GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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22:10 Dec 26, 2012 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Berufungsantrag | |||||||
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| Selected response from: Claus Sprick Germany Local time: 21:50 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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4 +4 | hilfsweise / äußerst hilfsweise |
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Discussion entries: 1 | |||
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à titre subsidiaire / à titre plus subsidiaire hilfsweise / äußerst hilfsweise Explanation: à titre subsidiaire = hilfsweise, d.h. der "Hilfs"antrag wird nur für den Fall gestellt, dass dem Hauptantrag *nicht* stattgegeben wird. Wird dem Hauptantrag stattgegeben, ist der Hilfsantrag gegenstandslos und gilt als nicht gestellt. Das kann man staffeln: zu dem (erstrangigen) Hilfsantrag kann man einen (nachrangigen) weiteren Hilfsantrag stellen: der kommt nur zum Zuge, wenn weder dem Hauptantrag noch dem erstrangigen Hilfsantrag stattgegeben wird. Statt "à titre plus subsidiaire" sagt man hier häufig auch; "à titre infiniment subsidiaire". Man kann das Spiel beliebig erweitern; dann würde die Übersetzung aber lauten: hilfsweise in erster Linie, hilfsweise in zweiter Linie, hilfsweise in dritter Linie usw. siehe auch: http://www.dictionnaire-juridique.com/definition/subsidiaire... |
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