Altes Thema und immer noch schwierig 08:18 Sep 21, 2011
Hallo Heidi, abgesehen davon, dass man es gezwungenermaßen irgendwie übersetzen muss, betrachte ich die Sache inzwischen lockerer als vor ein paar Jahren, wo ich mit solchen Übersetzungen begonnen habe. Das Problem ist ja, dass die Etappen zwischen Verfahren in F, B, CH, D, A und Liechtenstein nicht identisch sind. Claus bemerkte, dass der Angeklagte (in D) erst ab dem Hauptverfahren so genannt wird. Demgegenüber hast du jedoch in Frankreich eine Terminologie, bei der nur vor dem Schwurgericht (= Verbrechen) vom accusé gesprochen wird. Ansonsten bleibt derjenige welche bis zur Urteilssprechung "mis en examen".
Es wäre daher aus meiner Sicht gar nicht so schlimm oder falsch, wenn die gewählte Terminologie vom deutschen Usus abweicht - einfach, weil sie halt einen französischen Sachverhalt beschreiben soll und muss. |