conclusions de synthès

German translation: zusammenfassende / abschließende (Schluss-) Anträge

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
French term or phrase:conclusions de synthès
German translation:zusammenfassende / abschließende (Schluss-) Anträge
Entered by: barbara selbach

22:01 Dec 26, 2012
French to German translations [PRO]
Law/Patents - Law (general) / Berufungsantrag
French term or phrase: conclusions de synthès
Au termes de ses ***conclusions de synthèse*** du 20 mars 2000...
barbara selbach
France
Local time: 13:44
zusammenfassende / abschließende (Schluss-) Anträge
Explanation:
Wenn ein Rechtsanwalt in einem Prozess für die von ihm vertretene Partei einen Schriftsatz einreicht, darf er nicht einfach herumlabern, sondern muss als Konsequenz seiner Ausführungen einen oder mehrere präzise Anträge formulieren, der/die als conclusion(s) = Schlussanträge bezeichnet wird.

Die neue frz. Zivilprozessordnung verpflichtet ihn, falls er einen neuen / weiteren Schriftsatz einreicht, auch alles, was er bisher beantragt hat, noch einmal wortwörtlich aufzuführen - andernfalls werden frühere Anträge vom Gericht nicht berücksichtigt.

Zusammenfassende / abschließende Anträge sind also die bisherigen (ggf. veränderten) und die mit dem letzten Schriftsatz ggf. zusätzlich gestellten Anträge, die in diesem Schriftsatz zusammengefasst aufgeführt werden. Nur sie bestimmen, worüber das Gericht zu entscheiden hat (Streitgegenstand).
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Claus Sprick
Germany
Local time: 13:44
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3 +3zusammenfassende / abschließende (Schluss-) Anträge
Claus Sprick


  

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conclusions de synthèse
zusammenfassende / abschließende (Schluss-) Anträge


Explanation:
Wenn ein Rechtsanwalt in einem Prozess für die von ihm vertretene Partei einen Schriftsatz einreicht, darf er nicht einfach herumlabern, sondern muss als Konsequenz seiner Ausführungen einen oder mehrere präzise Anträge formulieren, der/die als conclusion(s) = Schlussanträge bezeichnet wird.

Die neue frz. Zivilprozessordnung verpflichtet ihn, falls er einen neuen / weiteren Schriftsatz einreicht, auch alles, was er bisher beantragt hat, noch einmal wortwörtlich aufzuführen - andernfalls werden frühere Anträge vom Gericht nicht berücksichtigt.

Zusammenfassende / abschließende Anträge sind also die bisherigen (ggf. veränderten) und die mit dem letzten Schriftsatz ggf. zusätzlich gestellten Anträge, die in diesem Schriftsatz zusammengefasst aufgeführt werden. Nur sie bestimmen, worüber das Gericht zu entscheiden hat (Streitgegenstand).

Claus Sprick
Germany
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agree  Carola BAYLE: Fröhliche Weihnachten Claus. Wir arbeiten ja schon wieder normal...
10 mins
  -> Danke, dito, als Selbständiger arbeitet man halt per definitionem selbst und ständig...

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agree  WMOhlert
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