GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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22:01 Dec 26, 2012 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Berufungsantrag | |||||||
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| Selected response from: Claus Sprick Germany Local time: 13:44 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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3 +3 | zusammenfassende / abschließende (Schluss-) Anträge |
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conclusions de synthèse zusammenfassende / abschließende (Schluss-) Anträge Explanation: Wenn ein Rechtsanwalt in einem Prozess für die von ihm vertretene Partei einen Schriftsatz einreicht, darf er nicht einfach herumlabern, sondern muss als Konsequenz seiner Ausführungen einen oder mehrere präzise Anträge formulieren, der/die als conclusion(s) = Schlussanträge bezeichnet wird. Die neue frz. Zivilprozessordnung verpflichtet ihn, falls er einen neuen / weiteren Schriftsatz einreicht, auch alles, was er bisher beantragt hat, noch einmal wortwörtlich aufzuführen - andernfalls werden frühere Anträge vom Gericht nicht berücksichtigt. Zusammenfassende / abschließende Anträge sind also die bisherigen (ggf. veränderten) und die mit dem letzten Schriftsatz ggf. zusätzlich gestellten Anträge, die in diesem Schriftsatz zusammengefasst aufgeführt werden. Nur sie bestimmen, worüber das Gericht zu entscheiden hat (Streitgegenstand). |
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