Aug 5, 2013 12:11
11 yrs ago
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German term

Festsetzungsverjährung

German to Romanian Law/Patents Law: Taxation & Customs
Apare intr-o "Anhhoerung zur nachtraeglichen Erhebung von Maut"

Die Festsetzungsverjaehrung der LKW-Maut tritt vier Jahre nach Ablauf des Jahres ein, in dem die Benutzung der mautpflichtigen Strasse stattgefunden hat.
References
Creifelds

Discussion

Bernd Müller (X) Aug 7, 2013:
Uf, specialiştii ăştia ... lipsă!!!!! Uf, specialiştii ăştia ... lipsă!!!!!
Bernd Müller (X) Aug 5, 2013:
Dificil! Mai ales că este un concept juridic germ Dificil! Mai ales că este un concept juridic german care eventual/ probabil chiar nu apare în (multe) alte legislații FISCALE!

Deci e ceva de genul "termenului de prescripţie" de a emite o decizie/ fixa un impozit etc., o taxă de "Maut" ...
Bernd Müller (X) Aug 5, 2013:
© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht,
6) Steuerrecht: Im Gegensatz zum Zivilrecht führt der Eintritt der Verjährung im Steuerrecht stets dazu, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unabhängig davon erlöschen, ob der Eintritt der Verjährung vom Begünstigten geltend gemacht wird oder nicht (§47 AO). Das gilt sowohl für die Ansprüche des Fiskus als auch für Steuererstattungs- und Vergütungsansprüche des Steuerbürgers. Die Abgabenordnung unterscheidet zwischen Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung. Festsetzungsverjährung bewirkt, dass nach Ablauf der Festsetzungsfrist eine Steuer nicht mehr festgesetzt werden darf (hierzu: Festsetzungsfrist im Besteuerungsverfahren). Zahlungsverjährung hat zur Folge, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist eine festgesetzte Steuer nicht mehr erhoben werden darf (§232 AO). Sie erstreckt sich auch auf Ansprüche des Steuerpflichtigen, z.B. auf Erstattung einer Steuer. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre (§228 S.2 AO) und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch erstmals fällig geworden ist (§229 Abs.1 AO).

© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2004 [CD-ROM].

Proposed translations

17 hrs
Selected

termen de prescripţie a dreptului fiscului de a emite/ modifica o decizie de impozit , o taxă ...

Poate se mai poate prescurta, de către specialişti!

Specificare, obligatorie: "în Germania"

fiscului = autorităţilor financiare etc.
Something went wrong...
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Reference comments

1 hr
Reference:

Creifelds

Zum ersten Treffer

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Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung
Rechtswörterbuch
18. Auflage 2004


Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung

(steuerl.) ®Verjährung (11). Die Festsetzungsfrist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Ist auf Grund einer gesetzlicher Vorschrift oder aufgrund einer Aufforderung des Finanzamts, eine ®Steuererklärung, eine ®Steueranmeldung oder eine Anzeige/Antrag einzureichen, beginnt die Frist mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese eingereicht wurde (§ 170 II, III AO). Unabhängig hiervon beginnt die Festsetzungsfrist spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Dies gilt nicht für ®Zölle und ®Verbrauchsteuern. Für die ®Erbschaftsteuer gelten Sonderregelungen (§ 170 V AO). Für die Wahrung der Frist genügt es, wenn der ®Steuerbescheid den Bereich des für die Festsetzung zuständigen Finanzamts verlassen hat bzw. wenn bei öffentlicher Zustellung der Steuerbescheid oder eine Benachrichtigung ausgehändigt wird. Der Ablauf der F. kann gehemmt werden; ®Ablaufhemmung.
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