GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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14:55 Dec 9, 2004 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Real Estate | |||||||
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| Selected response from: innsbruck | ||||||
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4 | s.u. |
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droit de propriété incommutable et trentenaire s.u. Explanation: Hallo Alexndra, incommutable = qui ne peut changer de propriétaire Doucet sagt "nicht veräußerlich", Potonnier "übereignungsfähig". Die Übersetzung von Doucet bedarf einer Erklärung. X verpflichtet sich, ein "droit de propriété incommutable" nachzuweisen, also ein solches "qui ne peut changer de propriétaire" (= das den Eigentümer nicht wechseln kann, weil es umfassend ist). Das Eigentumsrecht (droit de propriété) ist das höchste dingliche Recht. D.h., man kann alles mit der Sache tun (innerhalb der grundrechtl. Schranken der Sozialpflichtigkeit). Jeder Käufer möchte natürlich ein umfassendes Eigentumsrecht eingeräumt bekommen, denn geschieht dies nicht, kann er ja nicht allein über die Sache verfügen. Vor dem Hintergrund der Übertragung musst Du "qui ne peut changer de propriétaire" sehen. Das bedeutet, wenn X ein Eigentumsrecht "incommutable"/ein Eigentum incommutable übertragen werden soll, dann soll dieses Recht/Eigentum dergestalt sein, dass es "ne peut plus changer de propriétaire"/wörtlich: "nicht mehr den Eigentümer wechseln kann", wenn es übertragen ist. Es verbleibt somit beim Eigentümer und kann durch Eingriff von außen nicht mehr geändert werden, weshalb es "unveränderlich" ist und durch andere nicht streitig gemacht werden kann (deshalb soll ja auch über den zitierten Zeitraum eine lückenlose Eigentümerkette nachgewiesen werden, um sicherzugehen, dass nach Vertragsabschluss nicht ein konkurrierendes Eigentumsrecht besteht, eben dass dieses eingeräumte Eigentum "ne peut changer de propriétaire") Die Übersetzung im D/F ist verwirrend, da "Unveräußerlichkeit" suggeriert, die Sache könne gar nicht erst übertragen werden (was hier schon nicht der Fall sein kann, denn - wie Du richtig schreibst - könnte dann ja gar kein Verkauf stattfinden). Voraussetzung für den Kauf ist ja, dass der Käufer selbst Eigentümer der Kaufsache ist. Potonnier hingegen sagt "übereignungsfähig", was bedeutet, dass sich die Kaufsache in einem Zustand befindet, dass sie dem Käufer gültig übertragen werden kann, eben weil die Bedingung erfüllt ist, dass der Käufer ein Eigentumsrecht erwirbt, das ihm niemand streitig machen kann (qui ne peut changer de propriétaire). Meist schließen sich noch Bestimmungen an, dass das Eigentumsrecht nicht durch eine Hypothek und dergleichen belastet sein darf. Mit "trentenaire" liegst Du richtig. Dadurch soll über den Zeitraum eine lückenlose Eigentümerkette nachgewiesen werden. Manchmal sind solche Dinge echt schwierig zu erklären. Ich hoffe, das war jetzt verständlich. |
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