Mar 13, 2008 11:16
16 yrs ago
Spanish term

68 comunas de Cerdeña de las 7 ciudades ricas

Spanish to German Social Sciences History Sardinien (Filmscript)
Pero para manifestaciones tradicionales la espectacular fiesta sarda que todos los meses de mayo tiene lugar en la ciudad de Sassari.

[...]

Este año han sido invitados **68 comunas de Cerdeña de las siete ciudades ricas** que fueron instituidas en el reino de Italia cuando Cerdeña, el 20 de julio de 1720, pasó de España a Italia.

Kennt sich jemand mit der Verwaltungsstruktur von Sardinien aus?

Ich frage mich, wie 68 Kommunen (Gemeinden) zu 7 Städten gehören können.

Ist das so in Ordnung, oder liegt hier ein Fehler vor?

Proposed translations

1 hr
Selected

68 sardische Kommunen der 7 reichen Städte

Spanien ist ein Autonomienstaat; hingegen ist die Republik Italien ein aus 20 Regionen bestehender Regionalstaat, von denen 5 – darunter Sardinien – einen besonderen Status aus historischen und kulturellen Gründen genießen.

Die italienischen Regionen und diese 5 autonomen Gebiete (Autonomien) sind ihrerseits in Provinzen und – wichtig - Gemeinden (Kommunen ist vielleicht aus geschichtlicher Sicht angebrachter) gegliedert. Aufgrund der derzeit in Sardinien bestehenden Verwaltungslage ist diese Insel in eben 7 Provinzen unterteilt: Cagliari, Sassari, Nuoro und Oristano, Carbonia-Iglesias, Olbia-Tempio, Ogliastra und Medio Campidano. Zu den Provinzen gehören mehrere Kommunen bzw. Gemeinden in unterschiedlicher Zahl. Dies steht soweit fest.

Nun stellt sich hier aber die entscheidende Frage, ob diese sieben Provinzen den „7 reichen Städten“ deiner Frage entsprechen. Wohl kaum, da die derzeitige Verwaltungslage mit der damaligen aus dem Jahr 1720 nicht notwendigerweise übereinstimmen muss. Aber auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, dass sich die historischen Grenzen der damaligen Verwaltungseinheiten im Verlauf der Geschichte nicht sehr stark verändert haben. Um Klärung hier zu schaffen, würde ich mich an die italienischen Kollegen wenden.

Suerte.


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Note added at 11 hrs (2008-03-13 23:01:28 GMT)
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Dein Vorbehalt ist wichtig und völlig berechtigt. Art. 114 der Italienischen Verfassung von 1947 lautet: „Die Republik ist in Regionen, Provinzen und Gemeinden gegliedert“ (Übersetzung von Prof. Dr. Adolf Kimmel – DTV-Band). Heutzutage ist also die Gemeinde die Grundverwaltungseinheit des italienischen Staates. In der heutigen Literatur kommen gleichwohl beide Begriffe vor, Gemeinde und Kommune, aber das bedeutet ja nichts.
Auch eindeutig ist die Bedeutung, die der Terminus „Kommune“ insbesondere ab 1870 erworben hat. Ich stimme dir zu.
Wie verhielt sich dies aber 1720 oder um den Dreh in unserem Schauplatz Italien? Ich bin mir nicht sicher, aber ich neige eher zu "Gemeinde" anstatt von "Kommune".

Aus:
http://homepage.uibk.ac.at/~c30310/zwergg-l.htm

Gemeinde ist die einfache unmittelbare kommunale Gebietskörperschaft mit (vom Staat abgeleiteter) Gebietshoheit zur Selbstverwaltung universal überlassener örtlicher Aufgaben und zur Fremdverwaltung zugewiesener Aufgaben. Als solche Gemeinden sind im Altertum außer Rom (und anderen Stadtstaaten) die Provinzstädte anzusehen, für welche die Kaiser Gemeindeordnungen erlassen (z. B. Salpensa, Malaca, Irni[um]). Im deutschen Reich erscheint die G. (Stadt, Dorf) seit dem Hochmittelalter (12./13. Jh.). In der frühen Neuzeit verliert sie ihre älteren Rechte durch (vereinheitlichende) Maßnahmen des absoluten Staates (und der Grundherrschaft). Im 19. Jh. erhält die G. -> Selbstverwaltung (Preußen 19. 11. 1808 Städteordnung, 17. 3. 1831 revidiert, Bayern 1818/39, Württemberg 1822, Baden 1831 Gemeindegesetz, Sachsen 1832, Kurhessen 1834, Braunschweig 1834, Hannover 1851, Westfalen 1841 Landgemeindeordnung, Rheinprovinz 1845 Gemeindeordnung, Preußen 30. 9. 1853 Städteordnung, Bayern 1869 Gemeindeordnung, Preußen 1872 Kreisordnung, 1875 Provinzialordnung, 3. 7. 1891 Landgemeindeordnung [, Österreich 1849 provisorisches Gemeindegesetz, 1862 Reichsgemeindegesetz]). Vorübergehend beseitigen Drittes Reich und Deutsche Demokratische Republik die in Art. 127, 17 II WRV (und 28 GG) verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltung. Insgesamt bleibt die G. aber in durch Verwaltungsreformen vergrößertem Umfang bestehen.

Kommune (F.) Gemeinde, im Mittelalter Stadtgemeinde in Italien (z. B. 1085 Pisa, Lucca usw., seit etwa 1300 teilweise unter Adelsherrschaft) und Frankreich, Gemeinschaft (z. B. Pariser Kommune 14. 7. 1789-95, 18. März 1871 – 28. Mai 1871)
Note from asker:
Danke für die ausführliche Erklärung :-)))
"Kommune" verleiht dem Text auf jeden Fall Lokalkolorit :-))
Peer comment(s):

neutral Johanna von der Vring : Generell finde ich diese Übersetzung gut, würde aber "comuna" (it. comune) mit Gemeinde übersetzen. Das Wort Kommune wird im Deutschen normalerweise in einem anderen Zusmmenhang verwendet: Z. B. die Pariser Kommune.
1 hr
Vielen Dank für den Hinweis. Oben steht mein Kommentar dazu.
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