09:47 Sep 18, 2007
VORMAUERUNG BEI ZU SCHÜTZENDEN WÄNDEN Bei Anbau des offenen Kamins an zu schützende Wände ist eine Vormauerung erforderlich. Die Vormauerung muss min-destens 20 cm über das Verbindungsstück hinausragen. Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand: - mindestens 10 cm dick ist - aus nicht brennbaren Bauteilen besteht - keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist Die Vormauerung kann herkömmlich, z.B. aus Ziegelstein, er-richtet werden, oder aber aus vorgenannten Wärmedämmplat-ten bestehen, sodass die Gesamtbautiefe, bestehend aus Vor- mauer und Wärmedämmung, erheblich reduziert wird. |