Glossary entry (derived from question below)
Dutch term or phrase:
naar de keuze van verzekerde
German translation:
nach Wahl des Versicherten
Added to glossary by
Gideon van Zoest
Aug 11, 2004 19:40
19 yrs ago
1 viewer *
Dutch term
naar de keuze van verzekerde
Dutch to German
Bus/Financial
Insurance
Geschillen die voortvloeien uit deze verzekeringsovereenkomst kunnen worden voorgelegd aan: (..)
- de bevoegde rechter in Nederland naar de keuze van verzekerde
- de bevoegde rechter in Nederland naar de keuze van verzekerde
Proposed translations
(German)
4 | nach Wahl des Versicherten | Gideon van Zoest |
4 +2 | nach Wahl des Versicherten | Marian Pyritz |
Proposed translations
22 mins
Selected
nach Wahl des Versicherten
Streitigkeiten, die sich dieser Versicherungsvereinbarung ergeben, können einem (dem) zuständigen/befugten Richter, nach freier Wahl des Versicherten (d. versicherten Teilnehmers), vorgelegt werden.
--------------------------------------------------
Note added at 23 mins (2004-08-11 20:04:20 GMT)
--------------------------------------------------
...., die sich AUS dieser V. .....
--------------------------------------------------
Note added at 43 mins (2004-08-11 20:24:08 GMT)
--------------------------------------------------
Das Gericht wird bestimmt die Initiative nicht ergreifen und wird ihn also nicht wählen. Wenn der Versicherte sich beschweren möchte, so hat er also selbst die entsprechenden Rechtsschritte in die Wege zu leiten. Ob das Gericht dann einen Gerichtsstand festlegt, ist dann natürlich wieder ein weiterer Schritt. Denn zuständig könnte sowohl das Gericht im Wohnort des Versicherten sein, allerdings auch das Gericht in dem Ort, wo die Versicherungsgesellschaft ihren Hauptsitz hat. Tja... ich bin leider kein Jurist...
--------------------------------------------------
Note added at 23 mins (2004-08-11 20:04:20 GMT)
--------------------------------------------------
...., die sich AUS dieser V. .....
--------------------------------------------------
Note added at 43 mins (2004-08-11 20:24:08 GMT)
--------------------------------------------------
Das Gericht wird bestimmt die Initiative nicht ergreifen und wird ihn also nicht wählen. Wenn der Versicherte sich beschweren möchte, so hat er also selbst die entsprechenden Rechtsschritte in die Wege zu leiten. Ob das Gericht dann einen Gerichtsstand festlegt, ist dann natürlich wieder ein weiterer Schritt. Denn zuständig könnte sowohl das Gericht im Wohnort des Versicherten sein, allerdings auch das Gericht in dem Ort, wo die Versicherungsgesellschaft ihren Hauptsitz hat. Tja... ich bin leider kein Jurist...
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke. Fuer mich war nur verwirrend, dass ich in der Praxis nur Leute erlebt habe, die an ihrem Wohnort prozessieren wollten, wenn sie die Wahl haben. Und sich dann eben nicht das Gericht aussuchen können.
"
+2
15 mins
nach Wahl des Versicherten
Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Versicherungsvertrag ergeben, können anhängig gemacht werden vor:
- dem zuständigen Gericht in den Niederlanden nach Wahl des Versicherten
--------------------------------------------------
Note added at 45 mins (2004-08-11 20:26:05 GMT)
--------------------------------------------------
Nach Wahl des Versicherten sind entweder die Gerichte am Wohnort der versicherten Person oder am Sitz der Versicherung zuständig.
Für die Ungläubigen:
http://www.oberhaensli.com/html/Pdffiles/UBS_Best_12_03_D.pd...
http://www.viseca.ch/html/de/images/kreditkarten/Vers_best_1...
- dem zuständigen Gericht in den Niederlanden nach Wahl des Versicherten
--------------------------------------------------
Note added at 45 mins (2004-08-11 20:26:05 GMT)
--------------------------------------------------
Nach Wahl des Versicherten sind entweder die Gerichte am Wohnort der versicherten Person oder am Sitz der Versicherung zuständig.
Für die Ungläubigen:
http://www.oberhaensli.com/html/Pdffiles/UBS_Best_12_03_D.pd...
http://www.viseca.ch/html/de/images/kreditkarten/Vers_best_1...
Peer comment(s):
agree |
------ (X)
2 mins
|
agree |
Gideon van Zoest
: Na, da sind wir beide wirklich auf das gleiche gekommen!
9 mins
|
Dan zal het wel kloppen :-)
|
Discussion
Echt die Wahl hat der VN doch nicht, er kein doch kein Gericht ausw�hlen.
Das Gericht seines Wohnsitzes w�hlt ihn doch aus.