Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
auteur du recours
German translation:
Rechtsmittelführer
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Jun 27, 2012 10:02
12 yrs ago
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French term
auteur du recours
French to German
Law/Patents
Law (general)
wobei es sich bei recours um eine "Contestation des mesures imposées ou recommandées par une commission de surendettement" handelt.
In der Schweiz gibt es "Einleger des Rechtsmittels"
aber in Deutschland ?????
In der Schweiz gibt es "Einleger des Rechtsmittels"
aber in Deutschland ?????
Proposed translations
(German)
4 +1 | Rechtsmittelführer | Claus Sprick |
Proposed translations
+1
7 hrs
Selected
Rechtsmittelführer
oder Rechtsbehelfsführer (weit weniger bekannt und gebräuchlich), je nachdem:
Eigentlich ist Rechtsbehelf der Oberbegriff und Rechtsmittel ein Unterfall, aber das weiß heute kaum noch ein Jurist. Die Besonderheit des *Rechtsmittels* (Berufung, Beschwerde, Revision) ist die, dass es den Fall in die nächste Instanz bringt (sog. Devolutiveffekt), die *anderen* Rechtsbehelfe (z.B. Einspruch, Widerspruch etc.) nicht: da entscheidet die gleiche Instanz erneut.
Das Begriffspaar Rechtsmitteführer / Rechtsmittelgegner ist im Sprachgebrauch der Gerichte absolut gängig, Rechtsbehelfsführer eher selten.
Wenn man den Rechtsbehelf genau bezeichnen kann, empfiehlt sich der entsprechende Begriff Berufungsführer, Beschwerdeführer usw.
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Note added at 8 Stunden (2012-06-27 18:11:46 GMT)
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Sehe soeben, dass der zweite Beispielsatz einen dicken Fehler enthält. Es muss auch dort natürlich *Beschwer* heißen und nicht Beschwerde - so wie es da steht ist es kompletter Unfug.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschwer
Eigentlich ist Rechtsbehelf der Oberbegriff und Rechtsmittel ein Unterfall, aber das weiß heute kaum noch ein Jurist. Die Besonderheit des *Rechtsmittels* (Berufung, Beschwerde, Revision) ist die, dass es den Fall in die nächste Instanz bringt (sog. Devolutiveffekt), die *anderen* Rechtsbehelfe (z.B. Einspruch, Widerspruch etc.) nicht: da entscheidet die gleiche Instanz erneut.
Das Begriffspaar Rechtsmitteführer / Rechtsmittelgegner ist im Sprachgebrauch der Gerichte absolut gängig, Rechtsbehelfsführer eher selten.
Wenn man den Rechtsbehelf genau bezeichnen kann, empfiehlt sich der entsprechende Begriff Berufungsführer, Beschwerdeführer usw.
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Note added at 8 Stunden (2012-06-27 18:11:46 GMT)
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Sehe soeben, dass der zweite Beispielsatz einen dicken Fehler enthält. Es muss auch dort natürlich *Beschwer* heißen und nicht Beschwerde - so wie es da steht ist es kompletter Unfug.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschwer
Example sentence:
8 1. Zulässigkeitsvoraussetzung eines Rechtsmittels nach der Zivilprozessordnung ist die Beschwer des Rechtsmittelführers, die nicht allein im Kostenpunkt bestehen darf.
Auch der Widerspruch gegen eine Baugenehmigung setzt eine aktuelle Beschwerde des Rechtsbehelfsführers voraus, ein Widerspruch gegen einen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt ist daher unzulässig
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Wunderbar. Vielen Dank"
Discussion