15:20 Nov 14, 2009
Normalerweise fängt alles beim Amtsgericht an, außer bei zu erwartenden Freiheitsstrafen über (genau weiß ich es nicht) 3-4 Jahren bzw. es hängt bei Zivilverfahren vom Streitwert ab. Im Deutschen würde man, wenn es ein Landgericht ist, das im Litauischen mit zemes teismas wiedergeben, und sonst das Amtsgericht als apylinkes teismas. In meiner 15-jährigen Praxis hatte ich damit nie Probleme, zumal ja tatsächlich die Justizsysteme nicht 100% vergleichbar sind. Letztendlich geht es doch darum, dass derjenige, der es im Deutschen verstehen muss, weiß, dass es sich um ein Gericht handelt, dass der deutschen Erstinstanz, also üblicherweise dem Amtsgericht, entspricht. |