@ Wendy 16:19 Dec 13, 2010
Eben, das hat er in der Regel nach 4 Wochen: Der Anspruch auf das Krankengeld beginnt bei einer Krankenhausbehandlung oder stationären Rehabilitation am Tag der Aufnahme, sonst an dem Tag, der auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Allerdings wird solange und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt tatsächlich fortzahlt, noch kein Krankengeld gezahlt. In dieser Zeit ruht der Krankengeldanspruch. Kein Krankengeld wird deshalb in der Regel während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, weil in dieser Zeit noch der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlen muss. |