Problem ist hier, dass 23:29 Feb 21, 2014
default hier 2 sehr unterschiedliche Situationen umfassen soll, für die es auf Deutsch keinen Sammelbegriff gibt, nämlich
a) Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung (des Vertrages, Unterfall des Vertragsverstoßes). b) Wegfall der Handlungsfähigkeit des Lieferanten durch (gerichtliche) Einsetzung eines Zwangsverwalters, Notgeschäftsführers, Insolvenzverwalters. Liquidators etc.
Letzteres ist meistens Folge eines Vermögensverfalls, also -mit Maria- des "Ausfalls" des Lieferanten - allerdings meint man mit Ausfall die Unfähigkeit einer Partei, ihren *Zahlungs*verpflichtungen nachzukommen. Hier geht es eher um die *Liefer*fähigkeit, aber die geht natürlich meist mit ersterer Hand in Hand.
Ich fürchte, hier gibt es für die Übersetzung keine Patentlösung. "default" im engeren Sinne kann nur die Nichterfüllung sein, die aber keine zwangsläufige Folge der zweiten Alternative ist - ein Insolvenzverwalter etc. kann sich ja durchaus entscheiden, die Lieferpflicht zu erfüllen.
Allenfalls: Als Nichterfüllung gelten:
a) eine vor oder bei Fälligkeit nicht erbrachte ... b) die Bestellung eines ...
Also zwei Paar Schuhe, die hier über einen Leisten geschlagen werden sollen.
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