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German translation: Mängelrügeobliegenheit (Untersuchungspflicht)

07:40 Jul 27, 2015
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s) / AGB
English term or phrase: actively researched
Es geht um Verkaufsbedingungen eines Lieferanten für Medizinprodukte. Unter Duty to Examine heißt es:

(1) Upon receipt, the Customer or a forwarder accepting the goods on behalf of the Customer must examine the goods immediately and report immediately but no later than 14 days in writing any defects identifiable during the examination (“obvious defects”) .
(2) Defects which cannot be identified in the course of a proper examination pursuant to the preceding paragraph (1) (defects which are “not obvious” / “hidden” defects) shall be *actively researched* by the Customer and reported in writing within 14 days after discovery.

Ich verstehe hier, dass *actively* nicht wirklich. Der Kunde untersucht die verstecken Mängel aktiv? Er sucht aktiv nach versteckten Mängeln? Er geht diesen Mängeln tatkräftig hinterher ;-)

Oder ist actively hier im Sinne von "im Einsatz". Also, wenn das Produkt in der Praxis eingesetzt wird, weil man erst da diese Mängel bemerken kann? Bisschen weit hergeholt vielleicht?

TIA
Katja Schoone
Germany
Local time: 08:37
German translation:Mängelrügeobliegenheit (Untersuchungspflicht)
Explanation:
This is B2B, no consumer business, hence with different obligations.

If you google for these terms you'll find scores of references.

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Note added at 22 Stunden (2015-07-28 06:30:51 GMT)
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Es gibt
- offenkundige Mängel
- durch Untersuchung erkennbare Mängel
- verborgene oder verdeckte Mängel, die auch durch ordnungsgemäße Untersuchung nicht erkennbar sind
-> unverzügliche Rüge nach Entdeckung. z.B. Reklamation

Dein Textbeispiel:
shall be *actively researched* by the Customer and reported in writing within 14 days after discovery.

Der Käufer unterliegt einer Mängelrügeobliegenheit.

... der Käufer ist verpflichtet, die Produkte auf verborgene / verdeckte Mängel zu untersuchen (zu überprüfen) und diese - sofern vorhanden - innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

...der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf verborgene / verdeckte Mängel zu prüfen und diese dem Verkäufer im Rahmen einer Mängelrüge anzuzeigen.

siehe auch
http://www.bwl-wissen.net/definition/maengelruege

... der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer auf verborgene / verdeckte Mängel zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen Anzeige zu machen.

siehe auch
http://www.juraforum.de/lexikon/ruegepflicht
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Barbara Schmidt, M.A. (X)
Germany
Local time: 08:37
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Summary of answers provided
3aktiv suchen
Regina Eichstaedter
3Mängelrügeobliegenheit (Untersuchungspflicht)
Barbara Schmidt, M.A. (X)


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Answers


6 mins   confidence: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5
aktiv suchen


Explanation:
nach Defekten, die nicht offensichtlich sind, muss aktiv gesucht werden - also der Kunde darf nicht hinterher kommen und sagen: Der Mangel war nicht sichtbar bei der Lieferung, ich hab ihn erst nach 4 Monaten bemerkt....

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Note added at 30 mins (2015-07-27 08:10:45 GMT)
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Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen, nicht sofort erkennbare Schäden die man erst nach der Wareneingangsprüfung erkennt, sind innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen - im Deutschen ist diese "aktive Suche" vielleicht am ehesten mit einer Wareneingangsprüfung gleichzusetzen, die sofort nach der Lieferung stattfindet (aber nicht im Moment der Lieferung durch "In-Augenscheinnahme")

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Note added at 37 mins (2015-07-27 08:18:13 GMT)
--------------------------------------------------

Punkt 1 betrifft die Warenannahme, da wird eigentlich nur kontrolliert, ob die Verpackung unbeschädigt ist, während der Lieferant auf die Unterschrift wartet...

--------------------------------------------------
Note added at 39 mins (2015-07-27 08:19:47 GMT)
--------------------------------------------------

Da es um einen Vertrag zwischen Lieferant und Kunden geht, glaube ich nicht, dass im deutschen Vertragsrecht sowas zu finden ist, nur eben die Wareneingangsprüfung

Regina Eichstaedter
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Notes to answerer
Asker: Danke dir. Die Wareneingangsprüfung ist aber m. E. die in Ziff. 1 beschrieben Untersuchung und daher nicht die in Ziff. 2 beschriebene "aktive Suche". Und ich habe einfach den Begriff "aktive Suche" noch in keinem Vertrag gelesen. Da gibt es doch bestimmt im deutschen Vertragsrecht irgendeinen Fachbegriff dafür.

Asker: Ok, danke.

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2 hrs   confidence: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5
Mängelrügeobliegenheit (Untersuchungspflicht)


Explanation:
This is B2B, no consumer business, hence with different obligations.

If you google for these terms you'll find scores of references.

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Note added at 22 Stunden (2015-07-28 06:30:51 GMT)
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Es gibt
- offenkundige Mängel
- durch Untersuchung erkennbare Mängel
- verborgene oder verdeckte Mängel, die auch durch ordnungsgemäße Untersuchung nicht erkennbar sind
-> unverzügliche Rüge nach Entdeckung. z.B. Reklamation

Dein Textbeispiel:
shall be *actively researched* by the Customer and reported in writing within 14 days after discovery.

Der Käufer unterliegt einer Mängelrügeobliegenheit.

... der Käufer ist verpflichtet, die Produkte auf verborgene / verdeckte Mängel zu untersuchen (zu überprüfen) und diese - sofern vorhanden - innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

...der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf verborgene / verdeckte Mängel zu prüfen und diese dem Verkäufer im Rahmen einer Mängelrüge anzuzeigen.

siehe auch
http://www.bwl-wissen.net/definition/maengelruege

... der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer auf verborgene / verdeckte Mängel zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen Anzeige zu machen.

siehe auch
http://www.juraforum.de/lexikon/ruegepflicht


    https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4ngelr%C3%BCgeobliegenheit_beim_Handelskauf
    https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4ngelr%C3%BCgeobliegenheit_beim_Handelskauf
Barbara Schmidt, M.A. (X)
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Asker: ok, and how do I fit it into my context?

Asker: Vielen Dank!

Asker: Meine Lösung jetzt, siehe Diskussionsbereich.

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