eine deutsche Entsprechung 14:40 Jun 4, 2014
fällt mir nicht ein; es geht jedenfalls darum, dass der Antrag auf Entscheidung im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz für zulässig erklärt werden soll, weil es sich um einen klaren, eindeutigen Fall handelt.
Das verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist ein summarisches Verfahren, in dem der Richter nach dem "ersten Anschein" entscheidet.
Ist die Sache nicht klar /der Vertrag auslegungsbedürftig, der Sachverhalt verworren oder vom Gegner ernsthaft bestritten usw.), ist der Richter des einstweiligen Verfahrens nach frz. und Schweizer Vorstellung nicht zuständig. (In D wäre das hingegen eine Frage der Begründetheit, nicht der Zulässigkeit des Antrags). |