GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
06:16 Aug 23, 2002 |
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / Bus/Agreement/AGB | ||||
---|---|---|---|---|
|
| |||
| Selected response from: LegalTrans D Türkiye | |||
Grading comment
|
Summary of answers provided | ||||
---|---|---|---|---|
5 +2 | Satz unten |
| ||
5 +1 | Kommentar an Volkmar |
|
Satz unten Explanation: Ein Verzicht auf die Verfolgung eines durch eine der Vertragsparteien begangenen Verstoßes oder einer Unterlassung darf nicht als Verzicht auf die Verfolgung nachfolgender Verstöße oder Unterlassungen ausgelegt werden. So oder ähnlich könnte der Satz lauten; er kommt - mit unterschiedlichen Formulierungen - in beinahe jedem Vertrag vor. Es ist dahr empfehlenswert, sich eine Formulierung auszuarbeiten, die man später mit leichten Abwandlungen immer wieder einsetzen kann. Erklärung: wenn eine Partei (A) gegen den Vertrag verstößt, kann die andere Partei (B) diesen Verstoß verfolgen, muss ihn aber nicht. Wenn sie es nicht tut, darf sich die Partei B beim nächsten Verstoß nicht darauf berufen, dass Partei A beim ersten Mal auf eine Verfolgung bzw. Durchsetzung verzichtet hat. In gleicher Weise verzichtet Partei (A) nicht auf die Verfolgung nachfolgender Verstöße, auch wenn sie beim ersten Verstoß noch gnädig darüber hinwegsieht. Viel Glück! |
| |