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früher habe ich relativ oft für die Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) gearbeitet, leider wurde es aber mit der Zeit immer weniger. Da dachte ich mir, ich frage da einfach mal nach. Das habe ich auch getan und es wurde mir gesagt, das die Behörden jetzt in Rahmen der allgemein bekannten Sparmaßnamen, Rahmenverträge mit Übersetzern schließen sollen (müssen?). Man hat mir vorgeschlagen, ein Angebot für so einen Rahmenvertrag zu machen. Meine Fra... See more
Liebe Kollegen,
früher habe ich relativ oft für die Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) gearbeitet, leider wurde es aber mit der Zeit immer weniger. Da dachte ich mir, ich frage da einfach mal nach. Das habe ich auch getan und es wurde mir gesagt, das die Behörden jetzt in Rahmen der allgemein bekannten Sparmaßnamen, Rahmenverträge mit Übersetzern schließen sollen (müssen?). Man hat mir vorgeschlagen, ein Angebot für so einen Rahmenvertrag zu machen. Meine Frage an euch: Dürfen die Zeilenpreise, die die Übersetzer in Rahmen eines langfristgen Vertrages anbieten niedriger sein als die, die im JVEG festgelegt sind? Sonst hätte das doch keinen Sinn für die Justiz so einen Vertrag abzuschließen, oder?
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Hans G. Liepert Switzerland Local time: 18:19 English to German + ...
In memoriam
Tariffreiheit
Jan 16, 2005
Alina Brockelt wrote:
Dürfen die Zeilenpreise, die die Übersetzer in Rahmen eines langfristgen Vertrages anbieten niedriger sein als die, die im JVEG festgelegt sind? Sonst hätte das doch keinen Sinn für die Justiz so einen Vertrag abzuschließen, oder?
Ganz recht, sie dürfen niedriger sein. Das JVEG legt Höchstgrenzen fest (zum Teil sehr schwammige: "schwierig" - was ist schwierig?). Untergrenze wird wohl der Stundensatz für den 1-Euro-Job sein.
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