Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
warranties and representations
German translation:
Gewährleistungen und Zusicherungen
Added to glossary by
Noe Tessmann
May 12, 2003 16:13
21 yrs ago
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English term
warranties and representations
English to German
Bus/Financial
Therefore, a buyer of shares of a Belgian company should not rely on the implied warranty of the seller but should also conduct a due diligence and provide for warranties and representations in the acquisition agreement.
ich fand hier http://www.der-syndikus.de/briefings/bk/bk_002.htm#1
Vertragliche Tatsachenbehauptungen oder Zusicherung
trifft das auf beides zugleich zu?
danke für Hilfe
ich fand hier http://www.der-syndikus.de/briefings/bk/bk_002.htm#1
Vertragliche Tatsachenbehauptungen oder Zusicherung
trifft das auf beides zugleich zu?
danke für Hilfe
Proposed translations
(German)
5 +2 | Gewährleistungen und Zusicherungen | Regina Landeck |
1 | s.u. | Leo_Hauser |
Proposed translations
1 hr
s.u.
da wäre ich vorsichtig.
Wenn man die verlinkte Site liest, sieht man ja, dass dort auf die erheblichen Unterschiede zwischen amerikanischem und duetschem Recht hingewiesen wird. Nach amerikanischem Recht wären "warranties and representations" vertragliche Tatsachenbehauptungen (z. B. zur Existenz der Vertragspartei usw.), die es jedenfalls im deutschen Recht so nicht gibt, vermutlich auch nicht im belgischen Recht. Eine "Zusicherung" im Sinne eines Gewährleistungsrechts würde dann als Begriff also nicht ausreichen. Es wäre also zuerst zu fragen, welches Recht zur Anwendung kommt (belgisches und/oder US-amerikanisches ?) und an wen sich die Ratschläge richten. Mehr Kontext wäre also schon vonnöten.
Wenn man die verlinkte Site liest, sieht man ja, dass dort auf die erheblichen Unterschiede zwischen amerikanischem und duetschem Recht hingewiesen wird. Nach amerikanischem Recht wären "warranties and representations" vertragliche Tatsachenbehauptungen (z. B. zur Existenz der Vertragspartei usw.), die es jedenfalls im deutschen Recht so nicht gibt, vermutlich auch nicht im belgischen Recht. Eine "Zusicherung" im Sinne eines Gewährleistungsrechts würde dann als Begriff also nicht ausreichen. Es wäre also zuerst zu fragen, welches Recht zur Anwendung kommt (belgisches und/oder US-amerikanisches ?) und an wen sich die Ratschläge richten. Mehr Kontext wäre also schon vonnöten.
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