Jul 28, 2011 07:49
13 yrs ago
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English term
distinctive markings of brand names
English to German
Bus/Financial
Marketing
Kontext: Miet-/Pachtvertrag in Bezug auf ein Hotel
11.- SIGNS AND BRAND NAMES
THE TENANT will be able to place the sign/s that it deems opportune at the hotel and these are to be in accordance with the use and category of the hotel object of the agreement, as well as **distinctive markings of brand names**, which can appear at the leased hotel, both inside and outside it, on the menus, on internal and external documentation, as well as on the advertising and promotion carried out by THE TENANT for the commercialisation of the hotel. At the completion of the contract, THE TENANT undertakes to remove all of the mailboxes, formats and materials that include the **distinctive markings of the brand name** owned by THE TENANT.
Wäre hier "Unternehmenslogo" korrekt oder daneben? Vielen Dank für eure Hilfe!!!
11.- SIGNS AND BRAND NAMES
THE TENANT will be able to place the sign/s that it deems opportune at the hotel and these are to be in accordance with the use and category of the hotel object of the agreement, as well as **distinctive markings of brand names**, which can appear at the leased hotel, both inside and outside it, on the menus, on internal and external documentation, as well as on the advertising and promotion carried out by THE TENANT for the commercialisation of the hotel. At the completion of the contract, THE TENANT undertakes to remove all of the mailboxes, formats and materials that include the **distinctive markings of the brand name** owned by THE TENANT.
Wäre hier "Unternehmenslogo" korrekt oder daneben? Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Proposed translations
(German)
Proposed translations
+1
1 hr
Selected
sichtbare Anbringung von Markennamen als Signet oder Wortmarke
Die ausführliche Version.
Peer comment(s):
agree |
Werner Walther
: Ja, das finde ich auch sehr gut, eben ein Thema mit kleinen Variationen!
29 mins
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Danke, Werner und Grüße!
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Perfekt, vielen Dank für Ihre Hilfe!"
16 mins
(unterscheidende,hinweisende) Beschriftung (Markierung)
MIT den Markennamen. Die firma heißt meinetwegen 'Huberhotels', und dieser Schriftzug ist, gemeinsam mit auf diese Marke hinweisenden, weiteren Markierungen (Wortbild, oder Bildmarke), Gegenstand dieser Regelungen.
Note from asker:
Ich habe "Unternehmenslogo" gewählt, weil dieses ja sowohl Bild auch als Wort umfasst. Wäre das zu wenig in diesem Fall? |
selbstverständlich "sowohl Bild als auch Wort" |
1 hr
herausragende Anbringung von Markennamen, Logos, usw.
Die herausragende Anbringung von Markennamen, Logos usw. wird ausdrücklich erlaubt. ....
Die Entfernung bei Vertragsende wäre grundsätzlich mit abgedeckt, obwohl es natürlich Riesenunterschiede zwischen Prospektständern und Schlüsselanhängern einerseits und gigantischer Außenwerbung andererseits gibt.
Die Entfernung bei Vertragsende wäre grundsätzlich mit abgedeckt, obwohl es natürlich Riesenunterschiede zwischen Prospektständern und Schlüsselanhängern einerseits und gigantischer Außenwerbung andererseits gibt.
11 hrs
deutlich erkennbare Markenzeichen
Als Denkanstoß zur Vereinfachung.
Discussion
"Sichtbar" finde ich etwas zu wenig (unsichtbar wird die Anbringung eines Markennamens oder Logos wohl selten sein...) - "herausragend" erscheint mir semantisch nicht ganz passend.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht "auffällig" oder zumindest "gut sichtbar".
Vielleicht auch im Satz umdrehen: Nicht "auffällige" odeer "gut sichtbare Anbringung von ...", sondern "Anbringung auffälliger / gut sichtbarer Namensschilder, Logos etc." oder auch "Anbringung von Namensschildern, Logos etc. an gut sichtbarer Stelle"
"owned by THE TENANT" - und was ist, wenn er das eingebracht hat, aber es ihm garnicht gehört?
Er hat z.B. eine aufwändige Außenwerbung (Hotel in Las Vegas) für 20 Jahre geleast, aber er beendet den Vertrag nach 5 Jahren. Dann muss doch diese AUßenwerbung auch mit weg! Da kann er doch nicht einwenden, dass ihm das nicht gehört!
Die Anbringung wird ausdrücklich erlaubt (weil es ja nicht anders geht), unter der Voraussetzung, dass am Ende der Pachtzeit auch die aufwändige Entfernung vorgenommen wird.
Außerdem zielt die Erlaubnis natürlich auch darauf ab, dass ein an sich unverwechselbares Gebäude (Hotelgebäude bzw. -ensemble) für die Laufzeit der Pachtvereinbarung für Marketingzwecke ein Name gegeben werden darf, nämlich genau der gewählte Name des Hotels oder der Hotelkette.
Für den genauen Begriff muss ich noch überlegen, aber die bisherigen Vorschläge taugen noch nicht für diese Aufgabe.