Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
cabinet de paie
German translation:
Zahlstelle für Lohn, Gehalt und Sozialabgaben
Added to glossary by
Werner Walther
Jun 15, 2012 10:17
12 yrs ago
French term
cabinet de paie
French to German
Bus/Financial
Business/Commerce (general)
Arbeitsvertrag
Hallo,
ich habe zu oben genanntem Begriff nichts gefunden, und habe ihn bisher mit "Zahlungsagentur" übersetzt, weiß aber nicht, ob das korrekt ist. Die betreffende Institution wird vom Arbeitgeber beauftragt, um die Zahlung der Lohnnebenkosten für ausländische Arbeitnehmer zu übernehmen.
Hier ein paar Kontextbeispiele:
Le Nouvel Employeur souhaite nommer le cabinet de paie français, [nom] [adresse], comme représentant légal en France d’une société étrangère en application de l’article L. 243-1-2 du Code de la sécurité sociale, ce que le Salarié accepte expressément par la signature des présentes.
Ich verstehe vor allem nicht, warum dieses "cabinet" zum Rechtsvertreter der Gesellschaft ernannt werden soll, insbesondere, weil weiter oben Folgendes steht:
"Le Salarié aura le statut de représentant isolé d'une société étrangère, selon les dispositions des articles L. 243-1-2 et R. 243-8-1 du Code de la sécurité sociale."
Vielen Dank für Hinweise!
ich habe zu oben genanntem Begriff nichts gefunden, und habe ihn bisher mit "Zahlungsagentur" übersetzt, weiß aber nicht, ob das korrekt ist. Die betreffende Institution wird vom Arbeitgeber beauftragt, um die Zahlung der Lohnnebenkosten für ausländische Arbeitnehmer zu übernehmen.
Hier ein paar Kontextbeispiele:
Le Nouvel Employeur souhaite nommer le cabinet de paie français, [nom] [adresse], comme représentant légal en France d’une société étrangère en application de l’article L. 243-1-2 du Code de la sécurité sociale, ce que le Salarié accepte expressément par la signature des présentes.
Ich verstehe vor allem nicht, warum dieses "cabinet" zum Rechtsvertreter der Gesellschaft ernannt werden soll, insbesondere, weil weiter oben Folgendes steht:
"Le Salarié aura le statut de représentant isolé d'une société étrangère, selon les dispositions des articles L. 243-1-2 et R. 243-8-1 du Code de la sécurité sociale."
Vielen Dank für Hinweise!
Proposed translations
(German)
4 | Zahlstelle für Lohn, Gehalt und Sozialabgaben |
Werner Walther
![]() |
4 | Lohnbüro |
Expertlang
![]() |
Change log
Jul 26, 2012 10:48: Werner Walther Created KOG entry
Proposed translations
8 hrs
Selected
Zahlstelle für Lohn, Gehalt und Sozialabgaben
Ich verstehe das wie folgt (und das gilt ebenso für Deutschland oder jedes andere Land):
Wenn ein Unternehmen z.B. aus Uganda hier in Deutschland oder Frankreich irgendwelche Leute beschäftigt, so muss irgend jemand dafür verantwortlich sein, dass neben korrekten Lohnzahlungen auch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Es geht eben um eine Tätigkeit im hiesigen Rechtsraum oder Wirtschaftsgebiet, der Arbeitnehmer ist hier Wirtschaftsinländer. Das muss durch dieses 'cabinet de paie' sicher gestellt werden.
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Note added at 8 Stunden (2012-06-15 18:27:20 GMT)
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Es handelt sich hier um den Sonderfall, dass das ausländische Unternehmen keine wirkliche Niederlassung im Wirtschaftsgebiet hat.
Eine Arbeitnehmerbeschäftigung, wie hier angeführt dürfte in diesem Bereich eher selten sein.
Ausländische Unternehmen beschäftigen wohl eher:
a) selbstständige Handelsvertreter, Ingenieurbüros usw.
und
b) im gewerblichen Bereich Zeitarbeitsunternehmen, damit für sie keine personalrechtlichen Verpflichtungen oder gar Konflikte entstehen.
In diesem Modell hier könnte z.B. ein Steuerberaterbüro tätig werden, das dem Beschäftigten Lohn oder Gehalt zahlt und Steuern und Sozialabgaben errechnet und abführt und zusammen mit einer Vergütung für diese Dienstleistung dem ausländischen Unternehmen in Rechnung stellt.
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Note added at 8 Stunden (2012-06-15 18:37:22 GMT)
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In den fraglichen Artikeln des Sozialgesetzbuches geht es insbesondere auch um die Feststellung, ob bestimmte Bezüge französischem Recht territorial oder sachlich unterworfen sind. Für eine korrekte Zuordnung soll diese Zahlstelle ebenfalls verantwortlich sein.
Für die weitere Präzision kommt es nun daruf an, was Du übersetzt: das Sozialgesetzbuch selbst oder nur eine Fußnote zu irgendeinem Unternehmensvertrag (dafür würde das hier reichen, für das erste wohl noch nicht).
Wenn ein Unternehmen z.B. aus Uganda hier in Deutschland oder Frankreich irgendwelche Leute beschäftigt, so muss irgend jemand dafür verantwortlich sein, dass neben korrekten Lohnzahlungen auch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Es geht eben um eine Tätigkeit im hiesigen Rechtsraum oder Wirtschaftsgebiet, der Arbeitnehmer ist hier Wirtschaftsinländer. Das muss durch dieses 'cabinet de paie' sicher gestellt werden.
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Note added at 8 Stunden (2012-06-15 18:27:20 GMT)
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Es handelt sich hier um den Sonderfall, dass das ausländische Unternehmen keine wirkliche Niederlassung im Wirtschaftsgebiet hat.
Eine Arbeitnehmerbeschäftigung, wie hier angeführt dürfte in diesem Bereich eher selten sein.
Ausländische Unternehmen beschäftigen wohl eher:
a) selbstständige Handelsvertreter, Ingenieurbüros usw.
und
b) im gewerblichen Bereich Zeitarbeitsunternehmen, damit für sie keine personalrechtlichen Verpflichtungen oder gar Konflikte entstehen.
In diesem Modell hier könnte z.B. ein Steuerberaterbüro tätig werden, das dem Beschäftigten Lohn oder Gehalt zahlt und Steuern und Sozialabgaben errechnet und abführt und zusammen mit einer Vergütung für diese Dienstleistung dem ausländischen Unternehmen in Rechnung stellt.
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Note added at 8 Stunden (2012-06-15 18:37:22 GMT)
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In den fraglichen Artikeln des Sozialgesetzbuches geht es insbesondere auch um die Feststellung, ob bestimmte Bezüge französischem Recht territorial oder sachlich unterworfen sind. Für eine korrekte Zuordnung soll diese Zahlstelle ebenfalls verantwortlich sein.
Für die weitere Präzision kommt es nun daruf an, was Du übersetzt: das Sozialgesetzbuch selbst oder nur eine Fußnote zu irgendeinem Unternehmensvertrag (dafür würde das hier reichen, für das erste wohl noch nicht).
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Comment: "Vielen Dank für die ausführliche Antwort!"
6 hrs
Lohnbüro
Peer comment(s):
neutral |
Werner Walther
: Dieses Büro bietet so etwas vermutlich auch an, aber der begriff 'Lohnbüro' ist hier noch nicht ausreichend, weil nicht jedes Lohnbüro im Mittelstand das auf Anhieb schaffen muss. M.E. knüpft diese Firmierung genau da an - wir ersetzen Ihr (internes) L.B.
1 hr
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