Glossary entry

Dutch term or phrase:

naar de keuze van verzekerde

German translation:

nach Wahl des Versicherten

Added to glossary by Gideon van Zoest
Aug 11, 2004 19:40
19 yrs ago
1 viewer *
Dutch term

naar de keuze van verzekerde

Dutch to German Bus/Financial Insurance
Geschillen die voortvloeien uit deze verzekeringsovereenkomst kunnen worden voorgelegd aan: (..)
- de bevoegde rechter in Nederland naar de keuze van verzekerde

Discussion

Non-ProZ.com Aug 11, 2004:
Wahl oder Wohnort? Versicherungschinesisch?
Echt die Wahl hat der VN doch nicht, er kein doch kein Gericht ausw�hlen.
Das Gericht seines Wohnsitzes w�hlt ihn doch aus.


Proposed translations

22 mins
Selected

nach Wahl des Versicherten

Streitigkeiten, die sich dieser Versicherungsvereinbarung ergeben, können einem (dem) zuständigen/befugten Richter, nach freier Wahl des Versicherten (d. versicherten Teilnehmers), vorgelegt werden.

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Note added at 23 mins (2004-08-11 20:04:20 GMT)
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...., die sich AUS dieser V. .....

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Note added at 43 mins (2004-08-11 20:24:08 GMT)
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Das Gericht wird bestimmt die Initiative nicht ergreifen und wird ihn also nicht wählen. Wenn der Versicherte sich beschweren möchte, so hat er also selbst die entsprechenden Rechtsschritte in die Wege zu leiten. Ob das Gericht dann einen Gerichtsstand festlegt, ist dann natürlich wieder ein weiterer Schritt. Denn zuständig könnte sowohl das Gericht im Wohnort des Versicherten sein, allerdings auch das Gericht in dem Ort, wo die Versicherungsgesellschaft ihren Hauptsitz hat. Tja... ich bin leider kein Jurist...
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke. Fuer mich war nur verwirrend, dass ich in der Praxis nur Leute erlebt habe, die an ihrem Wohnort prozessieren wollten, wenn sie die Wahl haben. Und sich dann eben nicht das Gericht aussuchen können. "
+2
15 mins

nach Wahl des Versicherten

Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Versicherungsvertrag ergeben, können anhängig gemacht werden vor:
- dem zuständigen Gericht in den Niederlanden nach Wahl des Versicherten

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Note added at 45 mins (2004-08-11 20:26:05 GMT)
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Nach Wahl des Versicherten sind entweder die Gerichte am Wohnort der versicherten Person oder am Sitz der Versicherung zuständig.

Für die Ungläubigen:
http://www.oberhaensli.com/html/Pdffiles/UBS_Best_12_03_D.pd...
http://www.viseca.ch/html/de/images/kreditkarten/Vers_best_1...
Peer comment(s):

agree ------ (X)
2 mins
agree Gideon van Zoest : Na, da sind wir beide wirklich auf das gleiche gekommen!
9 mins
Dan zal het wel kloppen :-)
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