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Berufshaftpflichtversicherung?
Thread poster: Christian
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Versicherungssumme Nov 29, 2005

Hallo,

wenn man sich zum Abschluß einer Vermögensschadenshaftplicht entschliesst, bleibt auch noch die spanende Frage nach der Höhe des Versicherungsschutzes.

100.000 Exemplare eines 1000 Seiten Katalogs im 4-Farbdruck zzgl. evtl. Einnahmeausfälle wegen verspäteter Fertigstellung, .... sind sicherlich ziemlich teuer.

Ich würde mich dafür interessieren, wie hoch die Versicherungssummen in dem BDÜ Kombipaket sind.

Im Übrigen lohnt sich f
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Hallo,

wenn man sich zum Abschluß einer Vermögensschadenshaftplicht entschliesst, bleibt auch noch die spanende Frage nach der Höhe des Versicherungsschutzes.

100.000 Exemplare eines 1000 Seiten Katalogs im 4-Farbdruck zzgl. evtl. Einnahmeausfälle wegen verspäteter Fertigstellung, .... sind sicherlich ziemlich teuer.

Ich würde mich dafür interessieren, wie hoch die Versicherungssummen in dem BDÜ Kombipaket sind.

Im Übrigen lohnt sich für Freelancer, die für Büros arbeiten, auch mal die Frage beim Büro, ob die denn ggf. eine Versicherung haben die die Leistung der für sie tätigen Freiberufler mit abdeckt.

Viele Grüße

Hans

[Edited at 2005-11-29 18:41]
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Stephanie Wloch
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Übernahme der finanziellen Haftung durch Büros Nov 29, 2005

die Frage beim Büro, ob die denn ggf. eine Versicherung haben die die Leistung der für sie tätigen Freiberufler mit abdeckt.

Hab zwar nicht gefragt, aber ein großes Übersetzungsbüro schickte mir heute in anderer Angelegenheit einen eventuellen Hinweis zum Thema, den ich so noch nie gelesen habe.
"Und, last but not least, möchte ich darauf hinweisen, dass XY Translations die Übernahme der finanziellen Haftung und der Garantie gegenüber dem Endkunden für Sie übernimmt."
Ich meine, wenn damit wirklich die Vermögenshaftpflichtversicherung gemeint sein sollte, wäre das doch ein weiterer (guter) Grund mit einem Übersetzungsbüro zusammen zu arbeiten.


 
Christian
Christian
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Vergleich Nov 30, 2005

Sonja Schuberth-Kreutzer wrote:
Infos gibt es ... direkt bei den Versicherungspartnern (http://www.ralfvonderheiden.de/bdue.htm und http://www.mg-denzer.de/startN.htm)

Der eine Versicherer ist mir zu teuer; der andere hingegen entspricht meinen Erwartungen schon eher. Ich lasse mir Informationsmaterial zusenden, aber ich denke, dass meine Entscheidung schon gefallen ist.:-) Nochmals vielen Dank für die Hinweise, Sonja.

Viele Grüße
Christian


 
Marc P (X)
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Berufshaftpflichtversicherung? Nov 30, 2005

Tuliparola wrote:

"Und, last but not least, möchte ich darauf hinweisen, dass XY Translations die Übernahme der finanziellen Haftung und der Garantie gegenüber dem Endkunden für Sie übernimmt."


Für mein Verständnis als Laie in Rechtsfragen haftet ein Übersetzer, der von einem Büro beauftragt worden ist, ohnehnin grundsätzlich nicht gegenüber dem Endkunden. Aber der Hinweis ist wohl gut gemeint.

Marc


 
Susanne Rosenberg
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Versicherungssummen und -prämien Nov 30, 2005

DSC wrote:

Ich würde mich dafür interessieren, wie hoch die Versicherungssummen in dem BDÜ Kombipaket sind.


Im Rahmen des "BDÜ-Gruppentarifs" (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) wurden mir 1999 von der Victoria Versicherung als Standard folgende Versicherungssummen angeboten: 200.000 DM pro Versicherungsfall bzw. 400.000 DM Jahreshöchstleistung (SB je Schaden 10%, min. 100 DM, max. 1000 DM). Die heutigen Standardsummen sind wahrscheinlich im Zuge der Euro-Umstellung angepasst worden - wobei man als Versicherungsnehmer natürlich auch die Option hat, die Summe später anzupassen.

Die Prämie wird übrigens nach Nettoumsatz berechnet und in Relation zum aktuellen Umsatz jährlich angepasst. Somit zahlt ein Einsteiger, der nur nebenberuflich übersetzt, natürlich auch geringere Prämien. Als Anhaltspunkt sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Prämie in der niedrigsten Umsatzgruppe (bis 40 TDM) im Jahre 1999 240 DM betrug, in der Gruppe bis 60 TDM waren es 390 DM (alle Angaben ohne Gewähr!).

Mit dem Versicherungsschein unter dem Kopfkissen schlafe ich gut; trotzdem würde mich nach wie vor interessieren, ob eine solche Versicherung überhaupt relevant ist. Vielleicht sollten wir dazu eine Schnellumfrage machen - "Jemals von einem konkreten Fall gehört?"


 
Klaus Herrmann
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Schnellumfrage Nov 30, 2005

Ich hatte in diesem Jahr einen Fast-Schadensfall, den ersten in über 20 Jahren: aufgrund eines Zahlendrehers, der trotz CAT und Korrekturlesen durchgerutscht war, hat der Kunde (ein Gerätehersteller) einen EMV-Test mit den angegebenen, an einer Stelle falschen Werte ausführen lassen. Dieser Test musste mit dem richtigen Wert wiederholt werden, Kostenpunkt 15 T€. Der Hersteller konnte den Test auf Kulanzbasis wiederholen lassen, ansonsten hätte er sich wegen der Kosten an mich gewandt - so ... See more
Ich hatte in diesem Jahr einen Fast-Schadensfall, den ersten in über 20 Jahren: aufgrund eines Zahlendrehers, der trotz CAT und Korrekturlesen durchgerutscht war, hat der Kunde (ein Gerätehersteller) einen EMV-Test mit den angegebenen, an einer Stelle falschen Werte ausführen lassen. Dieser Test musste mit dem richtigen Wert wiederholt werden, Kostenpunkt 15 T€. Der Hersteller konnte den Test auf Kulanzbasis wiederholen lassen, ansonsten hätte er sich wegen der Kosten an mich gewandt - so zumindest die Aussage des Kunden. Inwieweit diese Forderung in einem Rechtsstreit durchsetzbar gewesen wäre, ist für mich nachrangig. Ich hätte die Kosten wohl oder übel übernommen, aus praktischen (langjähriger guter Kunde) sowie aus grundsätzlichen Erwägungen (Dummheit gehört bestraft). Inwieweit eine Versicherung dieser Haltung anschließt, sein einmal dahingestellt. Die Konsequenz: Der Vergleich aller Zahlen wurde Gegenstand einer Arbeitsanweisung und ist explizit abzuzeichnen.Collapse


 
Marinus Vesseur
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Zahlendreher kommen vor Nov 30, 2005

Klaus Herrmann wrote:
Die Konsequenz: Der Vergleich aller Zahlen wurde Gegenstand einer Arbeitsanweisung und ist explizit abzuzeichnen.

Da kann man schon mal ins Zittern kommen, wenn einem das passiert. Wobei ich sagen muss, dass das vorkommt und ich mir auch schon über so etwas Gedanken gemacht habe.
Wäre es, in Fällen wo die Zahlen und Werte unbedingt richtig sein müssen, da sie sonst zu schwerwiegenden Konsequenzen führen würden, nicht besser die Kontrolle dieser Werte den Kunden 'aufzubrummen'. Der Kunde hat doch meistens mehrere Angestellte und es wäre doch für ihn kein Akt einen Zahlenvergleich zu organisieren. So könnte man sich den Rücken freihalten; ich habe nämlich große Bedenken, ob die Versicherung sich da nicht wieder herausmogelt. Der einzige Nutzen sehe ich darin, dass die Versicherung zumindest den Fall übernimmt und man sich so entlastet.
Gruß, Marinus.


 
Marc P (X)
Marc P (X)  Identity Verified
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Berufshaftpflichtversicherung Nov 30, 2005

Marinus Vesseur wrote:

Wäre es, in Fällen wo die Zahlen und Werte unbedingt richtig sein müssen, da sie sonst zu schwerwiegenden Konsequenzen führen würden, nicht besser die Kontrolle dieser Werte den Kunden 'aufzubrummen'.


Hier muss man sich über einiges im Klaren sein.

Erstens: das lässt sich nicht nachträglich machen. Katrins Beitrag zeigt einen Ansatz, wie man die Verantwortung schon im Voraus absteckt. Macht man das nicht, darf der Kunde schon davon ausgehen, dass die Übersetzerin zumindest einen Teil der Verantwortung trägt. Hinterher kann man wohl kaum sagen "Ach, ich wusste nicht, dass die Zahlen und Werte unbedingt richtig sein müssten".

Der Kunde hat doch meistens mehrere Angestellte und es wäre doch für ihn kein Akt einen Zahlenvergleich zu organisieren.


Und dann wundert sich manche Übersetzerin, dass Kunden Übersetzungen lieber vom eigenen Personal, etwa von der Sekretärin, oder von der Nichte, die mal ein Auslandssemester gemacht hat, anfertigen lassen. Warum zur Profi gehn, wenn sie ohnehin die Richtigkeit der Übersetzung nicht garantieren kann?

Fehler werden immer passieren. Mit vernünftigen Arbeitsweisen kann man sie zwar nicht ausschließen, jedoch auf ein Minimum reduzieren. Die Übersetzungsnormen, über die aktuell vielfach gesprochen werden, haben viel mit der Nachweisbarkeit solcher Arbeitsweisen zu tun: Fehler werden trotzdem passieren, man wird aber nachweisen können, dass sie nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Schon die Einstellung, eine Übersetzung muss nicht unbedingt richtig sein, deutet für mich jedoch auf Fahrlässigkeit hin.

Marc


 
Erik Hansson
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Umfrage im August 2005 Nov 30, 2005

Das Thema über Versicherung oder nicht wurde bereits Ende August diskutiert. Hier gibt es mehr:

http://www.proz.com/post/257269#257269

Viele Grüße
Erik

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Erik Hansson ( SFÖ )
Technical translator DE-SV
Hansson Übersetzungen GmbH
Am Birkenwäldchen 38
D-01900 Bretnig-Hauswalde
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Das Thema über Versicherung oder nicht wurde bereits Ende August diskutiert. Hier gibt es mehr:

http://www.proz.com/post/257269#257269

Viele Grüße
Erik

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Erik Hansson ( SFÖ )
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Hansson Übersetzungen GmbH
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Fax +49 - 3 59 52 - 322 02
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Internet www.technical-translators.net
ProZ profile http://www.proz.com/pro/21654
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Annette Scheulen
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Haftungsausschluss nicht möglich Dec 1, 2005

Katrin Lueke wrote:

Zur Berufshaftpflichtversicherung kann ich dir leider keine Auskunft geben, aber ist es nicht so, dass man sich durch AGBs vor solchen Regressanforderungen schützen kann ? Ich habe zwar selber noch keine, aber ich glaube, man weist seine Kunden auf seine AGBs hin, und in denen steht dann u.a. sowas wie: "Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt, etwaige Schadenersatzansprüche aus eventuellen fehlerhaften Übersetzungen können jedoch nicht gestellt werden."


AGB sind zwar nützlich, aber ein Haftungsausschluss selbst bei grober Fahrlässigkeit (grobem Verschulden) ist gem. § 309 7. b) BGB auf diese Weise nicht möglich. Man kann das zwar reinschreiben, aber es ist unwirksam. Man kann so etwas höchstens einzelvertraglich vereinbaren, aber kaum ein Kunde wird so einen Vertrag unterschreiben.

Tuliparola wrote:

"Und, last but not least, möchte ich darauf hinweisen, dass XY Translations die Übernahme der finanziellen Haftung und der Garantie gegenüber dem Endkunden für Sie übernimmt."


Ist ein schönes Argument, um den Preis zu drücken, aber in einem Schadensfall wird sich der Haftpflichtversicherer des Übersetzungsbüros zweifellos bei dem Unterlieferanten schadlos halten. "Rückgriffsanspruch" heißt das.

Ich muss mich im Moment auch mit dem Thema Vermögensschaden-Haftpflicht herumschlagen, denn ich habe mit meiner derzeitigen Versicherungsgesellschaft - eine, die vom BDÜ auf eine für mich Misstrauen erregende Weise gepusht wird - so viel Ärger (selbst ohne dass es einen Schadensfall gegeben hätte), dass ich vorhabe, den Vertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Ja, ich habe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, vor allem weil ich ziemlich viele Sachen mache, die gedruckt werden, und der Neudruck einer Broschüre o. ä. kann (je nach Auflage) wie erwähnt teuer werden. Meine Übersetzungen werden zwar vor dem Druck i. d. R. beim Kunden Korrektur gelesen, so dass mein Risiko dabei nicht ganz so hoch ist, aber im Bereich Lektorat, das ich auch anbiete, ist das Risiko, wegen eines übersehenen Fehlers in Anspruch genommen zu werden, deutlich höher.

Interessant finde ich unter http://www.proz.com/post/178497 die Auflistung von Harry Bornemann, wofür eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht aufkommt. Bei meiner derzeitigen Versicherung, die allerdings in der Versicherungsbranche, wie ich höre, wohl als ein ziemlich schwarzes Schaf gilt, bin ich nach ihrem bisherigen Geschäftsgebaren sogar davon überzeugt, dass sie niemals etwas für mich zahlen wird, wenn sie nicht von einem Gericht dazu verurteilt wird. Vor einer Weile musste ich sogar feststellen, dass sie es ablehnt, unbegründete Schadensersatzansprüche abzuwehren, obwohl sie gem. ihren AGB und dem Versicherungsvertragsgesetz dazu verpflichtet ist.


 
RWSTranslation
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Rückgriff Dec 1, 2005

Annette Scheulen wrote:

...
Ist ein schönes Argument, um den Preis zu drücken, aber in einem Schadensfall wird sich der Haftpflichtversicherer des Übersetzungsbüros zweifellos bei dem Unterlieferanten schadlos halten. "Rückgriffsanspruch" heißt das.


Hallo,

das muss nicht so sein.
Wir haben z.B. mit unserer Versicherung vereinbart, dass dieser Rückgriff ausgeschlossen ist.

Viele Grüße

Hans


 
Annette Scheulen
Annette Scheulen  Identity Verified
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Nicht selbstverständlich Dec 5, 2005

DSC wrote:

Wir haben z.B. mit unserer Versicherung vereinbart, dass dieser Rückgriff ausgeschlossen ist.


Das ist löblich. Die freien Mitarbeiter haben aber trotzdem nur einen Rechtsanspruch darauf, nicht wegen eines Übersetzungsfehlers in Anspruch genommen zu werden, wenn auch eine entsprechende Vereinbarung zwischen ihnen und dem Übersetzungsbüro besteht. Den Versicherungsvertrag zwischen Büro und Haftpflichtversicherer können sie ja nicht einsehen. Außerdem gibt es genug Fälle, wo Versicherungen nicht zahlen, aber das Büro vielleicht trotzdem einen Schaden hat, den es gerne auf den Unterlieferanten abwälzen möchte.

Ich denke, dass eine derartige Vereinbarung eine Ausnahme sein dürfte. Lt. meiner Police sind freie Mitarbeiter z. B. mitversichert, aber die Versicherung behält sich ausdrücklich ein Rückgriffsrecht vor. So selten, wie ich Aufträge vergebe, und so schwierig, wie meine Versicherung ist, lohnt es sich für mich auch nicht, eine solche Vereinbarung auszuhandeln.


 
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