Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
ordonnance sur preuves
German translation:
Beweisbeschluss
Added to glossary by
Steffen Walter
Apr 22, 2008 06:25
16 yrs ago
1 viewer *
French term
ordonnance sur preuves
French to German
Law/Patents
Law (general)
Gerichtsakte
Titel eines Dokuments eines Schweizer Gerichts
Darin stellt ein Untersuchungsrichter fest, welche Beweismittel zugelassen sind und welche Zeugen vorgeladen werden.
Darin stellt ein Untersuchungsrichter fest, welche Beweismittel zugelassen sind und welche Zeugen vorgeladen werden.
Proposed translations
(German)
4 +1 | Beweisbeschluss | Gerhard Windhuis (X) |
Change log
Apr 22, 2008 10:42: Steffen Walter changed "Term asked" from "ordnonnance sur preuves" to "ordonnance sur preuves"
Apr 22, 2008 16:36: Steffen Walter changed "Edited KOG entry" from "<a href="/profile/93316">Nicole Wulf's</a> old entry - "ordnonnance sur preuves"" to ""Beweisbeschluss""
Proposed translations
+1
16 mins
French term (edited):
ordnonnance sur preuves
Selected
Beweisbeschluss
d) Beweisbeschluss
Ein Beweisbeschluss lautet dann z. B. wie folgt:
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe am 15.5.1994 in dem Geschäftslokal des Klägers erklärt, er wolle den PKW ... für DM 5.000 erwerben, durch Vernehmung der Zeugen A und B (vom Kläger benannt), gegenbeweislich durch Vernehmung des Zeugen X (vom Beklagten) benannt.
Die Ladung der Zeugen wird davon abhängig gemacht, dass die Parteien für die von ihnen benannten Zeugen jeweils einen Vorschuss von DM 80 einzahlen oder eine entsprechende Gebührenverzichtserklärung beibringen.
Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird anberaumt auf ...
Ein Beweisbeschluss lautet dann z. B. wie folgt:
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe am 15.5.1994 in dem Geschäftslokal des Klägers erklärt, er wolle den PKW ... für DM 5.000 erwerben, durch Vernehmung der Zeugen A und B (vom Kläger benannt), gegenbeweislich durch Vernehmung des Zeugen X (vom Beklagten) benannt.
Die Ladung der Zeugen wird davon abhängig gemacht, dass die Parteien für die von ihnen benannten Zeugen jeweils einen Vorschuss von DM 80 einzahlen oder eine entsprechende Gebührenverzichtserklärung beibringen.
Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird anberaumt auf ...
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank"
Something went wrong...