GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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03:24 Jul 15, 2012 |
German to English translations [PRO] Bus/Financial - Construction / Civil Engineering | |||||||
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| Selected response from: Kim Metzger Mexico Local time: 20:04 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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3 +2 | late (belated) factual submission |
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3 | status report |
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3 | supplemental performance proposal |
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Summary of reference entries provided | |||
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Info |
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late (belated) factual submission Explanation: good question - this one..! |
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27 mins confidence:
1 hr confidence:
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1 hr |
Reference: Info Reference information: Nachfolgend werden zuerst die Voraussetzungen dieser drei Anspruchsgrundlagen erläutert, dann die Berechnung der Ansprüche der Höhe nach. Zuletzt geht es darum, wie ein Auftragnehmer seinen Bauzeitennachtrag aufbauen und begründen muss – der sonst nicht prüffähig und damit unbegründet ist. Bei einer solchen Anordnung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die geänderte bzw. zusätzliche Leistung auszuführen. Der Auftragnehmer darf die Ausführung nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber einem eingereichten Nachtrag zustimmt. Reicht der Auftragnehmer einen Nachtrag ein, muss er grundsätzlich auch die bauzeitlichen Folgen berechnen und geltend machen. Oft lassen sich die bauzeitlichen Folgen und die Mehrkosten erst gegen Ende der Baumaßnahme zuverlässig ermitteln. Will der Auftragnehmer mit seinem Nachtrag nicht bis dahin warten, kann er einen Sachnachtrag einreichen. Hinsichtlich der bauzeitlich bedingten Mehrkosten muss er dann allerdings einen Vorbehalt erklären. Erklärt er diesen Vorbehalt nicht und wird der Nachtrag verhandelt und bezahlt, kann er keinerlei weitere Mehrkosten mehr geltend machen. Noch eindeutiger ist es aus Auftraggeber-Sicht, im Protokoll der Nachtragsverhandlung aufzunehmen, dass der Auftragnehmer keinerlei Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerungen mehr hat. Der Höhe nach richtet sich der Anspruch des Auftragnehmers nach seiner Kalkulation und den betroffenen Positionen. Man könnte die VOB/B so verstehen, dass der Auftragnehmer sogar zwingend die Mehrkosten den betroffenen Positionen zuordnen muss, das Einreichen eines gesonderten Bauzeitennachtrages ohne Bezug zu den Positionen des Hauptvertrages wäre damit unzulässig. http://www.neuelandschaft.de/Default.aspx?TabId=211&newsId=8... Supplemental agreements are used to make changes to ADOT construction contracts. They add or delete work to the contract and adjust the contract amount accordingly. Supplemental agreements, specifically change orders, may also be used to change or waive specifications, even when there is no effect on contract costs. A time extension can grant the Contractor additional days to complete the project. The contractor initiates this based on valid reasons to grant additional contract days. The Resident Engineer reviews and recommends a number of additional days. The District Engineer grants final approval. the Pay Item Adjustment, showing the cost breakdown of the estimated labor, materials, and equipment required to perform the extra work. http://www.azdot.gov/Highways/ConstGrp/contractors/PDF/Stand... Sachleistung – specific performance Sachnachtrag – supplemental performance proposal Nachtragsvereinbarung – supplemental agreement/change order Bauzeitennachtrag – time extension? Das LG Erfurt hat die entsprechende Klage des AN abgewiesen. Dies hat es damit begründet, dass der AN bei der Beauftragung des „Sachnachtrags“ ohne Weiteres hätte erkennen können, dass seine ursprünglich beauftragten Leistungen nicht zeitgerecht erbracht werden können. Wenn aber mit diesem Wissen das Nachtragsangebot keinen Vorbehalt hinsichtlich noch folgender Verzögerungskosten enthalte, könnten diese später nicht mehr „nachgeschoben“ werden. Das OLG Jena sieht dies anders: Es ist der Meinung, dass die Vereinbarung eines Nachtrags, in dessen Berechnung die verzögerungsbedingten Kosten nicht enthalten sind, lediglich zur Folge hat, dass diese Kosten von der Nachtragsvereinbarung nicht erfasst sind. Sie sind also noch „offen“ und können in einem weiteren Nachtrag beansprucht werden. Das OLG führt zusätzlich aus, dass dies insbesondere dann gelte, wenn der AN einen zusätzlichen „Behinderungsnachtrag“ vorgelegt hat, der in der Berechnung des „Sachnachtrags“ nicht angesprochen ist. http://www.mek-law.de/aktuelles/e/a/2010/03/n/die-vereinbaru... Wenn es dann zu Sachnachträgen (Nachträge aus geänderten und zusätzlichen Leistungen) kommt, was ursprünglich schon geplant war, dann erfolgt eine Gegenüberstellung unterdeckter Zeitaufwandswerte aus der geplanten Leistung (Kalkulation) zu normalen Ansätzen für geänderte oder zusätzliche Leistungen. https://www.heuer-dialog.de/aktuell/09.03.2012 |
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