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Jan 9, 2010 23:38
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Spanish term

expediente depurador

Spanish to German Law/Patents Law: Contract(s) Haftungsklärung
In einem Bauleistungsvertrag wird festgelegt, dass der Unternehmer dafür zu Sorgen hat, dass er alle Risiken im Griff hat. Tut er dies nicht, hat der Auftraggeber das Recht, Zahlungen zurückzuhalten:

El CLIENTE podrá realizar retenciones en los pagos o no proceder a la devolución de las realizadas durante la tramitación de cualquier **expediente depurador** de responsabilidades por incumplimiento del Contrato o como consecuencia de las actas de sanción practicadas por la Administración.

Googelt man nach "expediente sancionador", findet sich dieser Ausdruck im zeitgeschichtlichen Zusammenhang (Säuberungen vor, während und nach der Francozeit usw.), und nichts scheint darauf hinzudeuten, dass es sich hierbei um einem gefestigten Begriff aus dem Verfahrensrecht handeln würde. Oder irre ich da?
Passt die Übersetzung "Verfahren zur Klärung der Haftung" oder gibt es einen passenderen Ausdruck dafür?
Vielen Dank im Voraus.

Discussion

Karlo Heppner Jan 11, 2010:
Na klar, null problema.
Daniel Gebauer (X) (asker) Jan 11, 2010:
@ Karlo stimmt. Jetzt sehe ich das auch. Das war ein Versehen, angesichts der Zeit um 00:38 h hoffentlich ein entschuldbares.
Karlo Heppner Jan 11, 2010:
Du selbst hast damit angefangen mit : "Googelt man nach "expediente sancionador"," ....
Daniel Gebauer (X) (asker) Jan 11, 2010:
@ Karlo von Hölzchen auf Stöckchen sozusagen (sagen wir im Rheinland dazu) ... gefragt hatte ich nach expediente depurador und weil im gegebenen Kontext noch "actas de sanción practicadas por la Admin" steht, hat Waltraud "a mayor abundamiento", wie es so schön heisst, darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Verwaltraudsstreitverfahren handelt. Nett oder? Pro-active heisst dass in den Powerpoints, die hier auch hin und wieder Anlass zu Kreativversuchen geben.
Karlo Heppner Jan 11, 2010:
Du fragst nach "expediente depurador ... de responsabilidades" und dann geht die Diskussion irgendwie mit "expediente sancionador" weiter. Bist du da irgendwie ausgeglitten?

(Verfahren zur) /während der Klärung der Haftungsfrage.
WMOhlert Jan 10, 2010:
Bitte nicht... ...versinken - du wirst noch gebraucht!
Daniel Gebauer (X) (asker) Jan 10, 2010:
@ Waltraud ich versinke in Ehrfurcht vor Deiner Fachkenntnis und danke Dir ganz herzlich!
WMOhlert Jan 10, 2010:
@Daniel - Verwaltungsstrafverfahren? ... gibt es im dt. Recht nicht, da es Art. 92 GG widerspricht.
Abgesehen davon geht es in deinem Text nicht um Straftaten sondern um "Ordnungswidrigkeiten", die in Verwaltungsentscheidungen zwangsweise (sancionar) durchgesetzt werden mittels Zwangsgeld, Ersatzvornahmen, unmittelbarer Zwang.
Wenn es das "Verwaltungsstrafverfahren" in dem Land deiner span. Vorlage gibt, würde ich eine Anm.d.Ü. machen.
Andrea Martínez Jan 10, 2010:
Danke Daniel, aber für eine zweite Bestätigung deines eigenen Vorschlags verdient man glaube ich keine Punkte :)
Daniel Gebauer (X) (asker) Jan 10, 2010:
@ Andrea danke für die Bestätigung. Stells ruhig als Antwort rein, wir haben noch ein paar Punkte vorrätig.
Andrea Martínez Jan 10, 2010:
Klärung der Haftung, genau! Das wollte ich gerade als Antwort einstellen, da habe ich bemerkt, es gibt schon eine Diskussion :)
Daniel Gebauer (X) (asker) Jan 10, 2010:
Danke Waltraud und einen schönen Sonntag noch! Aber ich würde für Verwaltungsstrafverfahren optieren wollen, mit Verlaub and all due respect.
WMOhlert Jan 10, 2010:
Verfahren zur Klärung der Haftung Finde ich in Ordnung.
"expediente sancionador" ist im Verwaltungsrecht das "Verwaltungsstreitverfahren". (Franco bleibt da außen vor... ;-)
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