acompte, un acompte Akontozahlung

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Language pair:French to German
Definition / notes:Art. 87 Akontozahlung
(Art. 44 SBG)

1 Die Spielbanken leisten Akontozahlungen. Diese werden auf Grund der Quartalsabrechnungen unter Anwendung des Abgabesatzes der vorangehenden Abgabeperiode erhoben. Steht der Abgabesatz der vorangehenden Abgabeperiode nicht fest, so wird auf den von der Kommission geschätzten Satz für die laufende Abgabeperiode abgestellt.

2 Die Akontozahlungen sind 30 Tage nach dem Ende des Kalenderquartals fällig.

3 Die Akontozahlungen werden von der Kommission erhoben und sind direkt dem Bund abzuliefern.

4 Die geleisteten Akontozahlungen werden von der definitiv geschuldeten Abgabe abgezogen. Übersteigen die Akontozahlungen die geschuldete Abgabe, so wird der Überschuss an die Spielbank zurückerstattet, soweit er 5 Prozent des Bruttospielertrages der Spielbank übersteigt.
URL:http://www.admin.ch/ch/d/sr/935_521/a87.html
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