Jul 1, 2004 21:08
20 yrs ago
English term

vulnerable or revocation

English to German Law/Patents Law: Patents, Trademarks, Copyright
Please note that we have not considered it necessary to investigate whether these rights are actually in force or whether they are ***vulnerable or revocation***.

Vermutlich ein Tippfehler, leider ist es zu spät zum Nachfragen beim Kunde. Was meint ihr? "vulnerable or revoked" oder "vulnerable for revocation" (eigentlich doch "to" !? Autor ist mit Sicherheit englischer Muttersprachler)

Falls Letzteres, so wäre ich auch für eine gute Übersetzung dankbar.

Discussion

Non-ProZ.com Jul 1, 2004:
Nichtigkeit Interessant. In der Literatur, die ich als Paralleltext f�r diese �bersetzung herangezogen habe, wird s�uberlich zwischen einem *Widerruf* des Patents und einer *Nichtigkeitserkl�rung* unterschieden. Beides ist wohl m�glich. Und das Langenscheidt W�rterbuch Wirtschaft macht "revocation" zu "Widerruf" und "nullification" zu "Nichtigkeitserkl�rung". Was sagt da denn der Dietl? Die Formulierung gef�llt mir aber gut!
Non-ProZ.com Jul 1, 2004:
rights ... Es sind Patentrechte. Zwei Patente und ein Gebrauchsmodell.
Non-ProZ.com Jul 1, 2004:
zur �bersetzung Noch mehr Kontext: Dem Autor wurde mit einer Patentrechtsklage gedroht. Er setzt sich zur Wehr mit dem Argument, dass die zitierten deutschen Patente nicht in den UK gelten, er aber nur in den UK verkauft hat, und er es deshalb gar nicht f�r notwendig erachtet hat, zu pr�fen, ob die deutschen Patente �berhaupt an sich g�ltig sind.

Mir erscheint "leicht widerrufbar" da etwas schwach.

Proposed translations

+2
25 mins
Selected

ggfs. widerrufen/zurückgenommen/entzogen/ werden können

Ich würde die Wahl des Verbs davon abhängig machen, worum genau es sich bei diesen "rights" handelt, z.B. Rechte oder Befugnisse;

eine alternative Formulierung: ... oder ob die Möglichkeit eines Widerrufs/einer Rücknahme/eines Entzugs ...besteht.

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Note added at 29 mins (2004-07-01 21:38:06 GMT)
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Ich hab gerade Ihren Zusatz gelesen. Da es sich um ein Patent handelt, wäre der richtige Ausdruck: Nichtigkeit -

\"...oder ob sie ggfs. für nichtig erklärt werden können.\"

Dietl/Lorenz: \"revocation ...(PatR) Nichtigerklärung\"

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Note added at 59 mins (2004-07-01 22:07:57 GMT)
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Hallo Tobias, Dietl gibt auch unter \"nullity action against a patent\" an: \"AM: (für amerikanisch) Klage auf Nichtigkeit eines Patents\".

Ich hab mal eben ein paar Webseiten untersucht. Der Unterschied könnte darin bestehen, dass \"Widerruf\" eine Nichtigerklärung seitens des betreffenden Patentamtes betrifft und Nichtigkeitsklage oder Klage auf Nichtigerklärung eine Nichtigerklärung durch ein Gericht betrifft.

Aus Ihrem Kontext ergibt sich vielleicht, ob das Wort \"revocation\" in dem speziellen Sinn des Widerrufs durch die Patentbehörde gemeint ist oder generell als Nichtigerklärung.
Peer comment(s):

agree Regina Seelos (X)
5 mins
agree Andrea Pate-Cazal (X) : how about "Aberkennung des Patents"?
2 hrs
The terms of art regarding patents are either Widerruf or Nichtigerklärung (see Patentgesetz); "Aberkennung" is not a term of art with regard to patents.
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke für die ausführliche Beratung."
16 mins

leicht widerrufbar


ich gehe davon aus, dass *vulnerable to revocation* gemeint ist
Something went wrong...
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