GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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19:31 May 23, 2002 |
German to English translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Divorce Paper | |||||||
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| Selected response from: Alison Schwitzgebel France Local time: 23:48 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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4 +4 | joint and several liability |
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4 | Sentence option: |
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4 | Joint and several liability against third parties remains in place. |
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joint and several liability Explanation: I found a few hits for "solidarische Haftbarkeit" and many more for "solidarische Haftung", which are used synonymously, with "Haftbarkeit" being the Swiss variant. The following gives a good definition (in German) of what is meant by "solidarische Haftung", which I would translate as "joint and several liability" i.e. they are liable both together and individually for anything that may come up.... "Die OHG ist inzwischen relativ selten geworden. Zur Gründung benötigt man wenigstens zwei Gesellschafter, jedoch kein Mindestkapital. Beide bzw. alle Gesellschafter müssen ein Gewerbe anmelden. Vorher muß natürlich ein Gesellschaftsvertrag geschlossen worden sein. Außerdem müssen die Beteiligten ihre Unterschriften von einem Notar beglaubigen lassen (was jedoch nicht mit einer notariellen Gründung verwechselt werden darf). Schließlich wird die Gesellschaft noch im Handelsregister eingetragen. Danach existiert eine Rechtsform, bei der sämtliche Gesellschafter uneingeschränkte Geschäftsführungsbefugnis besitzen. Im Gegenzug dazu muß jeder aber auch uneingeschränkt, also mit dem gesamten Privatvermögen haften. Diese Haftung geht sogar noch etwas weiter. *Sie wird nämlich als "solidarische Haftung" bezeichnet*, was bedeutet, daß gegebenenfalls auch ein einziger für die Fehler anderer haften muß - selbst wenn er sie nicht zu verantworten hat. In der Praxis bedeutet das für Gläubiger einer OHG (auch einer GbR) sie können sich einen Gesellschafter heraussuchen und müssen nicht die ganze Firma bzw. sämtliche Gesellschafter verklagen. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Komplementär einer KG" Reference: http://www.mbu-online.com/MServ1.html |
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