.... 12:49 Jun 22, 2012
Meiner Vermutung nach Eintritt einer Partei in alle Rechte und Pflichten eines bestehenden Vertrages, wegen 'substitution' Entlassung einer bisherigen Vertragspartei aus allen ihren Pflichten und Rechten.
Beispiele dafür sind Eintritt eines neuen Mieters in einen ausgehandelten und noch lange gültigen Mietvertrag bei Entpflichtung des vorherigen Mieters - analog für Pächter von Gewerberäumen oder Betrieben.
Das ist freiwillig oder vertraglich einräumbar, eine Verpflichtung dazu, einen neuen Partner zu akzeptieren, gibt es zunächst einmal nicht - Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel. |