erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt.

English translation: s.u.

18:45 Feb 16, 2005
German to English translations [PRO]
Law/Patents - Law (general)
German term or phrase: erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt.
Aus Liefer-und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung ausschließlich unter *erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt*.

*Eigentumsvorbehalt* ist *retention of title*, aber was heißt verlängerter Eigentumsvorbehalt? Danke
Trans-Marie
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English translation:s.u.
Explanation:
Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Dabei wird vereinbart, dass das Eigentum an einer verkauften Sache nicht bereits mit der Bezahlung des Kaufpreises, sondern erst mit Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer auf den Käufer übergehen soll. (Ist nach österr. Recht unwirksam).

Verlngerter Eigentumsvorbehalt: Hier wird zum Schutz des Verkäufers vereinbart, dass der Käufer schon jetzt für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltssache die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer abtritt (oder den Kaufpreis übereignet). (Ist nach österr. Recht wirksam).

Ich würde in beiden Fällen mit "extended retention/reservation of title" vorgehen (vielleicht unter Setzung eines Klammerausdrucks oder Beifügung einer Fußnote). Ich denke, diese Rechtskonstruktion gibt es im Anglo-amerikanischen Bereich nicht.

Ich hoffe, dies hilft dir weiter!
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Michael Kucharski
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Danke Michael, ich habe prolonged und extended genommen. Es ist wirklich schwierig, für dieses Konzept eine Lösung zu finden, aus den Gründen, die du genannt hast. Prolonged scheint eine halbwegs akzeptierte Lösung zu sein...
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Michael Kucharski


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erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt.
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Explanation:
Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Dabei wird vereinbart, dass das Eigentum an einer verkauften Sache nicht bereits mit der Bezahlung des Kaufpreises, sondern erst mit Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer auf den Käufer übergehen soll. (Ist nach österr. Recht unwirksam).

Verlngerter Eigentumsvorbehalt: Hier wird zum Schutz des Verkäufers vereinbart, dass der Käufer schon jetzt für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltssache die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer abtritt (oder den Kaufpreis übereignet). (Ist nach österr. Recht wirksam).

Ich würde in beiden Fällen mit "extended retention/reservation of title" vorgehen (vielleicht unter Setzung eines Klammerausdrucks oder Beifügung einer Fußnote). Ich denke, diese Rechtskonstruktion gibt es im Anglo-amerikanischen Bereich nicht.

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Michael Kucharski
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