Nacht- und Wochenendzuschlag bei der Polizei Thread poster: Sonja Schuberth-Kreutzer
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Liebe Mitleser, seit kurzem arbeite ich als Übersetzer für die Polizei. Ich komme dazu in die Polizeidirektion und werde nach Stundensatz bezahlt. Nun war ich neulich dort, als es ein paar Festnahmen gab, und da ich nun schonmal da war, wurde ich gleich zum Gesprächsdolmetschen verpflichtet. Das Ganze zog sich bis in die frühen Morgenstunden hin, so dass ich schließlich 21 Stunden am Stück (nur unterbrochen von hastiger Nahrungsaufnahme... See more Liebe Mitleser, seit kurzem arbeite ich als Übersetzer für die Polizei. Ich komme dazu in die Polizeidirektion und werde nach Stundensatz bezahlt. Nun war ich neulich dort, als es ein paar Festnahmen gab, und da ich nun schonmal da war, wurde ich gleich zum Gesprächsdolmetschen verpflichtet. Das Ganze zog sich bis in die frühen Morgenstunden hin, so dass ich schließlich 21 Stunden am Stück (nur unterbrochen von hastiger Nahrungsaufnahme dort gearbeitet habe. Nun meine Frage: Ich werde auf jeden Fall einen Wochenend- und/ oder Nachtzuschlag verlangen, aber ich weiß nicht, in welcher Höhe. Welchen Prozentsatz haltet ihr für angemessen? ▲ Collapse | | | | unterschiedlich | Oct 11, 2004 |
Hallo Sonja, normalerweise bekommst Du von der Polizei (in Sachsen ist es zumindest so) eine Einsatzbestätigung. Dort ist alles vermerkt - Tagebuchnummer, Dein Name, Sprache, Dauer der Tätigkeit etc. etc. Meines Wissens kannst Du von der Polizei nicht "Deinen" Stundensatz fordern, es gibt hirfür vorgeschriebene Stundensätze. Für Sachsen gilt folgendes: Stundensatz 32,00 € letzte Stunde je angefangene Viertelstunde 8,00 € Nachtzuschlag v. 21.00 bis 6.... See more Hallo Sonja, normalerweise bekommst Du von der Polizei (in Sachsen ist es zumindest so) eine Einsatzbestätigung. Dort ist alles vermerkt - Tagebuchnummer, Dein Name, Sprache, Dauer der Tätigkeit etc. etc. Meines Wissens kannst Du von der Polizei nicht "Deinen" Stundensatz fordern, es gibt hirfür vorgeschriebene Stundensätze. Für Sachsen gilt folgendes: Stundensatz 32,00 € letzte Stunde je angefangene Viertelstunde 8,00 € Nachtzuschlag v. 21.00 bis 6.00 je Stunde 2,20 € Zuschlag Sonn-/Feiertage je Stunde 2,20 € bes. u. außergewöhnliche Kenntnisse je Stunde 2,20 € Kilometerpauschale 0,26 € je km Normalerweise steht es ja auch in der Einsatzbestätigung, die auch Rechnungsgrundlage ist, drin. Viel Spaß! ▲ Collapse | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Nacht- und Wochenendzuschlag bei der Polizei TM-Town | Manage your TMs and Terms ... and boost your translation business
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