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Jan 9, 2013 09:49
11 yrs ago
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French term

direction autorisée

Not for points French to German Bus/Financial Finance (general) Organes de direction d'un établissement financier
Bonjour,

dans une circulaire de la Commission de Surveillance du Secteur Financier (Luxembourg) que je dois traduire du français vers l'allemand, je trouve le terme de "direction autorisée" qui me pose problème.

Je l'ai d'abord traduit par "handlungsbefugte Leitung", en attendant de trouver mieux.
Il s'agit des instances de direction d'une banque. Je traduirais ce terme plutôt par "Geschäftsführung".

En fait, c'est plus la compréhension du terme en français que la traduction qui me pose problème. Pourquoi direction "autorisée"? Il est normal qu'une direction soit autorisée à agir/à prendre des décisions pour et au nom de la banque qu'elle dirige, non?

À moins que ce terme ne désigne autre chose...

Quelqu'un aurait-il une idée? Merci
Change log

Feb 6, 2013 12:53: HollyAnn changed "Language pair" from "French to German" to "German to French"

Feb 6, 2013 12:53: HollyAnn changed "Language pair" from "German to French" to "French to German"

Discussion

HollyAnn (asker) Jan 11, 2013:
Fußnote Müsste man eigentlich. Aber da ich nicht für die CSSF übersetze, sondern für den eigenen Arbeitgeber, der den Inhalt des Rundschreibens intern umsetzen muss, bin ich dafür nicht zuständig. Aber ich könnte die Anregung ja mal an die CSSF weitergeben...
Schönes Wochenende! :o)
Andrea Hauer Jan 11, 2013:
PS. Danke, HollyAnn für die Rückmeldung!
Allerdings müsste man irgendwie natürlich kenntlich machen, was sich dahinter genau verbirgt, da es sich ja um ein in den Rundschreiben definierten Begriff handelt (vllt. durch Fußnote?)
HollyAnn (asker) Jan 10, 2013:
ermächtigte Geschäftsleitung Hallo Andrea,
super, das ist es! Vielen lieben Dank!
Ich übersetze ein CSSF-Rundschreiben, das bisher nur als Entwurf besteht und daher noch nicht veröffentlicht wurde. In dem Dokument ist der Begriff leider nicht erklärt. Der Verfasser ist anscheinend davon ausgegangen, dass jedermann weiß, was gemeint ist.
Andrea Hauer Jan 10, 2013:
Hallo :-) Ich denke, dass hier die ermächtigte Geschäftsleitung im Sinne des weiter unten von dleu zitierten CSSF-Rundschreibens aus dem Jahre 2012 gemeint ist. Welches CSSF-Rundschreiben übersetzt du denn da, dort müsste der (in dem zitierten Rundschreiben genau definierte) Begriff eigentlich erklärt/definiert sein?
HollyAnn (asker) Jan 9, 2013:
Ach so. :o) Ich hatte die Bemerkung nachträglich gepostet, weil ich dachte, dass mein vorheriger Beitrag vielleicht etwas zu ungenau ist und weil aus dem frz. Satz nicht hervorging, was vom Einlagensicherungsschutz alles betroffen ist. Ich wollte vermeiden, dass sich jemand die Mühe macht mir zu antworten, dann aber vielleicht daneben liegt weil meine Anfrage zu ungenau war. Nichts für ungut! :o)
dleu Jan 9, 2013:
Kein Problem Ich habe eben nicht auf den Bankjob so reagiet sondern auf die Bemerkung "Einlagensicherungsschutz betrifft nicht nur Fondsanlagen oder SICAV". Das wurde ja sonst nirgends erwähnt im Ausgangstext. ;-) Aber jetzt ist ja gut.
HollyAnn (asker) Jan 9, 2013:
Meine Erklärung war nicht als Kritik gedacht :o) Ich wollte mit der Erklärung, dass ich selbst in einer Bank arbeite, nicht sagen, dass ich es besser weiss, sondern dass ich den Ausdruck "direction autorisée" trotz Bankjob eben nie gehört habe. Die Luxemburger haben manchmal ihre eigenen Ausdrücke auf Französisch, die in Frankreich dann wieder ganz anders heißen. Im Zusammenhang mit Fonds werde ich mir die "bewilligte Fondsleitung" auf jeden Fall notieren, diesen Ausdruck werde ich sicher irgenwann noch benötigen. ;o)
Vielen lieben Dank jedenfalls für Ihre Mühe! Sie haben mir sehr geholfen! Vielen Dank an alle!
dleu Jan 9, 2013:
Okay, aber das habe ich ja auch nicht behauptet. Und darum auch meine Frage nach mehr Text, da ich es eben in diesem Zusammenhang schon mal gehört habe. ;-)
Habe jetzt noch diesen Link gefunden.
http://www.alpp.lu/uploads/109_cssf12-552.pdf
Und dann gleich unter
"Section 4.2.1 Responsabilité de la direction autorisée"

Dann wäre es ja wie schon gesagt die Geschäftsleitung/Geschäftsführung
HollyAnn (asker) Jan 9, 2013:
Hallo nochmal,

der Einlagensicherungsschutz betrifft nicht nur Fondsanlagen oder SICAV, sondern alle Einlagen, die ein Kunde bei einer Bank tätigen kann. Daher ist hier nicht nur die "bewilligte Fondsleitung" angesprochen. Ich arbeite selbst in einer Kapitalanlagenbank. Meinem Verständnis nach ist die Geschäftsführung für Umsetzung und Einhaltung rechtlicher Vorgaben verantwortlich. Nur habe ich die Bezeichnung "direction autorisée" bisher noch nie gehört, daher bin ich mir jetzt unsicher...
HollyAnn (asker) Jan 9, 2013:
Hallo,

es geht darum, dass die "direction autorisée" der Bank die Umsetzung und Einhaltung der von der CSSF eingeführten Bestimmungen bezüglich Einlagensicherungsschutz überwacht.

"La direction autorisée met en oeuvre, à travers des politiques et procédures internes écrites, l'ensemble des stratégies et principes directeurs du dispositif VUC."
dleu Jan 9, 2013:
Hallo Geht es hier wirklich um die Geschäftsführung der Bank? Könnten Sie den ganzen Satz reinstellen, falls vorhanden? Ich habe irgendwie noch die "bewilligte Fondsleitung" im Kopf. Aber das würde nur gehen, wenn es hier um die kollektiven Kapitalanlagen, resp. eine SICAV geht.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/951_31/a51.html

http://www.finma.ch/d/regulierung/Documents/finma-rs-2008-37...
http://www.finma.ch/d/regulierung/Documents/finma-rs-2008-37...

Reference comments

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Reference:

authorized management

schau mal hier, das ganze auf Englisch. Das authorized management taucht bereits im CSSF-Rundschreiben von 2007 auf:

http://www.brucherlaw.lu/index.php?id=75&L=1
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