Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Urlaubsjahr
Italian translation:
anno di riferimento
Added to glossary by
Sabine Wimmer
Mar 11, 2008 14:23
16 yrs ago
6 viewers *
German term
Urlaubsjahr
German to Italian
Law/Patents
Law (general)
Arbeitsrecht
Konntext:
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen jährlichen Urlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen je volles *Urlaubsjahr.*
Mir geht es um die Übersetzung des Begriffes "Urlaubsjahr"
Definition/Erklärung/Berechnung Urlaubsjahr siehe z. B. hier
Wie würdet ihr das Übersetzen?
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/Arbeits...
URLAUBSJAHR
Der Urlaubsanspruch gebührt dem Arbeitnehmer jeweils für ein Urlaubsjahr. Das Urlaubsjahr entspricht grundsätzlich dem Arbeitsjahr, beginnt also jeweils mit dem Eintrittsdatum. In den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres bereits in voller Höhe.
Beispiel:
Beginn Arbeitsverhältnis: 1.5.2005
Urlaubsanspruch: bis 31.10.2005 (= erste 6 Monate) anteilig,
ab 1.11.2005 voller Anspruch
Am 1.5.2006 beginnt das neue Urlaubsjahr mit einem vollen Jahresurlaubsanspruch.
Zu keiner Änderung des Urlaubsjahres führen
die Beendigung des Lehrverhältnisses mit anschließender Beschäftigung in einem Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis,
der Wechsel vom Arbeiter- ins Angestelltenverhältnis,
eine Aufnahme der Arbeit nach Präsenz- oder Zivildienst, Mutterschafts-Schutzfrist, Mutter- und Väterkarenzzeiten, Bildungskarenz oder unbezahltem Urlaub,
ein Betriebsübergang.
Umstellung auf das Kalenderjahr
Die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr oder einen anderen Jahreszeitraum (z.B. Wirtschaftsjahr) ist nur eingeschränkt möglich. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung (Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat).
Arbeitnehmer, die sich im Zeitpunkt der Umstellung im 1. Arbeitsjahr befinden (Rumpfjahr), haben Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub vom Beginn des Arbeitsjahres bis zum Umstellungszeitpunkt sowie vollen Urlaubsanspruch für das „neue“ Urlaubsjahr (= ab dem Umstellungszeitpunkt).
Vorsicht!
Ist der Arbeitnehmer zum Umstellungszeitpunkt bereits mehr als 6 Monate beschäftigt, gebührt sowohl für das Rumpfjahr als auch für das neue Urlaubsjahr der volle Urlaubsanspruch. Dadurch kann die Umstellung möglicherweise sehr teuer werden.
Beispiel 1:
Beginn Arbeitverhältnis: 1.8.2005 Umstellung auf das Kalenderjahr: 1.1.2006
1.8.2005 bis 31.12.2005: anteiliger Urlaubsanspruch (13 Werktage)
1.1.2006: neuer Urlaubsanspruch voll (30 Werktage)
Beispiel 2:
Beginn Arbeitverhältnis: 1.6.2005 Umstellung auf das Kalenderjahr: 1.1.2006
1.6.2005 bis 31.12.2005: voller Urlaubsanspruch (30 Werktage)
1.1.2006: neuer Urlaubsanspruch voll (30 Werktage)
Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt der Umstellung bereits 1 Jahr beschäftigt sind, gebührt für den Umstellungszeitraum (Zeitraum vom Beginn des Arbeitsjahres, in dem umgestellt wird, bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres) ein anteiliger und ein voller Urlaubsanspruch. Zum Umstellungszeitpunkt bereits verbrauchte Urlaubsteile sind auf den Gesamturlaubsanspruch des Umstellungszeitraumes anzurechnen.
Beispiel (für Umstellung bei länger als 1 Jahr beschäftigten Arbeitnehmern)
Beginn Arbeitsverhältnis: 1.8.2003 Umstellung auf das Kalenderjahr: 1.1.2006
Umstellungszeitraum: 1.8.2005 bis 31.12.2006 (Ende Folgekalenderjahr)
Urlaubsverbrauch: 4.10.2005 bis 16.10.2005 (12 Werktage)
1.8.2005 bis 31.12.2005: anteiliger Urlaubsanspruch (13 Werktage)
1.1.2006 bis 31.12.2006: Urlaubsanspruch voll (30 Werktage)
Gesamturlaubsanspruch für Umstellungszeitraum: 43 Werktage
Urlaubsrest nach Abzug der verbrauchten 12 Werktage: 31 Werktage
Vorsicht!
Allen nach dem Umstellungszeitpunkt neu eintretenden Arbeitnehmern gebührt bei Eintritt am 1.7. oder danach für das Rumpfjahr der anteilige Jahresurlaub. Bei Eintritt vor dem 1.7. gebührt immer der volle Jahresurlaub!
Eine Umstellung auf das Kalenderjahr kann auch einzelvertraglich erfolgen. Anders als bei der Arbeitsjahrregelung gebührt in diesem Fall aber für das Rumpfjahr immer der volle Jahresurlaub, auch wenn der Eintritt am 1.7. oder später stattgefunden hat!
Beispiel (für einzelvertragliche Umstellung)
Beginn Arbeitsverhältnis: 1.10.2005 Umstellung auf das Kalenderjahr: 1.1.2006
Ende Arbeitsverhältnis: 31.5.2006 (Dienstgeberkündigung)
Es gebührt Urlaubsersatzleistung für 42,5 Werktage (30 Werktage für 2005, 12,5 Werktage für 2006).
zum Vergleich:
Beginn Arbeitsverhältnis: 1.10.2005 Urlaubsjahr ist das Arbeitsjahr
Ende Arbeitsverhältnis: 31.5.2006 (Dienstgeberkündigung)
Es gebührt Urlaubsersatzleistung für 20 Werktage (8/12).
Lieben Dank schon jetzt für Eure Hilfe
Sabine
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen jährlichen Urlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen je volles *Urlaubsjahr.*
Mir geht es um die Übersetzung des Begriffes "Urlaubsjahr"
Definition/Erklärung/Berechnung Urlaubsjahr siehe z. B. hier
Wie würdet ihr das Übersetzen?
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/Arbeits...
URLAUBSJAHR
Der Urlaubsanspruch gebührt dem Arbeitnehmer jeweils für ein Urlaubsjahr. Das Urlaubsjahr entspricht grundsätzlich dem Arbeitsjahr, beginnt also jeweils mit dem Eintrittsdatum. In den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres bereits in voller Höhe.
Beispiel:
Beginn Arbeitsverhältnis: 1.5.2005
Urlaubsanspruch: bis 31.10.2005 (= erste 6 Monate) anteilig,
ab 1.11.2005 voller Anspruch
Am 1.5.2006 beginnt das neue Urlaubsjahr mit einem vollen Jahresurlaubsanspruch.
Zu keiner Änderung des Urlaubsjahres führen
die Beendigung des Lehrverhältnisses mit anschließender Beschäftigung in einem Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis,
der Wechsel vom Arbeiter- ins Angestelltenverhältnis,
eine Aufnahme der Arbeit nach Präsenz- oder Zivildienst, Mutterschafts-Schutzfrist, Mutter- und Väterkarenzzeiten, Bildungskarenz oder unbezahltem Urlaub,
ein Betriebsübergang.
Umstellung auf das Kalenderjahr
Die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr oder einen anderen Jahreszeitraum (z.B. Wirtschaftsjahr) ist nur eingeschränkt möglich. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung (Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat).
Arbeitnehmer, die sich im Zeitpunkt der Umstellung im 1. Arbeitsjahr befinden (Rumpfjahr), haben Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub vom Beginn des Arbeitsjahres bis zum Umstellungszeitpunkt sowie vollen Urlaubsanspruch für das „neue“ Urlaubsjahr (= ab dem Umstellungszeitpunkt).
Vorsicht!
Ist der Arbeitnehmer zum Umstellungszeitpunkt bereits mehr als 6 Monate beschäftigt, gebührt sowohl für das Rumpfjahr als auch für das neue Urlaubsjahr der volle Urlaubsanspruch. Dadurch kann die Umstellung möglicherweise sehr teuer werden.
Beispiel 1:
Beginn Arbeitverhältnis: 1.8.2005 Umstellung auf das Kalenderjahr: 1.1.2006
1.8.2005 bis 31.12.2005: anteiliger Urlaubsanspruch (13 Werktage)
1.1.2006: neuer Urlaubsanspruch voll (30 Werktage)
Beispiel 2:
Beginn Arbeitverhältnis: 1.6.2005 Umstellung auf das Kalenderjahr: 1.1.2006
1.6.2005 bis 31.12.2005: voller Urlaubsanspruch (30 Werktage)
1.1.2006: neuer Urlaubsanspruch voll (30 Werktage)
Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt der Umstellung bereits 1 Jahr beschäftigt sind, gebührt für den Umstellungszeitraum (Zeitraum vom Beginn des Arbeitsjahres, in dem umgestellt wird, bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres) ein anteiliger und ein voller Urlaubsanspruch. Zum Umstellungszeitpunkt bereits verbrauchte Urlaubsteile sind auf den Gesamturlaubsanspruch des Umstellungszeitraumes anzurechnen.
Beispiel (für Umstellung bei länger als 1 Jahr beschäftigten Arbeitnehmern)
Beginn Arbeitsverhältnis: 1.8.2003 Umstellung auf das Kalenderjahr: 1.1.2006
Umstellungszeitraum: 1.8.2005 bis 31.12.2006 (Ende Folgekalenderjahr)
Urlaubsverbrauch: 4.10.2005 bis 16.10.2005 (12 Werktage)
1.8.2005 bis 31.12.2005: anteiliger Urlaubsanspruch (13 Werktage)
1.1.2006 bis 31.12.2006: Urlaubsanspruch voll (30 Werktage)
Gesamturlaubsanspruch für Umstellungszeitraum: 43 Werktage
Urlaubsrest nach Abzug der verbrauchten 12 Werktage: 31 Werktage
Vorsicht!
Allen nach dem Umstellungszeitpunkt neu eintretenden Arbeitnehmern gebührt bei Eintritt am 1.7. oder danach für das Rumpfjahr der anteilige Jahresurlaub. Bei Eintritt vor dem 1.7. gebührt immer der volle Jahresurlaub!
Eine Umstellung auf das Kalenderjahr kann auch einzelvertraglich erfolgen. Anders als bei der Arbeitsjahrregelung gebührt in diesem Fall aber für das Rumpfjahr immer der volle Jahresurlaub, auch wenn der Eintritt am 1.7. oder später stattgefunden hat!
Beispiel (für einzelvertragliche Umstellung)
Beginn Arbeitsverhältnis: 1.10.2005 Umstellung auf das Kalenderjahr: 1.1.2006
Ende Arbeitsverhältnis: 31.5.2006 (Dienstgeberkündigung)
Es gebührt Urlaubsersatzleistung für 42,5 Werktage (30 Werktage für 2005, 12,5 Werktage für 2006).
zum Vergleich:
Beginn Arbeitsverhältnis: 1.10.2005 Urlaubsjahr ist das Arbeitsjahr
Ende Arbeitsverhältnis: 31.5.2006 (Dienstgeberkündigung)
Es gebührt Urlaubsersatzleistung für 20 Werktage (8/12).
Lieben Dank schon jetzt für Eure Hilfe
Sabine
Proposed translations
(Italian)
4 +2 | anno di riferimento | Daniela Carbini (X) |
3 | periodo di ferie annuali | Giovanni Pizzati (X) |
Proposed translations
+2
45 mins
Selected
anno di riferimento
Ti propongo questa soluzione.
Vedi link. Ciao!
Vedi link. Ciao!
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank an alle fleißigen Helfer. Vielen Dank auch an Gabriele, die die Antwort mit dem Link eigentlich zuerst gefunden hat, (aber als "note" kann ich leider nicht "graden") Liebe Grüße
Sabine"
5 hrs
periodo di ferie annuali
ferie, congedo, aspettativa, ma qui per me sono ferie.
Discussion
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lang=it&ihmlang=...
(Urlaubsjahr, Kalenderjahr usw.) LG, Gabi