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Schadensersatz nach Stornierung?
Thread poster: Matthias Quaschning-Kirsch
Matthias Quaschning-Kirsch
Matthias Quaschning-Kirsch  Identity Verified
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Aug 20, 2007

Vorhin hat ein Kunde einen Auftrag für mehrere tausend Euro storniert, den ich zwischenzeitlich - entgegen seinen Erwartungen und zu meiner Genugtuung - bereits zu drei Vierteln bearbeitet hatte. Schön blöd, aber nicht mein Problem.

Nach Auftragsannahme hatte ich, in der Einbildung, für den Rest der Woche genug zu tun zu haben, ein paar weitere Aufträge abgelehnt, die jetzt natürlich längst anderweitig vergeben sind.

Interessieren würde mich, wie die Chancen ste
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Vorhin hat ein Kunde einen Auftrag für mehrere tausend Euro storniert, den ich zwischenzeitlich - entgegen seinen Erwartungen und zu meiner Genugtuung - bereits zu drei Vierteln bearbeitet hatte. Schön blöd, aber nicht mein Problem.

Nach Auftragsannahme hatte ich, in der Einbildung, für den Rest der Woche genug zu tun zu haben, ein paar weitere Aufträge abgelehnt, die jetzt natürlich längst anderweitig vergeben sind.

Interessieren würde mich, wie die Chancen stehen, diesen Verdienstausfall als Schaden geltend zu machen. Schließlich habe ich ja für den bearbeiteten Auftrag wegen der Stornierung nicht das volle Honorar erzielen können, und das Alternativprogramm ist auch futsch. Jemand eine Idee?

Gruß
Matthias
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Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Keine leichte Frage Aug 20, 2007

Hallo Matthias,

eine wesentliche Rolle spielen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dir und deinem Kunden. Was sagen seine AGBs, wie lauten deine? Wie ist das Verhältnis zwischen dir und dem Kunden? Neukunde, kleiner/großer Kunde, wertvoller Stammkunde, Kann-man-vergessen-Kunde oder...?

Ich bin kein Jurist, aber "normalerweise" müsste dein Kunde zumindest die Leistung bezahlen, die du bereits erbracht hast...

Worauf der Fall hinausläuft, wirst du
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Hallo Matthias,

eine wesentliche Rolle spielen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dir und deinem Kunden. Was sagen seine AGBs, wie lauten deine? Wie ist das Verhältnis zwischen dir und dem Kunden? Neukunde, kleiner/großer Kunde, wertvoller Stammkunde, Kann-man-vergessen-Kunde oder...?

Ich bin kein Jurist, aber "normalerweise" müsste dein Kunde zumindest die Leistung bezahlen, die du bereits erbracht hast...

Worauf der Fall hinausläuft, wirst du sehen, wenn du die Rechnung geschrieben hast.

Ich drücke dir die Daumen, dass ihr eine Einigung zur beiderseitigen Zufriedenheit erzielen könnt.

Viele Grüße, Aniello

[Edited at 2007-08-20 20:31]
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Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Bezahlung der bis zur Stornierung bearbeiteten Übersetzung ist m. E. unstrittig Aug 20, 2007

Aniello Scognamiglio wrote:
Ich bin keine Jurist, aber "normalerweise" müsste dein Kunde zumindest die Leistung bezahlen, die du bereits erbracht hast...


Hallo Aniello,

es ist höchstwahrscheinlich unstrittig (und im Zweifelsfall auch gerichtlich durchsetzbar, sofern die entsprechenden Nachweise vorhanden sind), dass der Kunde für den bearbeiteten Teil der Übersetzung (also drei Viertel) Matthias das entsprechende anteilige Honorar schuldet. Die andere, für Matthias noch wichtigere Frage war aber wohl, ob der Kunde für die durch die Ablehnung der anderen Aufträge entgangenen Honorare in die Pflicht genommen werden kann. Das dürfte ziemlich schwierig werden, wobei der Teufel bekanntlich im Detail steckt (siehe Aniellos Anmerkung zu den Vertragsbedingungen).

Steffen

[Edited at 2007-08-20 19:13]


 
heikeb
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Bezahlung für geleistete Arbeit ja, zusätzlicher Arbeitsausfall nein Aug 20, 2007

Ein gewisses Risiko müsstest Du meiner (rechtlich unqualifizierten) Meinung nach schon selbst tragen (sofern diesbezüglich nichts ausdrücklich vereinbart worden ist), denn schließlich steht es Dir ja frei, nach der Stornierung neue Aufträge anzunehmen, selbst wenn Du die ursprünglichen Aufträge für diesen Zeitraum abgesagt hast. Und auf Deine persönliche Auftragslage hat der stornierende Kunde ja keinerlei Einfluss und trägt auch keine Verantwortung dafür.

Theoretisch k�
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Ein gewisses Risiko müsstest Du meiner (rechtlich unqualifizierten) Meinung nach schon selbst tragen (sofern diesbezüglich nichts ausdrücklich vereinbart worden ist), denn schließlich steht es Dir ja frei, nach der Stornierung neue Aufträge anzunehmen, selbst wenn Du die ursprünglichen Aufträge für diesen Zeitraum abgesagt hast. Und auf Deine persönliche Auftragslage hat der stornierende Kunde ja keinerlei Einfluss und trägt auch keine Verantwortung dafür.

Theoretisch könntest Du dank der Stornierung ja auch einen ganz tollen neuen Auftrag an Land ziehen, den Du sonst hättest ablehnen müssen. Da man also nicht von einem garantierten Verdienstausfall ausgehen kann, steht eine derartige Forderung mMn auf etwas wackeligen Füßen.

Es hängt natürlich auch von Deinem Verhältnis zu diesem Kunden ab. Du könntest es ja mal ganz vorsichtig ansprechen... Oftmals zeigen sich Kunden kulant, um ein gutes Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. Aber aus denselben Gründen würde ich nicht darauf bestehen.
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Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Nicht übersehen Aug 20, 2007

Steffen Walter wrote:

Hallo Aniello,
Die andere, für Matthias noch wichtigere Frage war aber wohl, ob der Kunde für die durch die Ablehnung der anderen Aufträge entgangenen Honorare in die Pflicht genommen werden kann.

>>> Das habe ich nicht übersehen, Steffen. Priorität: Erst ist das Honorar für die geleistete Arbeit zu zahlen. Schadenersatz für "Verdienstausfall" halte ich persönlich nur für durchsetzbar (wenn überhaupt..., wie gesagt, es kommt auf den Vertrag und auf die Art der Geschäftsbeziehung an), wenn entsprechende Nachweise vorhanden sind (in der Praxis dürfte das etwas kompliziert sein). Sehr ärgerlich ist ein abrupter Projektstopp auf jeden Fall. Sollte es sich um eine gute Geschäftsbeziehung handeln, würde ich jedoch nur auf die Bezahlung der bereits geleisteten Arbeit bestehen. Die endgültige Entscheidung liegt selbstverständlich bei Matthias.

Steffen

[Edited at 2007-08-20 19:13]


 
Matthias Quaschning-Kirsch
Matthias Quaschning-Kirsch  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Eher theoretisch... Aug 21, 2007

... ist in diesem Fall meine Frage gewesen (jetzt muß ich doch noch ein paar Details nachschieben). Meine direkte Auftraggeberin ist eine gute Freundin, die ich ganz bestimmt nicht hinhängen werde. Sie hat den Auftrag von einer Kundin, der wir eigentlich zu teuer waren (aber u.E. fair; 5 Tage, davon ein Wochenende, für 4000 Zeilen hat eben seinen Preis) und die, wie sich nun herausstellt, eine Art Verlobungstaktik (sicherstellen, weitersuchen) verfolgt hat (kommt sowas eigentlich häufiger v... See more
... ist in diesem Fall meine Frage gewesen (jetzt muß ich doch noch ein paar Details nachschieben). Meine direkte Auftraggeberin ist eine gute Freundin, die ich ganz bestimmt nicht hinhängen werde. Sie hat den Auftrag von einer Kundin, der wir eigentlich zu teuer waren (aber u.E. fair; 5 Tage, davon ein Wochenende, für 4000 Zeilen hat eben seinen Preis) und die, wie sich nun herausstellt, eine Art Verlobungstaktik (sicherstellen, weitersuchen) verfolgt hat (kommt sowas eigentlich häufiger vor?).

An meinem Ego kratzt so etwas keineswegs, und da ich zufällig weiß, wer den Rest der Übersetzung nun übernehmen wird, darf ich davon ausgehen, daß der Lerneffekt aufseiten besagter Endkundin nicht ausbleiben wird - was ja auch eine lustige Vorstellung ist.

Jedenfalls danke ich Euch sehr für Eure Antworten, die ich sehr nützlich fand! Das Fazit, das ich daraus ziehe ist, daß man solche Fälle am besten ganz schnell vergißt und sich wieder den wirklich entscheidenden Dingen des Lebens zuwendet.

Gruß
Matthias
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bambam
bambam
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Schadenersatz Aug 21, 2007

Hallo Matthias,

auch wenn Du das Thema abgehakt hast, für DE kannst du ja mal einen Blick ins BGB werfen, §§241, 242, 311 und besonders möchte ich Dir §352 ans Herz legen (Schadensersatzforderungen für entgangenen Gewinn).


Aber ich stimme Dir zu, die Sache ad acta zu legen, ist wahrscheinlich nervenschonender)

Gruß
bambam


 


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