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to the lower of

German translation: es gilt der jeweils niedrigere Zinssatz

11:43 Feb 21, 2006
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s) / Terms & Conditions
English term or phrase: to the lower of
Company will pay interest on all past due amounts at the rate equal to the lower of one percent (1%) per month or the highest rate permitted by law.

Verstehe ich das richtig, dass auf überfällige Beträge ein Zinssatz von 1 % bzw. der höchste gesetzlich zulässige Zinssatz zu zahlen ist, wobei der jeweils niedrigere Satz anzuwenden ist???
Meinem Verständnis nach hieße das dann, dass keinesfalls mehr als 1 % bezahlt werden muss??? Oder mache ich da einen Denkfehler?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Sabine Schlottky
Germany
Local time: 02:43
German translation:es gilt der jeweils niedrigere Zinssatz
Explanation:
Völlig korrekt, es werden immer nur höchstens 1 % pro Verzugsmonat gefordert, wobei es zwei mögliche Fälle gibt:

- Fall A: gesetzlich zulässiger Höchstsatz ist niedriger als der vertraglich vereinbarte Satz von 1 % -> es gilt der gesetzlich zulässige Satz (z.B. 0,8 %)

- Fall B: gesetzlich zulässiger Höchstsatz ist höher als der vertraglich vereinbarte Satz von 1 % (z.B. 1,2 %) -> es gilt der Satz von 1 %

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Note added at 12 mins (2006-02-21 11:55:32 GMT)
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... abgesehen von dem trivialen und unproblematischen Fall, dass der gesetzlich zulässige Höchstsatz ebenfalls bei genau 1 % liegt.

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Note added at 22 mins (2006-02-21 12:05:41 GMT)
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Weiter zu Hans: Du hast recht bzgl. der "überraschenden Klausel", und hier wäre definitiv eine Anmerkung des Übersetzers an den Kunden angebracht.

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Note added at 27 mins (2006-02-21 12:11:08 GMT)
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Noch eine Anmerkung, Hans:

Du schriebst: "Der Verfasser darf ausgehen, wovon er will ..." - Ja, sicher, allerdings habe ich in meiner Übersetzung erst einmal den vom Verfasser niedergeschriebenen Inhalt getreu in die Zielsprache zu übertragen (wobei hier schon die Nachfrage an den Kunden zu empfehlen wäre, ob er beim gesetzlich zulässigen Höchstsatz ebenfalls von einem Monatssatz ausging).

Alles weitere (BGB-Implikationen etc.) wäre dann Gegenstand einer ausführlichen Anm. d. Übers.

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Note added at 28 mins (2006-02-21 12:12:15 GMT)
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... wobei die Anwendbarkeit des BGB dann wieder von dem für den Vertrag gewählten Gerichtsstand abhinge.
Selected response from:

Steffen Walter
Germany
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Erstmal ganz herzlichen Dank an alle für die konstruktiven Beiträge. Bin beruhigt, dass der Satz nicht nur bei mir Verwirrung ausgelöst hat. Habe den Kunden auf die Problematik hingewiesen. Da ich vermutlich niemals eine Antwort bekommen werde, bleibt das Rästsel wohl auf ewig ungelöst.
Daher Punktevergabe nach dem "automatischen" Prinzip: schnellste Antwort, höchste Sicherheit, die meisten Zustimmungen.
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Summary of answers provided
4 +1es gilt der jeweils niedrigere Zinssatz
Steffen Walter
4max 1 %
Andreas Kobell
4s.u.
Hans G. Liepert
41 Prozent oder der niedrigere jeweilige gesetzlich erlaubte Höchstsatz
Ivo Lang


Discussion entries: 7





  

Answers


15 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
max 1 %


Explanation:
Ich verstehe den Satz genauso. Das Unternehmen zahlt den höchsten, gesetzlich zulässigen Zinssatz, aber maximal 1 %.


Andreas Kobell
Germany
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11 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
s.u.


Explanation:
1% pro Monat ist eigentlich gar nicht so wenig (bei Zinseszins deutlich über 12% p.a.)

Der gesetzliche Zinsfuß wird in Prozent pro Jahr angegeben (um die 4% oder so - man darf mich da gerne korrigieren)

Die Angabe ist zwar ungewöhnlich, aber mit 1% Zins ist es da nicht getan

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Note added at 16 mins (2006-02-21 11:59:28 GMT)
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Nachtrag: Der Basiszinssatz liegt seit dem 01.01.2003 bei 1,97 %. Der gesetzliche Zinssatz liegt gemäß § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter Geschäftsleuten 8 % darüber, also aktuell bei 9,97 %. Ist an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher, das heißt eine Privatperson, beteiligt, liegt der gesetzliche Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz, also aktuell bei 6,97 %.

Hans G. Liepert
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Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
neutral  Steffen Walter: Alles schön und gut, aber deine Informationen zum gesetzlichen Zinssatz beantworten nicht die Frage (und können das auch gar nicht), ob der Verfasser des Textes nicht auch bei der "highest rate permitted by law" von einem Monatssatz ausgegangen ist.
8 mins
  -> Der Verfasser darf ausgehen, wovon er will - vor Gericht werden solche AGB-Bestimmungen regelmässig kassiert - Du siehst ja die Verwirrung schon unter Fachkollegen!
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10 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 peer agreement (net): +1
es gilt der jeweils niedrigere Zinssatz


Explanation:
Völlig korrekt, es werden immer nur höchstens 1 % pro Verzugsmonat gefordert, wobei es zwei mögliche Fälle gibt:

- Fall A: gesetzlich zulässiger Höchstsatz ist niedriger als der vertraglich vereinbarte Satz von 1 % -> es gilt der gesetzlich zulässige Satz (z.B. 0,8 %)

- Fall B: gesetzlich zulässiger Höchstsatz ist höher als der vertraglich vereinbarte Satz von 1 % (z.B. 1,2 %) -> es gilt der Satz von 1 %

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Note added at 12 mins (2006-02-21 11:55:32 GMT)
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... abgesehen von dem trivialen und unproblematischen Fall, dass der gesetzlich zulässige Höchstsatz ebenfalls bei genau 1 % liegt.

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Note added at 22 mins (2006-02-21 12:05:41 GMT)
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Weiter zu Hans: Du hast recht bzgl. der "überraschenden Klausel", und hier wäre definitiv eine Anmerkung des Übersetzers an den Kunden angebracht.

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Note added at 27 mins (2006-02-21 12:11:08 GMT)
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Noch eine Anmerkung, Hans:

Du schriebst: "Der Verfasser darf ausgehen, wovon er will ..." - Ja, sicher, allerdings habe ich in meiner Übersetzung erst einmal den vom Verfasser niedergeschriebenen Inhalt getreu in die Zielsprache zu übertragen (wobei hier schon die Nachfrage an den Kunden zu empfehlen wäre, ob er beim gesetzlich zulässigen Höchstsatz ebenfalls von einem Monatssatz ausging).

Alles weitere (BGB-Implikationen etc.) wäre dann Gegenstand einer ausführlichen Anm. d. Übers.

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Note added at 28 mins (2006-02-21 12:12:15 GMT)
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... wobei die Anwendbarkeit des BGB dann wieder von dem für den Vertrag gewählten Gerichtsstand abhinge.

Steffen Walter
Germany
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Erstmal ganz herzlichen Dank an alle für die konstruktiven Beiträge. Bin beruhigt, dass der Satz nicht nur bei mir Verwirrung ausgelöst hat. Habe den Kunden auf die Problematik hingewiesen. Da ich vermutlich niemals eine Antwort bekommen werde, bleibt das Rästsel wohl auf ewig ungelöst.
Daher Punktevergabe nach dem "automatischen" Prinzip: schnellste Antwort, höchste Sicherheit, die meisten Zustimmungen.

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
agree  Michaela Sommer: klasse Erklärung!
1 min

disagree  Hans G. Liepert: der gesetzliche Zinssatz wird pro Jahr, nicht pro Monat angegeben!//Der Verbraucher kann sich auf den gesetzlichen Zinssatz berufen - und der wird nun mal p.a. angegeben. Alles andere wäre eine überraschende Klausel (siehe Reaktionen!) - mit allen Folge
2 mins
  -> Und woher nimmst du die Sicherheit, dass der Verfasser des Vertrages den in der Tat pro Jahr anzugebenden gesetzlichen Satz (gedanklich) nicht auf den Monat heruntergebrochen hat? (ansonsten würden in dem Text ja wohl Äpfel mit Birnen verglichen)

agree  LegalTrans D
7 mins
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3 hrs   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
1 Prozent oder der niedrigere jeweilige gesetzlich erlaubte Höchstsatz


Explanation:
Das muß hier in jedem Fall bedeuten, dass entweder der Zinssatz von 1% oder aber, wenn dies gesetzlich so vorgeschrieben ist, ein darunter liegender Zinssatz. Bezüglich der gnauen Formulierung würde ich hier die obige Version nehmen, wie dies z. B. in der Übersetzung von LEO für "the lower cost or market value" geschieht:

http://dict.leo.org/?lp=ende&lang=de&searchLoc=0&cmpType=rel...

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Note added at 3 hrs (2006-02-21 15:13:53 GMT)
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Oder, wem das nicht so gefällt: "der niedrigre Zinssatz aus entweder 1 % oder dem jeweils gesetzlich gestatteten Höchssatz"

Ivo Lang
United Kingdom
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