Kontext: 16:15 Oct 20, 2007
Aus der Homepage des HSV Supporters Club: Der Ehrenrat besteht aus 7 Mitgliedern, die mindestens das 35. Lebensjahr vollendet und dem Verein seit mindestens 10 Jahren angehört haben müssen. Mindestens 2 Mitglieder des Ehrenrates sollen die Befähigung zum Richteramt haben. Der Ehrenrat hat die Aufgabe, vereinsbezogene Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern zu schlichten oder vereinsschädigendes Verhalten zu ahnden. Außerdem stellt er für die einzelnen Organe eine Beraterfunktion dar. Es sind also keine "Ehrenvorsitzenden" oder "Ehrenmitglieder" des Vereins, sondern Mitglieder, die ein besonderes Vertrauen der anderen Mitglieder oder eine besondere Qualifikation besitzen, um in internen Streitigkeiten als Schlichter fungieren zu können, deren Schlichterspruch dann zu akzeptieren ist. Es geht wohl eher um die Ehre von Mitgliedern, die in die Streitigkeit verwickelt sind. |