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Berechnung von Porto: Kurze Frage - kurze Antwort
Thread poster: Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
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Jan 24, 2003

Liebe kollegen!



Die Frage klingt bestimmt albern, und es kommt sicher in der heutigen Zeit auch nicht so häufig vor:



ein Kunde will die Rechnung per Post mit Unterschrift im Original. Schreibt Ihr das Porto bei ihm mit auf die Rechnung oder nicht?



Danke

Steffen


 
lisevs
lisevs
Local time: 23:50
nicht bei kleinen beträgen Jan 24, 2003

hallo,



porto für standardbriefe (bis 50 g oder so) verrechne ich nie - nur wenn ich größere manuskripte o.ä. per post schicken muss, schreibe ich die spesen auf die rechnung



mfg

lise


 
Trudy Peters
Trudy Peters  Identity Verified
United States
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Kurze Antwort: Jan 24, 2003

Nein!



Trudy


 
RWSTranslation
RWSTranslation
Germany
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nicht unüblich Jan 24, 2003

Hallo,



ich finde es gar nicht so unüblich, eine Rechnung per Post zu schicken.

Ist eigentlich eher Standard.

Bei einer E-Mail ist nie sicher, ob die wirklich ankommt.

Bei der Post zwar auch nicht, aber bei der Post tendieren Gerichte immer noch zu der Auffasssung, das ein Brief am auf den Absendetag folgenden Tag zugestellt wird und damit auch für Fristen dieser Tag angenommen wird. (Inland)

Ausserdem empfinde ich es eine Frage des S
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Hallo,



ich finde es gar nicht so unüblich, eine Rechnung per Post zu schicken.

Ist eigentlich eher Standard.

Bei einer E-Mail ist nie sicher, ob die wirklich ankommt.

Bei der Post zwar auch nicht, aber bei der Post tendieren Gerichte immer noch zu der Auffasssung, das ein Brief am auf den Absendetag folgenden Tag zugestellt wird und damit auch für Fristen dieser Tag angenommen wird. (Inland)

Ausserdem empfinde ich es eine Frage des Stils auch eine optisch ansprechende Rechnung zu schicken. Schliesslich hatr man ja manchmal doch erhebliche Summen die berechnet werden und der Kunde hat oft noch nie etwas handfestes erhalten, da ja wohl die meisten Übersetzungen nur elektronisch geliefert werden.



Wir halten es prinzipiell so, daß wir Briefporti nicht berechnen und bei anderen Lieferungen (z.B. Datenträger oder Drucke ab einem bestimmten Auftragswert nichts berechnen.



Viele Grüße



Hans
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Geneviève von Levetzow
Geneviève von Levetzow  Identity Verified
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Nur an einen Jan 24, 2003

... Kunden schicke ich die Rechnungen unterschrieben per Post (weil er das will). Und ich fände es ziemlich kleinlich, mir die 56 cents zahlen zu lassen, wo mir dieser Auslandskunde die Bankgeebühren zahlt.



Geneviève


 
OlafK
OlafK
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Wenn man sich einen Ruf als Pfennigfuchser erwerben will, Jan 24, 2003

dann ja. So viel ich weiß, sind Portokosten auch in Deutschland absetzbar.

 
orbis
orbis  Identity Verified
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Es kommt drauf an Jan 25, 2003

Bei Mindestaufträgen oder Pauschalfestpreisen stelle ich keine weiteren Kosten in Rechnung. Wenn es sich aber um andere Aufräge handelt, stelle ich EUR 2,00 bis EUR 10,00 (je nach Auftragsvolumen) Auslagenpauschale in Rechnung (Telefon-, Fax-, Portokosten etc.). Ich finde es aber lustig, wenn mir manche Übersetzung ihre Rechnung zufaxen und dann EUR 3,00 Portogebühren in Rechnung stellen

 
Herbert Fipke
Herbert Fipke  Identity Verified
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Eigentlich nie... Jan 25, 2003

Ich berechne eigentlich nie Porto, es sei denn ich muss irgendeine umfangreiche Broschüre mit CDs usw. verschicken. Dann spreche ich das aber grundsätzlich vorher mit dem Kunden ab, da viele einen Dienstleister für solche Sachen haben (UPS, TNT o.ä).

 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
Mexico
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Nein Jan 25, 2003

Portokosten für Standardbriefe wie Rechnungen sind eindeutig Gemeinkosten.



Sonst müsste ich ja auch die Online-Gebühren für das Verschicken der Rechnung per E-Mail in Rechnung stellen. )





 
Martin Hesse
Martin Hesse  Identity Verified
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Stimmt, kommt drauf an... Jan 29, 2003

56 Cent berechne ich auch nicht, Portokosten sind abzugsfähig über die Steuererklärung, wurde noch nie beanstandet. Allerdings berechne ich Lieferkosten für UPS- oder FedEx-Sendungen von CDs und anderen Datenträgern, speziell, wenn die in die USA oder nach Japan gehen. In meinen AGB habe ich auch stehen, dass ich neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen habe, und das würde Portokosten mit einschließen. Ansonsten schicke ich Rech... See more
56 Cent berechne ich auch nicht, Portokosten sind abzugsfähig über die Steuererklärung, wurde noch nie beanstandet. Allerdings berechne ich Lieferkosten für UPS- oder FedEx-Sendungen von CDs und anderen Datenträgern, speziell, wenn die in die USA oder nach Japan gehen. In meinen AGB habe ich auch stehen, dass ich neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen habe, und das würde Portokosten mit einschließen. Ansonsten schicke ich Rechnungen meist als PDF, sodass das Layout auch tatsächlich so ankommt wie gewünscht.



Kurze Frage - lange Antwort
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Sandra Milosavljevic-Rothe
Sandra Milosavljevic-Rothe  Identity Verified
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Wenn die Übersetzung zusammen mit der Rechnung verschickt wird, dann ja Feb 4, 2003

Bei beglaubigten Übersetzungen, die per Post verschickt werden müssen, packe ich immer auch gleich die dazugehörige Rechnung mit ein. Dort ist dann auch das Porto aufgeführt. Wenn ich nur eine Rechnung per Post verschicke, dann berechne ich keine Portokosten - das wäre meiner Meinung nach viel zu pingelig.

 
RWSTranslation
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Abzugsfähig Feb 4, 2003

Hallo,



Abzugsfähig bedeutet jedoch nicht, dass man die inzwischen nur noch 55 Cent vom Finanzamt wieder bekommt, sondern dass 55 Cent von Gewinn (ohne Berücksichtigung der Portokosten) nicht versteuert werden müssen.



Insgesamt sollte es so sein, daß man kleinen Aufträgen vielleicht eher eine Mindestpauschale berechnen sollte, was dann die Portokosten, den Briefbogen, die Druckkosten und den Umschlag mit beinhaltet. Bei größeren Aufträgen werden d
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Hallo,



Abzugsfähig bedeutet jedoch nicht, dass man die inzwischen nur noch 55 Cent vom Finanzamt wieder bekommt, sondern dass 55 Cent von Gewinn (ohne Berücksichtigung der Portokosten) nicht versteuert werden müssen.



Insgesamt sollte es so sein, daß man kleinen Aufträgen vielleicht eher eine Mindestpauschale berechnen sollte, was dann die Portokosten, den Briefbogen, die Druckkosten und den Umschlag mit beinhaltet. Bei größeren Aufträgen werden dann die prozentual eher untergeordneten Kosten nicht berechnet.



Viele Grüße



Hans
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Marc P (X)
Marc P (X)  Identity Verified
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Nein Feb 4, 2003

Für das Verschicken der Rechnung Porto zu berechnen kommt mir wirklich kleinlich vor!



Die Sche mit der Unterschrift möchte ich aber ansprechen. Neulich wurde das auch bei mir aktuell, da ich allmählich die Rechnungsstellung per e-mail (PDF-Datei) einführe. Kollegen in einem anderen Forum bestätigten meine Ansicht, eine Rechnung sollte keine Unterschrift tragen. Einer meinte sogar, man sollte dringend davon absehen, da der Kunde nur \"Betrag mit dank erhalten\" drüber s
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Für das Verschicken der Rechnung Porto zu berechnen kommt mir wirklich kleinlich vor!



Die Sche mit der Unterschrift möchte ich aber ansprechen. Neulich wurde das auch bei mir aktuell, da ich allmählich die Rechnungsstellung per e-mail (PDF-Datei) einführe. Kollegen in einem anderen Forum bestätigten meine Ansicht, eine Rechnung sollte keine Unterschrift tragen. Einer meinte sogar, man sollte dringend davon absehen, da der Kunde nur \"Betrag mit dank erhalten\" drüber schreiben bräuchte...



Marc
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RWSTranslation
RWSTranslation
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Unterschrift Feb 4, 2003

...



wobei das nachträglich zufügen eines Textes über der Unterschrift wohl eine Urkundenfälschung wäre, mit den entsprechenden strafrechtlichen folgen.



Manche Finanzämter verlangen jedoch ein \"Original\" der Rechnung. Es ist mir jedoch nicht klar, warum.



Prinzipiell ist es jedoch so, daß zumindest bei den Rechhnungen die in einem offenen Dateiformat (z.B. WinWord oder Excel) immer die Gefahr besteht, dass zum einen der Empfä
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wobei das nachträglich zufügen eines Textes über der Unterschrift wohl eine Urkundenfälschung wäre, mit den entsprechenden strafrechtlichen folgen.



Manche Finanzämter verlangen jedoch ein \"Original\" der Rechnung. Es ist mir jedoch nicht klar, warum.



Prinzipiell ist es jedoch so, daß zumindest bei den Rechhnungen die in einem offenen Dateiformat (z.B. WinWord oder Excel) immer die Gefahr besteht, dass zum einen der Empfänger sagt er hätte die Mail nie erhalten oder einfach die Rechnung modifiziert. In diesen Fällen dürfte es sehr schwer sein, nachzuweisen, daß die Rechnung wirklich in der gewünschten Form beim Empfänger eingegangen ist.



Bei per Post versandten Rechnungen wird vor Gericht wohl zumindest nach dem \"Beweis des ersten Anscheins\" die Beweislast beim Empfänger der Rechnung liegen.



Alle Angaben natürlich völlig ohne Gewähr und nur als theoretische Diskussion, da ich ja kein Rechtsanwalt bin.



Viele Grüße

Hans
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antje.s
antje.s  Identity Verified
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Bin platt.... Feb 4, 2003

Ich verschicke alle meine Rechnungen per Post und unterschrieben - bis auf einen Kunden, der sie per e-mail haben will. Bis zur Ankunft dieses einen Kunden, kam mir ganz ehrlich gesagt noch gar nicht die Idee, dass man das anders machen könnte.... und die Vorstellung, dafür Porto zu verlangen käme mir entsetzlich knickerig vor ... also echt.

 
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Berechnung von Porto: Kurze Frage - kurze Antwort






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