Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
3/6/9 (en propriété)
German translation:
gewerblicher 3-6-9 Mietvertrag (mit Recht auf Erneuerung)
Added to glossary by
Ursula Dias
Feb 14, 2012 08:20
12 yrs ago
French term
3/6/9 (en propriété)
French to German
Marketing
Business/Commerce (general)
Le Partenaire dispose d’un local à usage commercial sis à …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. au titre d’un bail commercial …………… conclu le …………………………. pour une durée de 3/6/9 (en propriété) et dans lequel il exploite son fonds de commerce
Irgendwie verstehe ich nicht, wie das hier mit dem "en propriété" gemeint ist. Und irgendwie fehlt hier doch eine Zeitangabe (mois / ans) oder....?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Irgendwie verstehe ich nicht, wie das hier mit dem "en propriété" gemeint ist. Und irgendwie fehlt hier doch eine Zeitangabe (mois / ans) oder....?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Proposed translations
(German)
3 +1 | gewerblicher 3-6-9 Mietvertrag (mit Recht auf Erneuerung) | Vera Wilson |
Proposed translations
+1
1 hr
Selected
gewerblicher 3-6-9 Mietvertrag (mit Recht auf Erneuerung)
Es geht wohl um die propriété commerciale:
http://www.apce.com/pid566/baux-commerciaux.html
Le statut des baux commerciaux relevant des articles L145-1 et suivants du code de commerce présente des avantages considérables pour le locataire, et notamment une relative stabilité se caractérisant par la règle du plafonnement du loyer et le droit au renouvellement de son bail, appelé "la propriété commerciale".
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Note added at 2 hrs (2012-02-14 10:25:00 GMT)
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Unter "Leitfaden gewerbliche Mietverträge in Frankreich": http://tinyurl.com/74o86oj
1°) Bedingungen für das Recht auf Erneuerung: „Propriété
commerciale“
Wie bereits anfangs erläutert besitzt der Mieter durch das Prinzip der „Propriété
commerciale“ einen besonderen Mieterschutz, der sich durch einen Anspruch auf
stillschweigende Erneuerung seines Mietvertrags kennzeichnet.
Der Mieter muss drei Bedingungen erfüllen, um das Recht auf Vertragserneuerung
ausüben zu können:
• Eigentum am Geschäft: das Recht auf Erneuerung kann nur geltend gemacht
werden, wenn der Mieter Eigentümer des in den Räumlichkeiten betriebenen
Geschäfts ist;
• Betrieb des Geschäfts: das Geschäft darf nicht neu sein und muss in den der
Vertragserneuerung vorausgehenden drei Jahren betrieben worden sein,
wobei dieser Zeitraum ab dem Datum berechnet wird, an dem das Ende des
Mietvertrags in Kraft tritt; und
• Eintragung: der Mieter muss am Datum des Antrags auf Verlängerung oder
am Datum der Zustellung der Kündigung im Handelsregister oder in der
Handwerksrolle eingetragen sein. Die fehlende Eintragung am jeweiligen Datum
stellt einen gültigen Grund zur Verweigerung der Vertragserneuerung dar. Auch
eine spätere Eintragung kann diese Situation nicht rückwirkend berichtigen.
http://www.apce.com/pid566/baux-commerciaux.html
Le statut des baux commerciaux relevant des articles L145-1 et suivants du code de commerce présente des avantages considérables pour le locataire, et notamment une relative stabilité se caractérisant par la règle du plafonnement du loyer et le droit au renouvellement de son bail, appelé "la propriété commerciale".
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Note added at 2 hrs (2012-02-14 10:25:00 GMT)
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Unter "Leitfaden gewerbliche Mietverträge in Frankreich": http://tinyurl.com/74o86oj
1°) Bedingungen für das Recht auf Erneuerung: „Propriété
commerciale“
Wie bereits anfangs erläutert besitzt der Mieter durch das Prinzip der „Propriété
commerciale“ einen besonderen Mieterschutz, der sich durch einen Anspruch auf
stillschweigende Erneuerung seines Mietvertrags kennzeichnet.
Der Mieter muss drei Bedingungen erfüllen, um das Recht auf Vertragserneuerung
ausüben zu können:
• Eigentum am Geschäft: das Recht auf Erneuerung kann nur geltend gemacht
werden, wenn der Mieter Eigentümer des in den Räumlichkeiten betriebenen
Geschäfts ist;
• Betrieb des Geschäfts: das Geschäft darf nicht neu sein und muss in den der
Vertragserneuerung vorausgehenden drei Jahren betrieben worden sein,
wobei dieser Zeitraum ab dem Datum berechnet wird, an dem das Ende des
Mietvertrags in Kraft tritt; und
• Eintragung: der Mieter muss am Datum des Antrags auf Verlängerung oder
am Datum der Zustellung der Kündigung im Handelsregister oder in der
Handwerksrolle eingetragen sein. Die fehlende Eintragung am jeweiligen Datum
stellt einen gültigen Grund zur Verweigerung der Vertragserneuerung dar. Auch
eine spätere Eintragung kann diese Situation nicht rückwirkend berichtigen.
Peer comment(s):
agree |
Frank Thieser
: aber vielleicht sollte (mit Recht auf Erneuerung) durch (in gewerblichem Eigentum) ersetzt werden. Das Recht auf Erneuerung ist wohl nur eines der Rechte, die sich aus dem gewerblichen Mietvertrag und dem Begriff der propriété commerciale ergeben.
4 hrs
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Nochmal vielen Dank, Vera. Habe leider kein weiteres Feedback vom Kunden dazu bekommen...Ich halte Deine Auslegung aber für die wahrscheinlichste."
Discussion
Was meint ihr - könnte sich das Eigentum nicht auf den Fonds de commerce beziehen? Man kann ja Eigentümer des FdC sein und trotzdem gleichzeitig Mieter der Räume. Nur wenn man beide im Eigentum hält, ist man kein Mieter mehr ("fonds et murs").
Dennoch steht propriété in dem Fall an einer Stelle, an der ich es nicht erwarten würde :(