Glossary entry

German term or phrase:

gu-zuschlag

Polish translation:

narzut generalnego wykonawcy

Added to glossary by Piotr Hasny
Jul 7, 2020 17:08
4 yrs ago
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German term

GU-Zuschlag

German to Polish Bus/Financial Accounting rozliczenie usług budowlanych (konstrukcje stalowe)
Der Einbehalt der in Rechnung gestellten Aufwendungen ist auch der Höhe nach angemessen. Im Einzelnen werden folgende Positionen - in Summe 16.856,08 € - in Abzug gebracht:
[...]
XY mmss GmbH: 5.349,63 € aus der Gesamtrechnung in Höhe von 9.808,73 €.
Im Einzelnen: Rechnungsnummer 20040365 und Regiestundenberichte 9050 (191,00 €), 9049 (307,50 €), 9048 (163,50 €), 9047 (1.415,30 €), 9046 (969,00 €), 12326 (1.230,00 €), 12328 (124,50 €), 12329 (662,00 €), zzgl. 10% GU-Zuschlag, dieser zu ca. 38% angesetzt, (286,83 €).

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Aug 27, 2020 12:12: Piotr Hasny Created KOG entry

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narzut generalnego wykonawcy

Patrz:
Als Nachteil der Generalunternehmervergabe wird häufig ein höheres Preisniveau angegeben. Zweifellos benötigt der Generalunternehmer eine zusätzliche Vergütung für seine Koordinierungsleistungen. In der Regel wird der Generalunternehmer daher die Preise der von ihm beauftragten Subunternehmer durch einen so genannten GU-Zuschlag beaufschlagen. Häufig wird angegeben, dass der GU-Vertrag durch diesen Zuschlag zwischen 10 % und 15 % teurer wäre als die Vergütung, die sich aus der Summe aller Verträge an einzelne Unternehmer ergibt.
Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Generalunternehmer

oraz:

GU-Zuschlag: Muss er aus anrechenbaren Kosten herausgerechnet werden ?
Nach Ansicht des OLG Köln kann ein Architekt im Falle einer GU (GÜ)-Beauftragung dessen Pauschalfestpreis nicht insgesamt als anrechenbare Kosten seiner Honorarberechnung zu Grunde legen. Der Pauschalpreis ist aufzugliedern, ein GU-Zuschlag (Regiekosten) ist herauszurechnen.
[...]
Uneinheitlich wurde demgegenüber bisher die Frage beurteilt, ob und inwieweit der Architekt im Rahmen der Aufgliederung des Pauschalpreises auch einen sogenannten GU-Zuschlag für Regiekosten abzusetzen hat. Gegen eine erforderliche Absetzung wurde argumentiert, dass es sich lediglich um einen Aufschlag der bei dem GU durch Einzelvergabe entstehenden Baukosten handele und dieser selbst zu den Baukosten gem. DIN 276, nicht aber zu den Baunebenkosten gehöre
[...]
Beispiel
(nach OLG Köln , Urt. v. 25.07.2002 - 8 U 86/01; Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschluss vom 26.06.2003 (VII ZR 450/02)
Ein Architekt errechnet von ihm erbrachte Leistungsphasen 5 bis 7 für die Modernisierung eines Mehrfamilienhauses ab. Als anrechenbare Kosten legt er den Pauschalfestpreis i.H.v. rd. DM 590.000,00 netto des seitens des Bauherrn beauftragten Generalunternehmers zu Grunde. Die Bauherren sind der Ansicht, dass der Honoraranspruch des Architekten mangels erforderlicher Aufgliederung der anrechenbaren Kosten nicht prüfbar und damit nicht fällig sei.

Das OLG Köln folgt der Ansicht der Bauherren und hält die eingereichte Schlussrechnung für nicht prüfbar (womit der Anspruch nicht fällig ist und die Honorarklage abgewiesen wird;vgl. Tipps & Mehr/ .. / Honorarklage, dort unter III.). Der zwischen Bauherrn und GU (GÜ) vereinbarte Pauschalpreis sei aufzugliedern, nicht anrechenbare Kosten gem. § 10 V HOAI müssten herausgerechnet werden. Hierzu gehören nach Ansicht des OLG Köln neben den Baunebenkosten i.S.d. Kostengruppe 7 gem. DIN 276 insbesondere auch die Regiekosten des GU für die Koordination der erforderlichen Subunternehmer.
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