 2007

Hallo Karin,
auf jeden Fall solltest du die Rechnung über die Vorauszahlung schreiben! Ohne Rechnung machen Buchhalter nix. In der Rechnung solltest du als Gegenstand der Rechnung angeben: "Vereinbarung vom xx.xx.xx" Vorauszahlung.
Lass dich nicht unterkriegen!


 
Karin Maack
Karin Maack  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Danke Jan 7, 2007

Danke, Capesha und Daniel,
hab' Euren Rat beherzigt und schon eine Rechnung geschrieben.


 


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