15:03 Oct 21, 2000 |
English to German translations [PRO] Tech/Engineering | |||||||
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| Selected response from: Dan McCrosky (X) Local time: 05:56 | ||||||
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na | vorläufige Abnahmeprotokoll |
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vorläufige Abnahmeprotokoll Explanation: This site appears to have some good information for your translation: http://www.weltrecht.de/autoren/texte/veroeffentlichungen/sw... Die Abnahme ist nicht gesetzlich festgelegt. Das englische Recht versteht die Abnahme nicht als Pflicht des Bestellers. Der Architekt trifft am Ende der Ausführungsphase und am Ende der Mängelbeseitigungsphase bestimmte Feststellungen. Eine fingierte Abnahme ist dem englischen Recht unbekannt. Teilabnahmen sind möglich. Das Ergebnis der Abnahme wird protokolliert. Zu unterscheiden sind die provisorische und die endgültige Abnahme: Das vorläufige Abnahmeprotokoll (Practical Completion Certificate) erstellt der Architekt, läßt der Zustand des Werkes die Ingebrauchnahme durch den Besteller zu. Der Unternehmer hat die festgestellten Mängel nachzubessern. Sodann wird ein weiteres Protokoll formuliert (Certificate of Making Good Defects). Nach der Garantieperiode wird die endgültige Abnahme protokolliert (Final Certificate). Mit der Abnahme trägt der Besteller die Gefahr für den zufälligen Untergang des Werkes. - HTH - Dan |
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