11:43 Feb 21, 2006 |
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / Terms & Conditions | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
| ||||||
| Selected response from: Steffen Walter Germany Local time: 02:43 | ||||||
Grading comment
|
Discussion entries: 7 | |
---|---|
max 1 % Explanation: Ich verstehe den Satz genauso. Das Unternehmen zahlt den höchsten, gesetzlich zulässigen Zinssatz, aber maximal 1 %. |
| |
Login to enter a peer comment (or grade) |
s.u. Explanation: 1% pro Monat ist eigentlich gar nicht so wenig (bei Zinseszins deutlich über 12% p.a.) Der gesetzliche Zinsfuß wird in Prozent pro Jahr angegeben (um die 4% oder so - man darf mich da gerne korrigieren) Die Angabe ist zwar ungewöhnlich, aber mit 1% Zins ist es da nicht getan -------------------------------------------------- Note added at 16 mins (2006-02-21 11:59:28 GMT) -------------------------------------------------- Nachtrag: Der Basiszinssatz liegt seit dem 01.01.2003 bei 1,97 %. Der gesetzliche Zinssatz liegt gemäß § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter Geschäftsleuten 8 % darüber, also aktuell bei 9,97 %. Ist an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher, das heißt eine Privatperson, beteiligt, liegt der gesetzliche Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz, also aktuell bei 6,97 %. |
| |
Login to enter a peer comment (or grade) |
es gilt der jeweils niedrigere Zinssatz Explanation: Völlig korrekt, es werden immer nur höchstens 1 % pro Verzugsmonat gefordert, wobei es zwei mögliche Fälle gibt: - Fall A: gesetzlich zulässiger Höchstsatz ist niedriger als der vertraglich vereinbarte Satz von 1 % -> es gilt der gesetzlich zulässige Satz (z.B. 0,8 %) - Fall B: gesetzlich zulässiger Höchstsatz ist höher als der vertraglich vereinbarte Satz von 1 % (z.B. 1,2 %) -> es gilt der Satz von 1 % -------------------------------------------------- Note added at 12 mins (2006-02-21 11:55:32 GMT) -------------------------------------------------- ... abgesehen von dem trivialen und unproblematischen Fall, dass der gesetzlich zulässige Höchstsatz ebenfalls bei genau 1 % liegt. -------------------------------------------------- Note added at 22 mins (2006-02-21 12:05:41 GMT) -------------------------------------------------- Weiter zu Hans: Du hast recht bzgl. der "überraschenden Klausel", und hier wäre definitiv eine Anmerkung des Übersetzers an den Kunden angebracht. -------------------------------------------------- Note added at 27 mins (2006-02-21 12:11:08 GMT) -------------------------------------------------- Noch eine Anmerkung, Hans: Du schriebst: "Der Verfasser darf ausgehen, wovon er will ..." - Ja, sicher, allerdings habe ich in meiner Übersetzung erst einmal den vom Verfasser niedergeschriebenen Inhalt getreu in die Zielsprache zu übertragen (wobei hier schon die Nachfrage an den Kunden zu empfehlen wäre, ob er beim gesetzlich zulässigen Höchstsatz ebenfalls von einem Monatssatz ausging). Alles weitere (BGB-Implikationen etc.) wäre dann Gegenstand einer ausführlichen Anm. d. Übers. -------------------------------------------------- Note added at 28 mins (2006-02-21 12:12:15 GMT) -------------------------------------------------- ... wobei die Anwendbarkeit des BGB dann wieder von dem für den Vertrag gewählten Gerichtsstand abhinge. |
| |
Grading comment
| ||