Glossary entry (derived from question below)
Italian term or phrase:
Le partecipazioni non sono trasferibili per successione a causa di morte.
German translation:
Die Geschäftsanteile sind nicht durch Beerbung übertragbar.
Added to glossary by
Ulrike Bader
Nov 27, 2004 07:34
20 yrs ago
1 viewer *
Italian term
Le partecipazioni non sono trasferibili per successione a causa di morte.
Italian to German
Law/Patents
Law (general)
Allen einen schönen guten Morgen,
ich weiß, normalerweise darf es kein vollständiger Satz sein. Er ist aber kurz und nach einer (fast) schlaflosen Nacht bekomme ich ihn einfach nicht hin. Es geht nicht um das Verstehen, sondern um die Zusammenstellung. Help!
Es handelt sich immer noch um die Satzung einer GmbH: Tod eines Gesellschafters
ich weiß, normalerweise darf es kein vollständiger Satz sein. Er ist aber kurz und nach einer (fast) schlaflosen Nacht bekomme ich ihn einfach nicht hin. Es geht nicht um das Verstehen, sondern um die Zusammenstellung. Help!
Es handelt sich immer noch um die Satzung einer GmbH: Tod eines Gesellschafters
Proposed translations
(German)
4 | Die Geschäftsanteile sind nicht durch Beerbung übertragbar. | Ines Di Salvo, M.A. (X) |
Proposed translations
22 mins
Selected
Die Geschäftsanteile sind nicht durch Beerbung übertragbar.
Im Englischen (Hamblock/Wessels) steht unter "succession upon death" = Beerbung. Ich denke, damit ist die Sache erklärt. Viel Glück und eine erholsame Nachtruhe!
Peer comment(s):
agree |
Tell IT Translations Helene Salzmann
59 mins
|
disagree |
Fehlinger
: Auch wenn schon Punkte vergeben sind, Beerbung ist nich falsch, aber ziemlich veraltet. Besser ist "durch Übertragung von Todes wegen". Mit dem Einstellen solcher Begriffe ins Glossar bitte ein wenig vorsichtiger sein.
4 hrs
|
finde "Übertragung von Todes wegen" hört sich auch etwas altertümlich an...
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Ja, das war's wohl. Vielen Dank. Bin schon mit einem Bein im Bett! Schönes Wochenende"
Discussion
Tod eines Gesellschafters
Erben oder Verm�chtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
didi