Sep 25, 2013 07:51
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French term
acte notarié
French to German
Law/Patents
Law (general)
Nach wie vor aus meinen Statuten einer internationalen Organisation. Hier geht es um das Thema Abstimmungen und Beschlussfähigkeit. Vorgängig wird geschrieben, dass jedes an einer Sitzung anwesende Mitglied maximal zwei Stimmrechtsvertretungen (per Vollmacht) übernehmen kann. Danach folgt dieser Satz:
En guise d’exception à la règle qui précède, un représentant votant peut agir pour le compte d’un nombre illimité d’autres Membres effectifs en vertu d’une procuration écrite, en plus de sa qualité de représentant votant de son propre Membre effecitf, si la loi exige *que les décisions du soient prises par le biais d’un acte notarié*.
Der englische Teilsatz lautet wie folgt:
... if the law requires that the decisions need to be taken by notarized deed.
Ich verstehe das inhaltlich nicht: Die Beschlüsse müssen durch notarielle Urkunde gefasst werden? Hm ... Vielen Dank für eure erhellenden Kommentare!
En guise d’exception à la règle qui précède, un représentant votant peut agir pour le compte d’un nombre illimité d’autres Membres effectifs en vertu d’une procuration écrite, en plus de sa qualité de représentant votant de son propre Membre effecitf, si la loi exige *que les décisions du soient prises par le biais d’un acte notarié*.
Der englische Teilsatz lautet wie folgt:
... if the law requires that the decisions need to be taken by notarized deed.
Ich verstehe das inhaltlich nicht: Die Beschlüsse müssen durch notarielle Urkunde gefasst werden? Hm ... Vielen Dank für eure erhellenden Kommentare!
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(German)
3 +1 | (hier: Beschlussfassung in Form einer) notariellen Urkunde | Claus Sprick |
Proposed translations
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40 mins
Selected
(hier: Beschlussfassung in Form einer) notariellen Urkunde
oder besser: notariell beurkundete Beschlussfassung.
Bei Kapitalgesellschaften nichts Ungewöhnliches, wenn in der Satzung generell vorgesehen (vgl. http://www.robertpapin.com/le-choix-de-la-structure-juridiqu... )
oder gesetzlich vorgeschrieben bei Beschlüssen, die (wie z.B. eine Kapitalerhöhung) zugleich eine Satzungsänderung darstellen, vgl.
http://www.tammtamm.de/kapitalerhoehung.htm I.1
Ein nationales Gesetz, das eine solche Form der Beschlussfassung in allen Fällen *vorschreibt*, ist mir allerdings nicht bekannt.
Wenn dies allerdings geschieht, soll hier offenbar der allgemeine Grundsatz gelten, dass nicht alle Stimmberechtigten gleichzeitig vor dem Notar erscheinen und zustimmen müssen, sondern dass einzelne Erschienene für (beliebig viele) andere Stimmberechtigte abstimmen können, sofern sie von diesen jeweils durch ebenfalls notarielle Vollmacht hierzu ermächtigt wurden. Hier soll die zahlenmäßige Beschränkung offenbar nicht gelten.
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Note added at 51 Min. (2013-09-25 08:42:51 GMT)
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Das setzt hier, wenn ich es richtig sehe, Einstmmigkeit voraus. "Abstimmen" heißt daher: der Beschlussvorlage zustimmen. Die notarielle Urkunde wird in der Praxis allerdings nicht die Beschlussvorlage und sodann ein Abstimmungsprotokoll enthalten, sondern dürfte etwa wie folgt lauten:
"Die Erschienenen zu 1) bis 5) sind die Gesellschafter der...
Sie beschließen: blablabla."
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Note added at 55 Min. (2013-09-25 08:47:01 GMT)
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oder halt:
die Erschienenen zu 1) und 2), der Erschienene zu 2) zugleich kraft notarieller Vollmacht handelnd für X, Y, und Z, erklären:
Wir und X, Y und Z sind die (einzigen) Gesellschafter der...
Wir beschließen hiermit:
Bei Kapitalgesellschaften nichts Ungewöhnliches, wenn in der Satzung generell vorgesehen (vgl. http://www.robertpapin.com/le-choix-de-la-structure-juridiqu... )
oder gesetzlich vorgeschrieben bei Beschlüssen, die (wie z.B. eine Kapitalerhöhung) zugleich eine Satzungsänderung darstellen, vgl.
http://www.tammtamm.de/kapitalerhoehung.htm I.1
Ein nationales Gesetz, das eine solche Form der Beschlussfassung in allen Fällen *vorschreibt*, ist mir allerdings nicht bekannt.
Wenn dies allerdings geschieht, soll hier offenbar der allgemeine Grundsatz gelten, dass nicht alle Stimmberechtigten gleichzeitig vor dem Notar erscheinen und zustimmen müssen, sondern dass einzelne Erschienene für (beliebig viele) andere Stimmberechtigte abstimmen können, sofern sie von diesen jeweils durch ebenfalls notarielle Vollmacht hierzu ermächtigt wurden. Hier soll die zahlenmäßige Beschränkung offenbar nicht gelten.
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Note added at 51 Min. (2013-09-25 08:42:51 GMT)
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Das setzt hier, wenn ich es richtig sehe, Einstmmigkeit voraus. "Abstimmen" heißt daher: der Beschlussvorlage zustimmen. Die notarielle Urkunde wird in der Praxis allerdings nicht die Beschlussvorlage und sodann ein Abstimmungsprotokoll enthalten, sondern dürfte etwa wie folgt lauten:
"Die Erschienenen zu 1) bis 5) sind die Gesellschafter der...
Sie beschließen: blablabla."
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Note added at 55 Min. (2013-09-25 08:47:01 GMT)
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oder halt:
die Erschienenen zu 1) und 2), der Erschienene zu 2) zugleich kraft notarieller Vollmacht handelnd für X, Y, und Z, erklären:
Wir und X, Y und Z sind die (einzigen) Gesellschafter der...
Wir beschließen hiermit:
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Comment: "Vielen Dank für diese Erklärung!"
Discussion
Ein nationales Gesetz, das eine solche Form der Beschlussfassung *vorschreibt*, ist mir allerdings nicht bekannt.
Wenn dies allerdings geschieht, soll hier offenbar der allgemeine Grundsatz gelten, dass nicht alle Stimmberechtigten gleichzeitig vor dem Notar erscheinen und zustimmen müssen, sondern dass einzelne Erschienene für (beliebig viele) andere Stimmberechtigte abstimmen können, sofern sie von diesen jeweils durch ebenfalls notarielle Vollmacht hierzu ermächtigt wurden. Hier soll die zahlenmäßige Beschränkung offenbar nicht gelten.