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Steuererklärung: Rechnungsdatum 2007, Zahlungseingang 2008
Thread poster: inkweaver
inkweaver
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Nov 30, 2007

Ich weiß nicht, ob diese Frage schon einmal gestellt wurde, ich konnte jedenfalls noch keine Antwort darauf finden:

Wenn ich in diesem Jahr eine Rechnung schreibe, die Zahlung aber erst im nächsten Jahr erhalte, kann ich mir dann aussuchen, in welcher Steuererklärung ich diesen Betrag angebe und muss ich den Eingangstermin nachweisen, falls ich die Zahlung erst 2008 erhalte und den Betrag dann erst in der nächsten Steuererklärung (also in 2009) angebe?


 
Ulrike Kraemer
Ulrike Kraemer
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Das kommt ganz darauf an ... Nov 30, 2007

... nach welchem System du deine Buchhaltung machst.

Bei Bilanz/G+V:
Rechnung 2007 = Steuererklärung 2007, unabhängig vom Zahlungseingang

Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung:
Rechnung 2007 + Zahlung 2007 = Steuererklärung 2007
Rechnung 2007 + Zahlung 2008 = Steuererklärung 2008

"Aussuchen" ist hier also nicht.

Kollegiale Grüße,
LB


 
Steffen Pollex (X)
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Genau Nov 30, 2007

LittleBalu wrote:

... nach welchem System du deine Buchhaltung machst.

Bei Bilanz/G+V:
Rechnung 2007 = Steuererklärung 2007, unabhängig vom Zahlungseingang

Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung:
Rechnung 2007 + Zahlung 2007 = Steuererklärung 2007
Rechnung 2007 + Zahlung 2008 = Steuererklärung 2008

"Aussuchen" ist hier also nicht.

Kollegiale Grüße,
LB


Noch mal zur Erklärung (Der Telegrammstil von Balu ist vielleicht nicht gleich 100% zu verstehen, wenn man sich sowieso unsicher ist):

Erster Fall:

Wenn Du bilanzierungspflichtig bist (also Bilanz und GuV erstellst und beim FA einreichst), sind Rechnungsbeträge im Moment als Einnahmen zu verbuchen, wenn Du die Rechnung schreibst, egal, wann Du das Geld tatsächlich bekommst.

Dementsprechend sind sie auch in dem Jahr zu versteuern, in dem die Rechnung geschrieben wurde.

Du zahlst Deine Einkommensteuer also sozusagen im Voraus im "Vertrauen darauf, dass der Rechnungsbetrag dann 2008 schon kommen wird".

Ein klarer Nachteil für die Liquidität, denn es kann sein, dass Du für z.B. 2007 Steuern auf Rechnungsbeträge entrichtest, die erst 2008 oder auch GAR NICHT eingehen.

Nicht jeder Kunde zahlt ja, wenn auch die meisten.

Zweiter Fall:

Wenn Du nicht bilanzierungspflichtig bist (also nur eine Einnahme-/Überschussrechnung beim FA einreichst), sind Rechnungsbeträge erst im Moment als Einnahmen zu verbuchen, wenn Du das Geld tatsächlich bekommst.

Dementsprechend sind sie auch in dem Jahr zu versteuern, in dem der Geldeingang erfolgt.

Rechnungsbeträge aus 2007, die erst 2008 bezahlt werden, gehören also auch erst 2008 zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sind erst in der St-Erkl 2008 anzugeben.


[Edited at 2007-11-30 09:42]


 
Ulrike Kraemer
Ulrike Kraemer
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Danke, Steffen ... Nov 30, 2007

Steffen Pollex wrote:

LittleBalu wrote:

... nach welchem System du deine Buchhaltung machst.

Bei Bilanz/G+V:
Rechnung 2007 = Steuererklärung 2007, unabhängig vom Zahlungseingang

Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung:
Rechnung 2007 + Zahlung 2007 = Steuererklärung 2007
Rechnung 2007 + Zahlung 2008 = Steuererklärung 2008

"Aussuchen" ist hier also nicht.

Kollegiale Grüße,
LB


Noch mal zur Erklärung (Der Telegrammstil von Balu ist vielleicht nicht gleich 100% zu verstehen, wenn man sich sowieso unsicher ist):



Danke für die Erklärung, die du an meiner Stelle geliefert hast. Sorry für den Telegrammstil, ich habe arbeitstechnisch im Moment absolut Land unter, wollte aber trotzdem helfen.

Gruß + schönes Wochenende,
LB


 
Steffen Pollex (X)
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So hab ich das auch verstanden :-) Nov 30, 2007

LittleBalu wrote:

Danke für die Erklärung, die du an meiner Stelle geliefert hast. Sorry für den Telegrammstil, ich habe arbeitstechnisch im Moment absolut Land unter, wollte aber trotzdem helfen.

Gruß + schönes Wochenende,
LB


 
Olga Scharfenberg-Dmitrieva
Olga Scharfenberg-Dmitrieva
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Verstehe ich das richtig? Nov 30, 2007

Alle Geldeingänge ab Januar 2008 gelten als Umsatz 2008 und werden so auch in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben? Auch wenn die Rechnungen 2007 ausgestellt wurden? Oder gilt das nur für die Steuererklärung, also nur für Einkommenssteuer?

Wie wird es, wenn ich im Moment noch als Kleinunternehmer angemeldet bin und keine USt auf meinen Rechnungen ausweise, aber ab 2008 zu USt wechseln will? Ich habe jetzt einige Rechnungen ausgestellt, von denen ich sicher sein kann, dass sie
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Alle Geldeingänge ab Januar 2008 gelten als Umsatz 2008 und werden so auch in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben? Auch wenn die Rechnungen 2007 ausgestellt wurden? Oder gilt das nur für die Steuererklärung, also nur für Einkommenssteuer?

Wie wird es, wenn ich im Moment noch als Kleinunternehmer angemeldet bin und keine USt auf meinen Rechnungen ausweise, aber ab 2008 zu USt wechseln will? Ich habe jetzt einige Rechnungen ausgestellt, von denen ich sicher sein kann, dass sie erst 2008 bezahlt werden. Wie soll ich diese in meinen Voranmeldungen bzw. Steuererklärung (erst 2009, oder?) angeben?

Bitte um Aufklärung!
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Steffen Pollex (X)
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Das ist nicht so schwer Nov 30, 2007

Olga Dmitrieva wrote:

Alle Geldeingänge ab Januar 2008 gelten als Umsatz 2008 und werden so auch in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben? Auch wenn die Rechnungen 2007 ausgestellt wurden? Oder gilt das nur für die Steuererklärung, also nur für Einkommenssteuer?

Wie wird es, wenn ich im Moment noch als Kleinunternehmer angemeldet bin und keine USt auf meinen Rechnungen ausweise, aber ab 2008 zu USt wechseln will? Ich habe jetzt einige Rechnungen ausgestellt, von denen ich sicher sein kann, dass sie erst 2008 bezahlt werden. Wie soll ich diese in meinen Voranmeldungen bzw. Steuererklärung (erst 2009, oder?) angeben?

Bitte um Aufklärung!


Du verbuchst die Zahlungseingänge in dem Moment als Einnahmen, in dem sie auf Deinem Konto eingehen. Und erst nach dieser Buchung gelten sie als steuerpflichtige Einnahmen für die Einkommensteuererklärung. Wenn eine Rechnung also 2008 bezahlt wird, ist sie auch 2008 steuerpflichtige Einnahme.

Daran ändert sich nichts durch die Optierung zur Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist ja nur eine Steuer, die Du auf die eigentlichen (Netto-) Umsätze draufschlägst und wieder abführst. Ein Durchlaufposten also.

Bei der Umsatzsteuer kannst Du beim Finanzamt wählen, ob Du die Umsatzsteuer auf ausgestellte Rechnungen in dem Moment abführen möchtest, wenn Du die Rechnung schreibst (sog. "Soll-Besteuerung"), oder erst, wenn diese Rechnung auch an Dich bezahlt ist (sog. "Ist-Besteuerung").

Natürlich ist die "Ist-Besteuerung" günstiger, weil Du dann erst zahlen musst, wenn Du selbst das Geld bekommen hast. Ansonsten bezahlst Du ja die USt im Voraus, ohne sie schon vom Kunden erhalten zu haben. Das ist bares Geld, das Dir für die laufenden Ausgaben fehlt.

Standardmäßig geht das FA von der "Soll-Besteuerung" aus, also Abführung der USt bei Ausstellung der Rechnung. Einen Antrag auf "Ist-Besteuerung" bekommt man aber problemlos beim FA, und bei einem Freiberufler sollte dieser auch problemlos genehmigt werden. Die wissen schon, dass man da jeden Pfennig braucht.

Die USt-Voranmeldung und die UST-Erklärung (für ein gesamztes jahr sind unterschiedliche Dinge - Du scheinst das durcheinander zu hauen.

Die USt-Voranmeldung wird im Laufe des Jahres mehrmals abgegeben - zuerst sicherlich monatlich, nach 1-2 Jahren bloß noch 1x pro Quartal.

In der USt-Voranmeldung gibt man die Summen an USt an, die man in dem entsprechenden Zeitraum (Monat, Quartal) zu zahlen hat und muss diese Summen auch gleich abführen an das FA.

Wenn also eine Rechnung von 100 Euro Netto plus 19% USt im Mai 2008 bezahlt wurde, erscheint sie in der USt-Voranmeldung für Mai 2008, und die 19 Euro USt sind im Mai 2008 an das FA abzuführen.

In der USt-Erklärung erscheint die USt für das gesamte Jahr(also im Idealfall, wenn alles richtig verbucht ist, die Summe der USt-Voranmeldungen des laufenden Jahres, für die die USt schon bezahlt ist).

Die USt-Erkärung ist quasi nur noch mal ein Abgleich der Jahres-USt mit den im Laufe des Jahres bereits abgeführten USt-Beträgen aus den USt-Voranmeldungen.

Dieo.g. Recnung aus mai 2008 erscheint also ein zweites Mal in der USt-Erklärung FÜR 2008 (die Du ja ERST 2009 erstellen kannst), aber natürlich NICHT ERST IN DER UST-ERKLÄRUNG FÜR 2009. Mit 2009 hat sie ja nichts zu tun.

Manchmal gibt es ja Fehlbuchungen im Laufe des Jahres, die einem erst am Jahresende auffallen.

Dann bekommt man am Jahresende entweder eine USt-Erstattung oder muss ein wenig USt nachzahlen. Das sollte sich aber im idealfall um Minimalbeträge handeln oder gar nicht vorkommen.

[Edited at 2007-11-30 12:24]


 
Olga Scharfenberg-Dmitrieva
Olga Scharfenberg-Dmitrieva
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Steffen, vielen vielen Dank! Nov 30, 2007

Steffen, ich weiß zwar nicht, warum Deine Antwort hier nicht mehr erscheint, aber ich habe sie gelesen und alles verstanden. Vielen Dank dafür!

 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Antwort wurde geändert Nov 30, 2007

Hallo Olga,

Steffen, ich weiß zwar nicht, warum Deine Antwort hier nicht mehr erscheint, aber ich habe sie gelesen und alles verstanden. Vielen Dank dafür!


Steffen hatte seinen Beitrag noch mal editiert, daher musste ich ihn nochmals freigeben.

Gruß Ralf


 
inkweaver
inkweaver  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Vielen Dank.... Nov 30, 2007

für die Antworten und besonders für die ausführliche Erläuterung, Steffen.

Ihr habt mir sehr geholfen!

Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Grüße
Katharina


 


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