Jul 28, 2011 07:49
13 yrs ago
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English term

distinctive markings of brand names

English to German Bus/Financial Marketing
Kontext: Miet-/Pachtvertrag in Bezug auf ein Hotel

11.- SIGNS AND BRAND NAMES

THE TENANT will be able to place the sign/s that it deems opportune at the hotel and these are to be in accordance with the use and category of the hotel object of the agreement, as well as **distinctive markings of brand names**, which can appear at the leased hotel, both inside and outside it, on the menus, on internal and external documentation, as well as on the advertising and promotion carried out by THE TENANT for the commercialisation of the hotel. At the completion of the contract, THE TENANT undertakes to remove all of the mailboxes, formats and materials that include the **distinctive markings of the brand name** owned by THE TENANT.

Wäre hier "Unternehmenslogo" korrekt oder daneben? Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Discussion

Jutta Scherer Jul 28, 2011:
distinctive Für "markings of brand names" wurde ja unten schon einiges vorgeschlagen. Zu "distinctive" wollte ich allerdings noch kurz was anmerken:
"Sichtbar" finde ich etwas zu wenig (unsichtbar wird die Anbringung eines Markennamens oder Logos wohl selten sein...) - "herausragend" erscheint mir semantisch nicht ganz passend.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht "auffällig" oder zumindest "gut sichtbar".
Vielleicht auch im Satz umdrehen: Nicht "auffällige" odeer "gut sichtbare Anbringung von ...", sondern "Anbringung auffälliger / gut sichtbarer Namensschilder, Logos etc." oder auch "Anbringung von Namensschildern, Logos etc. an gut sichtbarer Stelle"
Nicole Schnell Jul 28, 2011:
@Werner Wenn der Mieter die Aufschriften oder Installationen bei Einzug angebracht hat, muss er das Gebäude nach Auszug wieder in seinen ursprünglichen Zustand bringen und darf es keiner anderen Partei überlassen, auf deren Kosten tonnenschwere Leuchtschriften zu entfernen und zu entsorgen oder Briefkästen und Wände abzuschmiergeln. Laden- oder (hier) Hotelausstattung ist Sache des Mieters und er muss die Dinger bei Auszug entfernen. Es geht hier um ein geleastes Hotel, wenn das Gebäude Eigentum der Hotelunternehmens wäre, wäre das anders. Das hier sieht sehr nach Franchising aus.
Werner Walther Jul 28, 2011:
PS.: Text hat eine weitere logische Schwäche At the completion of the contract, THE TENANT undertakes to remove all of the mailboxes, formats and materials that include the **distinctive markings of the brand name** owned by THE TENANT.

"owned by THE TENANT" - und was ist, wenn er das eingebracht hat, aber es ihm garnicht gehört?

Er hat z.B. eine aufwändige Außenwerbung (Hotel in Las Vegas) für 20 Jahre geleast, aber er beendet den Vertrag nach 5 Jahren. Dann muss doch diese AUßenwerbung auch mit weg! Da kann er doch nicht einwenden, dass ihm das nicht gehört!
Nicole Schnell Jul 28, 2011:
Ha, zeitgleich. :-)
Nicole Schnell Jul 28, 2011:
Bitte nicht Unternehmenslogo. Um das vereinfacht zu erklären: Es gibt die Marke Persil, und die hat ihr Logo. Es gibt aber keine Firma Persil. Das ist immer noch der Henkel-Konzern.
Werner Walther Jul 28, 2011:
@Nicole Danke für die Klarstellung. In meinem Beitrag meine ich - wie dort auch ausgedrückt - den Markennamen (= den für das Marketing verwendeten Namen).
Nicole Schnell Jul 28, 2011:
Ein Markenname ist etwas anderes als ein Firmenname. Weil es um Hotels geht, die weltweit größte Hotelkette als Beispiel: Best Western, Inc. ist der Firmenname, aber deren höherpreisige Häuser heißen beispielsweise Best Western Premier. Das ist dann der Markenname und hat ein eigenes Logo, bitte solche Sachen in Verträgen keinesfalls verwechseln.
Werner Walther Jul 28, 2011:
Der Text ist ein bisschen unpräzis ... Offensichtlich geht es hier doch um große, weithin sichtbare Displays, zum Teil auch beleuchtet, die den Markennamen des Hotels oder der Hotelkette zeigen. Diese Teile können spielend mannshoch oder größer sein und dementsprechen auch einige hundert Kilogramm wiegen.

Die Anbringung wird ausdrücklich erlaubt (weil es ja nicht anders geht), unter der Voraussetzung, dass am Ende der Pachtzeit auch die aufwändige Entfernung vorgenommen wird.

Außerdem zielt die Erlaubnis natürlich auch darauf ab, dass ein an sich unverwechselbares Gebäude (Hotelgebäude bzw. -ensemble) für die Laufzeit der Pachtvereinbarung für Marketingzwecke ein Name gegeben werden darf, nämlich genau der gewählte Name des Hotels oder der Hotelkette.

Für den genauen Begriff muss ich noch überlegen, aber die bisherigen Vorschläge taugen noch nicht für diese Aufgabe.

Proposed translations

+1
1 hr
Selected

sichtbare Anbringung von Markennamen als Signet oder Wortmarke

Die ausführliche Version.
Peer comment(s):

agree Werner Walther : Ja, das finde ich auch sehr gut, eben ein Thema mit kleinen Variationen!
29 mins
Danke, Werner und Grüße!
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Perfekt, vielen Dank für Ihre Hilfe!"
16 mins

(unterscheidende,hinweisende) Beschriftung (Markierung)

MIT den Markennamen. Die firma heißt meinetwegen 'Huberhotels', und dieser Schriftzug ist, gemeinsam mit auf diese Marke hinweisenden, weiteren Markierungen (Wortbild, oder Bildmarke), Gegenstand dieser Regelungen.
Note from asker:
Ich habe "Unternehmenslogo" gewählt, weil dieses ja sowohl Bild auch als Wort umfasst. Wäre das zu wenig in diesem Fall?
selbstverständlich "sowohl Bild als auch Wort"
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1 hr

herausragende Anbringung von Markennamen, Logos, usw.

Die herausragende Anbringung von Markennamen, Logos usw. wird ausdrücklich erlaubt. ....

Die Entfernung bei Vertragsende wäre grundsätzlich mit abgedeckt, obwohl es natürlich Riesenunterschiede zwischen Prospektständern und Schlüsselanhängern einerseits und gigantischer Außenwerbung andererseits gibt.
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11 hrs

deutlich erkennbare Markenzeichen

Als Denkanstoß zur Vereinfachung.
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