keine dtsch. Entsprechung: 10:29 Sep 20, 2019
Das ist nun bei unterschiedl. Rechtssystemen häufig so. Es gibt im Großen u. Ganzen nur 3 Möglichkeiten: Man nimmt einen ähnlichen dtsch. Begriff u. erklärt z.B. in einer Fußnote die hier zutreffende Bedeutung im anderen Rechtsgebiet od. man umschreibt den Begriff od. erfindet halt einen, den man dann aber auch erklären muss. Hier könnte man auf einen Begriff aus dem dtsch. Recht zurückgreifen, müsste aber wohl auf die Unterschiede hinweisen: "Zurückverweisung"
Siehe wg. d. Unterschiede hier:
Zivilprozessordnung Buch 3 - Rechtsmittel (§§ 511 - 577) Abschnitt 1 - Berufung (§§ 511 - 541)
Das ist wohl gemerkt nur *ein* Vorschlag; sicher gibt's auch andere Möglichkeiten. |