Jul 1, 2004 21:08
20 yrs ago
English term
vulnerable or revocation
English to German
Law/Patents
Law: Patents, Trademarks, Copyright
Please note that we have not considered it necessary to investigate whether these rights are actually in force or whether they are ***vulnerable or revocation***.
Vermutlich ein Tippfehler, leider ist es zu spät zum Nachfragen beim Kunde. Was meint ihr? "vulnerable or revoked" oder "vulnerable for revocation" (eigentlich doch "to" !? Autor ist mit Sicherheit englischer Muttersprachler)
Falls Letzteres, so wäre ich auch für eine gute Übersetzung dankbar.
Vermutlich ein Tippfehler, leider ist es zu spät zum Nachfragen beim Kunde. Was meint ihr? "vulnerable or revoked" oder "vulnerable for revocation" (eigentlich doch "to" !? Autor ist mit Sicherheit englischer Muttersprachler)
Falls Letzteres, so wäre ich auch für eine gute Übersetzung dankbar.
Proposed translations
(German)
4 +2 | ggfs. widerrufen/zurückgenommen/entzogen/ werden können | Beate Boudro (X) |
3 | leicht widerrufbar | Mag. Sabine Senn |
Proposed translations
+2
25 mins
Selected
ggfs. widerrufen/zurückgenommen/entzogen/ werden können
Ich würde die Wahl des Verbs davon abhängig machen, worum genau es sich bei diesen "rights" handelt, z.B. Rechte oder Befugnisse;
eine alternative Formulierung: ... oder ob die Möglichkeit eines Widerrufs/einer Rücknahme/eines Entzugs ...besteht.
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Note added at 29 mins (2004-07-01 21:38:06 GMT)
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Ich hab gerade Ihren Zusatz gelesen. Da es sich um ein Patent handelt, wäre der richtige Ausdruck: Nichtigkeit -
\"...oder ob sie ggfs. für nichtig erklärt werden können.\"
Dietl/Lorenz: \"revocation ...(PatR) Nichtigerklärung\"
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Note added at 59 mins (2004-07-01 22:07:57 GMT)
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Hallo Tobias, Dietl gibt auch unter \"nullity action against a patent\" an: \"AM: (für amerikanisch) Klage auf Nichtigkeit eines Patents\".
Ich hab mal eben ein paar Webseiten untersucht. Der Unterschied könnte darin bestehen, dass \"Widerruf\" eine Nichtigerklärung seitens des betreffenden Patentamtes betrifft und Nichtigkeitsklage oder Klage auf Nichtigerklärung eine Nichtigerklärung durch ein Gericht betrifft.
Aus Ihrem Kontext ergibt sich vielleicht, ob das Wort \"revocation\" in dem speziellen Sinn des Widerrufs durch die Patentbehörde gemeint ist oder generell als Nichtigerklärung.
eine alternative Formulierung: ... oder ob die Möglichkeit eines Widerrufs/einer Rücknahme/eines Entzugs ...besteht.
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Note added at 29 mins (2004-07-01 21:38:06 GMT)
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Ich hab gerade Ihren Zusatz gelesen. Da es sich um ein Patent handelt, wäre der richtige Ausdruck: Nichtigkeit -
\"...oder ob sie ggfs. für nichtig erklärt werden können.\"
Dietl/Lorenz: \"revocation ...(PatR) Nichtigerklärung\"
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Note added at 59 mins (2004-07-01 22:07:57 GMT)
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Hallo Tobias, Dietl gibt auch unter \"nullity action against a patent\" an: \"AM: (für amerikanisch) Klage auf Nichtigkeit eines Patents\".
Ich hab mal eben ein paar Webseiten untersucht. Der Unterschied könnte darin bestehen, dass \"Widerruf\" eine Nichtigerklärung seitens des betreffenden Patentamtes betrifft und Nichtigkeitsklage oder Klage auf Nichtigerklärung eine Nichtigerklärung durch ein Gericht betrifft.
Aus Ihrem Kontext ergibt sich vielleicht, ob das Wort \"revocation\" in dem speziellen Sinn des Widerrufs durch die Patentbehörde gemeint ist oder generell als Nichtigerklärung.
Peer comment(s):
agree |
Regina Seelos (X)
5 mins
|
agree |
Andrea Pate-Cazal (X)
: how about "Aberkennung des Patents"?
2 hrs
|
The terms of art regarding patents are either Widerruf or Nichtigerklärung (see Patentgesetz); "Aberkennung" is not a term of art with regard to patents.
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke für die ausführliche Beratung."
16 mins
leicht widerrufbar
ich gehe davon aus, dass *vulnerable to revocation* gemeint ist
Discussion
Mir erscheint "leicht widerrufbar" da etwas schwach.