Glossary entry

English term or phrase:

joyriding

German translation:

unbefugte Ingebrauchnahme (eines Fahrzeugs)

Added to glossary by Stephanie Wloch
Aug 9, 2004 17:58
19 yrs ago
1 viewer *
English term

joyriding

English to German Bus/Financial Insurance
Versicherungsbedingungen (NL-NL)
Versicherter ist verpflichtet sofort Anzeige zu erstatten bei Diebstahl, "Joyriding" usw.

Bei LEO steht
1. Spritztour
2. unerlaubte Benutzung

Im Van Dale steht Spritztour mit einem eigens dafür gestohlenen Fahrzeug

Wolfman im DictForum:
"Ich kenne den Begriff ''joy ride'' als eine wilde Spritzfahrt mit einem (meistens geklauten) Auto, das man dann mit leerem Tank einfach stehen läßt"

Gibt es da noch einen griffigen Ausdruck?

Danke fürs Mitdenken!
Gruß Steffi

Proposed translations

+1
28 mins
Selected

unbefugte Ingebrauchnahme (eines Fahrzeugs)

See § 248 b StGB (German Criminal Code)
:)
Peer comment(s):

agree Marian Pyritz : stimmt nahezu, wollte aber noch meine gesammelten Werke loswerden...
35 mins
Danke, deine (weitergehende) Erklärung ist eine gute Ergänzung - ich habe "Ingebrauchnahme" dem Wortlaut des § 248 b StGB entnommen. Dort heißt es: "Wer ein Kfz gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, ..." ;-)
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke, Derek! Auch für den Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen. Ein dickes Dankeschöne auch an Marian für den Versicherungspassus. Ihr Ausdruck ist auch korrekt. Schade, dass die Punkte nicht gerecht verteilt werden können jetzt. "
7 mins

Gelegenheitsdiebstahl

Joy riding is stealing a car not for cash gain or stealing for ownership but purely for the pleasure of driving a car or for kicks.Once a young person gets the habit, it seems to be as incurable as being alcoholic or taking taking drugs. Even severe punishment by para-military groups does not stop some youngsters.Where the term 'joy riding came from I don't know; perhaps to make the distinction between it and theft for gain.
JGMcI

http://forum.leo.org/archiv/2004_01/30/20040130104222g_en.ht...

The crime of auto theft directly affects more people and crosses more jurisdictional borders than any other offence that law-enforcement deals with. Direct losses now are in the billions and rising. Auto theft has left the field of harmless 'joy-riding' which is now highly organised and profitable criminal activity that has international ramifications.
Der direkte Verlust wird jetzt schon über Billionen geschätzt und wächst täglich. Der Pkw-Diebstahl ist nicht mehr ein Gelegenheitsdiebstahl, ein sogenannter „JOY RIDE“. Die Gruppierungen heutzutage sind sehr gut organisiert, ihr Geschäft ist sehr gewinnbringend und sie verfügen über viele weltweite Verbindungen.
http://www.eb-iaati.org/who_we_are.htm#German
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+1
8 mins

Spritztour mit eigens dafür gestohlenem Fahrzeug

Joyriding can be used for Spritztour if it is just driving around for fun. In this case however, because it is an insurance document, I am assuming that the vehicle has actually been stolen
Peer comment(s):

agree Jonathan MacKerron : yo!
54 mins
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1 hr

unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

Eine Fahrzeugteilversicherung tritt bei den folgenden Gefahren ein:
Entwendung: Darunter sind Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch und Unterschlagung des Fahrzeugs zu verstehen...

Vom Diebstahl eines Kfz ist dessen unbefugter Gebrauch zu unterscheiden: Entscheidend hierbei ist die Zueignungsabsicht des Täters; handelt der Täter nicht in Zueignungsabsicht, indem er z.B. das Kfz nur wenige Stunden benutzen will, kommt § 248b zum Zuge...
Da es sich beim unbefugten Gebrauch überwiegend um Fälle mit bekanntem Täter handelt, ist bei diesen Vorgängen die Aufklärungsquote sehr hoch.


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Note added at 1 hr 9 mins (2004-08-09 19:07:14 GMT)
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Eine andere Beschreibung dafür wollte ich Euch nicht vorenthalten:

Gebrauchsanmaßung:
Straftat die sich gegen das Eigentum und die Gebrauchsberechtigung richtet, indem der Täter eine Sache gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt.
Im deutschen Strafrecht nur in zwei Fällen ausdrücklich bestraft:
In § 248b StGB für den unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern durch einen beliebigen Täter.
In § 290 StGB für den unbefugten Gebrauch von beliebigen Pfandsachen durch den Pfandleiher.
Daraus ergeben sich gravierende Strafbarkeitslücken, z.B. für den ziemlich häufig vorkommenden unberechtigten Gebrauch von Schuhen, was insbesondere aufgrund der Möglichkeit der Übertragung von Fußpilz, als besonders heimtückisch eingeordnet werden muß.
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