GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||
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19:54 Nov 27, 2008 |
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) | |||||||||||
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| Glossary-building KudoZ This question was created by: This question is closed
Selected response from: Annette Scheler Germany Grading comment
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Summary of translations provided | ||||
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4 +6 | unerlaubte Handlung |
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4 | unerlaubte Handlung, Delikt |
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3 | Schadenszufügung |
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unerlaubte Handlung, Delikt Definition from Wikipedia: CK - Washington. Torts: Das Recht der unerlaubten Handlungen. Bei Torts handelt es sich um den zivilrechtliche Teil der Haftung für unerlaubte Handlungen (daher auch: Recht der unerlaubten Handlung(en) oder Unrechtshaftung). Tort law = Deliktsrecht Example sentence(s):
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Schadenszufügung Definition from own experience or research: Schadenszufügung beinhaltet die Faktoren "Fahrlässig, vorsätzlich und zivil- bzw. strafrechtlich relevant" Example sentence(s):
Explanation: "Tort" mag ein kleiner Fehler sein, der einem selbst unterläuft und doch zu enormen Schäden führen kann. Insofern ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Dann folgt das Zivil- bzw. Strafgericht. |
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unerlaubte Handlung Definition from Lexexakt: oder zivilrechtliches Delikt. Mit unerlaubter Handlung wird ein schuldhaft, widerrechtlicher Eingriff in einen fremden Rechtskreis bezeichnet. Unerlaubte Handlungen begründen einen Schadensersatzanspruch gemäß §§ 823ff BGB. Example sentence(s):
Explanation: -------------------------------------------------- Note added at 1 Tag3 Stunden (2008-11-28 23:23:12 GMT) -------------------------------------------------- ich schiebe nochmal einen Auszug aus Dietl/Lorenz nach: law of torts Recht der unerlaubten Handlungen, Deliktsrecht Das anglo-amerikanische law of torts kennt keinen allgemeinen Begriff der unerlaubten Handlung (vgl. § 823 BGB). Es gibt kein allgemeines law of tort, nur ein law of torts. Voraussetzung für ein tort ist ein Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut. Die wichtigsten torts sind: negligence, fraud, libel, slander, false imprisonment, malicious prosecutions, nuisance, assault and battery, deceit, conversion, interference with contractual relations unerlaubte Handlung: tort, tortious act; delict Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. A person who, intentionally or by his negligence, unlawfully causes death or injury or impairment of the health, freedom, property or other rights of another is bound to compensate him for any damage arising therefrom. Es ist schon richtig, dass das law of torts umfassender ist als das deutsche Recht der unerlaubten Handlungen. Vielleicht ist tort deshalb auch unübersetzbar. Dass eine unerlaubte Handlung Fahrlässigkeit ausschließt, ist m.E. aber nicht richtig, Verschulden wird bis auf ein paar Ausnahmen vorausgesetzt, aber die Rechtsverletzung kann sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich herbeigeführt werden. Schadenszufügung finde ich außerdem nicht so gelungen, weil, glaube ich zumindest, nicht für alle Ansprüche aus tort ein Schaden nachgewiesen werden muss, sondern nur eine Rechtsverletzung. -------------------------------------------------- Note added at 1 Tag15 Stunden (2008-11-29 11:47:07 GMT) -------------------------------------------------- Ich muss doch noch was zu diesem neuen Glossarmodell loswerden. Bei allen üblichen KudoZ-Fragen wird darauf hingewiesen (bereits beim Einstellen der Frage und dann nochmals von den Antwortenden), dass ohne Kontext keine korrekte Übersetzung möglich ist. Warum sollte das plötzlich anders sein? Drei Beispielsätze aus verschiedenen Quellen tragen auch nicht zur Klarheit bei. In diesem Fall hier führt sowas dazu, dass man ganze Rechtsvergleiche zwischen dem law of torts und dem deutschem Recht der unerlaubten Handlungen anleiert, dafür ist ein Glossar wohl nicht der richtige Ort, zu diesem Thema gibt es schon ganze Bücher. In diesem Sinne ziehe ich meine Antwort zurück und ersetze sie durch "kommt ganz darauf an". |
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