Frage an Übersetzer in Deutschland, die für Justizbehörden tätig sind
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Dec 8, 2004

Liebe Kollegen,

JVEG ist bestimmt für Sie ein Begriff. Mittlerweile versucht man alle Übersetzungen in vielen Bundesländern in die Gruppe I einzustufen - d.h. 1,25 Euro / Normzeile unabhängig von der Sprachrichtung für Strafbefehle, Anklageschriften etc. Diese Woche kam ein Hinweis von hiesiger Staatsanwaltschaft - begründet mit den Kommentaren zum JVEG, - dass 0,75 Euro "Schreibgebühren" (à 1000 Zeichen) nur noch für Gutachter zu zahlen sind - nicht für die Übersetzer. D
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Liebe Kollegen,

JVEG ist bestimmt für Sie ein Begriff. Mittlerweile versucht man alle Übersetzungen in vielen Bundesländern in die Gruppe I einzustufen - d.h. 1,25 Euro / Normzeile unabhängig von der Sprachrichtung für Strafbefehle, Anklageschriften etc. Diese Woche kam ein Hinweis von hiesiger Staatsanwaltschaft - begründet mit den Kommentaren zum JVEG, - dass 0,75 Euro "Schreibgebühren" (à 1000 Zeichen) nur noch für Gutachter zu zahlen sind - nicht für die Übersetzer. Die Aufrundung auf 1/2 Stunde und der "Einheitssatz" von 55,00 Euro/Stunde hatte eine richtige Verdienstauswirkung bei den Profi-Dolmetschern - die Dilettanten haben im Gegesatz dazu jetzt wesentlich einfacher, als früher bei ZSEG - ob man gut oder schlecht ist, beeidigt oder nicht, Hauptberufler oder "zwischendurch mal" - bekommt man eben die 55,00 Euro. Daher meine Frage: eine Normzeile besteht laut JVEG aus 55 Anschlägen incl. Leerzeichen. Was versteht man aber unter Anschlägen? Ein Großbuchstabe bedeutet in der Tat 2 Anschläge, und ein è - auch zwei. Ein Kollege hat mir ein Programm empfohlen, das genau die Anschläge zählt, und nicht die Zeichen, wie z.B. WinWord. Der Unterschied variiiert zwischen 15 % bis 25 %. Würden Sie Gebrauch von solch einem Programm machen, oder einfach die Word-Zählung bei Ihren Abrechnungen mit den Justizbehörden berücksichtigen?
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Alison Schwitzgebel
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Programme Dec 9, 2004

orbis wrote:

Liebe Kollegen,

Ein Kollege hat mir ein Programm empfohlen, das genau die Anschläge zählt, und nicht die Zeichen, wie z.B. WinWord. Der Unterschied variiiert zwischen 15 % bis 25 %. Würden Sie Gebrauch von solch einem Programm machen, oder einfach die Word-Zählung bei Ihren Abrechnungen mit den Justizbehörden berücksichtigen?


Hallo orbis!

Ich will nicht auf die Auswirkungen des JVEGs eingehen - ich bin zwar ermächtigte Übersetzerin, aber für die Behörden arbeite ich nicht direkt.

Was aber Zählprogramme angeht, kann ich berichten, daß die Zählfunktion in Word schon einigermaßen funktioniert, zählt aber Text in Textboxen, manchmal auch Kopf- und Fußzeilen und Tabellen nicht. Die Anschaffung eines solchen Programs lohnt sich also schon aus dem Grunde.

Ich selbst benutze Practicount, und finde es auch gut, daß das Program auch meine Rechnungen generiert. Also muß ich nicht die Zahlen manuell in eine Worddokument eintragen, und dabei eventuell Fehler machen. Allerdings ist die Rechnungsvorlage bei Practicount nur auf Englisch vorhanden.

HDH

Alison


 
orbis
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Ein neues Programm? Dec 9, 2004

Hallo Alison,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Programm, das mir von einem Gutachter empfohlen wurde, heißt ABeDi. Kurzbeschreibung:

Mit ABeDi, dem Anschlagsberechnungsprogramm, können Sie ganz einfach Ihre erstellten Dokumente in MS Word, Excel und Textdateien auswerten.

Da seit 01.07.2004 die Abrechnung erstellter Dokumente erschwert wurde und eine anschlagsgenaue Abrechnung erfolgen muss, ist dieses Programm die vernünftige Alternative zur Sc
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Hallo Alison,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Programm, das mir von einem Gutachter empfohlen wurde, heißt ABeDi. Kurzbeschreibung:

Mit ABeDi, dem Anschlagsberechnungsprogramm, können Sie ganz einfach Ihre erstellten Dokumente in MS Word, Excel und Textdateien auswerten.

Da seit 01.07.2004 die Abrechnung erstellter Dokumente erschwert wurde und eine anschlagsgenaue Abrechnung erfolgen muss, ist dieses Programm die vernünftige Alternative zur Schätzung der tatsächlich angefallenen Anschläge in Ihrem Gutachten oder Übersetzungsdokument.

Nachfolgend sehen Sie, welchen Unterschied dies in der Abrechnung bei einem Dokument mit 50 Seiten machen kann:
Schätzung: 50 * 1000 = 50 000 Zeichen
MS Word: 53235 Zeichen = 54 * 0,75 € = 40,5 €
ABeDi: 60122 Anschläge = 61 * 0,75 € = 45,75 €
(Differenz von € 5,25 zu Word bei Sachverständigen)
Bei einer Übersetzung ist hier bei falscher Abrechnung eine Differenz von 157,50 € möglich.

Diese hohe Differenz entsteht bereits allein durch die Auswertung der Grossbuchstaben, die als 2 Anschläge gewertet werden. Hierzu wertet ABeDi jedes Zeichen danach aus, wieviele Tastenberührungen zur Erzeugung notwendig waren.

ABeDi ist lauffähig auf Microsoft Windows Versionen 98, NT 4.0, 2000 und XP. Wir empfehlen Microsoft Office bzw. Microsoft Word um Dokumente auswerten zu können. Die Auswertung von Textdateien (.txt) ist ebenfalls möglich.

Hat vielleicht jemand bereits Erfahrung mit diesem Programm gemacht?

Viele Grüße -

Sorjana
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Anschläge Dec 14, 2004

Hallo,

ich dachte immer, dass ein Anschlag dem Anschlag bei der Schreibmaschine entspricht, d.h. wenn die Type aufs Papier (bzw. auf das Farbband) knallt. Daher auch die merkwürdige Geschichte, dass Leerzeichen nicht gezählt werden.

Irre ich mich da ?

Viele Grüße

Hans


 
Marian Pyritz
Marian Pyritz  Identity Verified
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mit Leerzeichen Dec 14, 2004


Daher auch die merkwürdige Geschichte, dass Leerzeichen nicht gezählt werden.


In der neuen Ausgabe des Infoblatts des ADÜ Nord wird darauf hingewiesen, dass das Hanseatische Oberlandesgericht im November 2004 entschieden hat, ein Übersetzer sei bei der Berechnung des Honorars berechtigt, sich der Zeichenzählfunktion einer Textverarbeitungssoftware unter Wahl der Option "mit Leerzeichen" zu bedienen.
Wortlaut und Wortsinn des in der neuen Regelung (JVEG) enthaltenen Begriffs der "Anschläge" gebiete eine Zählung unter Einschluss der Leerzeichen.


[Edited at 2004-12-14 19:56]


 


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