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French to German translations [PRO] Tech/Engineering - Internet, e-Commerce / Nutzungsbedingungen
French term or phrase:en l’état
Aus den Nutzungsbedingungen eines Webdiensteproviders:
=== Sauf disposition contraire des présentes, les services sont fournis ***"en l’état"*** et le client utilise ces services à ses propres risques. === Mir ist klar, was gemeint ist (i. S. v. "tel quel", quasi im Rohzustand, nicht modifiziert usw.). Ich komme allerdings nicht auf eine passende(re) Übersetzung. Im FR-Original steht der Begriff übrigens in Anführungszeichen.
für die zahlreichen Anregungen. Letzten Endes habe ich mich für Renates Lösung entschieden. Auch Rolfs "so wie sie sind" lag lange "ganz weit vorn" und ist sicherlich auch richtig. Die anderen Lösungen weichen mir zu weit vom Original ab, ohne dass sie falsch sind.
trotzdem Verträge schließen und auch die Software verkaufen können.Wenn mir ein Dödel soundso die Software verkauft, dann muss er doch dafür einstehen, dass das auch funktioniert... oder sehe ich das verkehrt? Das verstehe ich unter Gewährleistungspflicht. Im schlimmsten Fall muss er nachbessern. Aber das ist doch noch immer juristisches Prozedere...Oder?
Da sagen wir doch dasselbe. Du schreibst zum Beispiel "Aber trotzdem ist die Gewährleistung dennoch ein Vertragsgegenstand, meine ich".
Genau aus diesem Grunde würde ich von niemandem kaufen, der mir einen Vertrag zum Unterschreiben hinlegt, in dem über der Unterschrift steht, dass ich die Software "wie besehen" kaufe.
Der Verkäufer schmeichelt mir, dann kaufe ich ihm das Pferd "wie besehen" ab. Aber ich habe gar nicht die Fachkenntnis, vielleicht auch mal die Backenzähne anzuschauen .. Naja, da kann eben dann auch kein Advokat mehr helfen.
Dass die Firmen nicht ausgereifte Produkte bei den Messen rausbringen - das weiß ich. Aber trotzdem ist die Gewährleistung dennoch ein Vertragsgegenstand, meine ich.
Und es macht mich auch traurig, dass die Schnelllebigkeit die Entwicklung überrennt. Wir kommen doch selbst kaum noch mit, auf dem neuesten Stand zu übersetzen und alles drauf zu haben, sind wir doch ehrlich. Und das sollten die Software-Lieferanten auch zugeben. Aber die rennen und schaffen es nicht ...ab wann erkennen wir denn die Grenzen des Wachstums...?
Aber auf beiden Seiten (Käufer und Verkäufer) gibt es welche, die ihr Handwerk nicht beherrschen (z.B Anwender macht Fehler, will es aber den Softwareanbieter verantwortlich machen).
Es gibt aber auch Softwareanbieter, die haben ihre Software erst zu 50% fertig und noch nicht entlaust (Fehler herausgenommen - debugging), der Rest sind weiße Flecke auf ihrer Softwarelandkarte. Aber dann kommt eine große Verkaufsmesse (wie die CeBIT), und die verkaufen das, weil sie sonst gegenüber der Konkurrenz verlieren. Und dann wird ewig nachgebessert, und der Anwender kann lange nicht vernünftig arbeiten. Nachzuweisen ist das alles ganz schwierig, und ich habe schon schreckliche Firmenabstürze deshalb sehen können.
Auch einen schönen Abend...Aber ganz im Ernst. Wir können das juristisch nur so sehen. Ich glaube, es gibt da so einen Paragraphen. Wenn ich mit jemandem Geschäfte mache, da muss ich ich schon von dem "guten Glauben" ausgehen und mich auf gewisse "Gewährleistungsansprüche" verlassen können, meine ich. Und das muss natürlich auch bei den neuen Medien gelten, oder?
In dem von Caro genannten KudoZ-Eintrag bzw. dem Link stehen genau die Einschränkungen, die besagen, dass auch diese "as is"-Klausel sich nicht mehr als Blankoscheck für Täuscher eignet.
This property is sold as is" in a sales contract will probably NOT (!) relieve the seller and the licensee from responsibility for material defects (Georgia State Commision) in dem Link.
".. spricht ihn nicht von der Verantwortung für substanzielle Mängel frei ...".
Hallo bellitrix, erstmal einen schönen Abend. PS.: Das gilt natürlich auch für alle anderen Teilnehmer hier!
Aber: es gibt alte Zöpfe, bestimmte Sachen hat man immer so gemacht.
So hat man auch lange Zeit immer "wie gesehen" gekauft und verkauft.
Auch in der Vergangenheit hinkte dieser Begriff schon, und der Viehhändler oder Autohändler, der sich das "wie besehen" bezog, dachte bei sich, dass er eben eine wirkungsvolle Inaugenscheinnahme beim Verkauf verhindern konnte und dass ihm jetzt der Käufer nicht ans Leder kann.
Natürlich konnte man solche Geschäfte nur einmal machen, für den Aufbau von Vertrauensverhältnissen zu Stammkunden war das nicht geeignet.
Aber jetzt "wie besehen", bei Dienstleistungen (!) ??? Und "wie besehen" bei einem Softwarevertrag ??? Wie soll man denn da hineinschauen? Da wird das "wie besehen" gänzlich zur inhaltsleeren Worthülse, die schnellstens auf dem Friedhof der Unwörter ihr Grab finden sollte!
werden die hier zur Verfügung gestellten Dienste wie angeboten bereitgestellt. Der Kunde übernimmt hierfür alle rechtlichen Verantwortlichkeiten. Das ist es doch juristisch, meine ich.